Gegen wen richtet sich der Anspruch?

Der An­spruch auf Ent­schä­di­gung rich­tet sich ge­gen die je­weils für den Ge­wer­be­be­trieb zu­stän­dige Lan­des­re­gie­rung. Maß­geb­lich ist hier der Ge­schäfts­sitz des Gewerbebetriebes.

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