Gegen wen richtet sich der Anspruch?
Der Anspruch auf Entschädigung richtet sich gegen die jeweils für den Gewerbebetrieb zuständige Landesregierung. Maßgeblich ist hier der Geschäftssitz des Gewerbebetriebes.
Der Anspruch auf Entschädigung richtet sich gegen die jeweils für den Gewerbebetrieb zuständige Landesregierung. Maßgeblich ist hier der Geschäftssitz des Gewerbebetriebes.