Für mein Hotel gab es keine förmliche Betriebsschließung – habe ich dennoch einen Entschädigungsanspruch?

Ja, Sie ha­ben ei­nen Ent­schä­di­gungs­an­spruch auch ohne un­mit­tel­bar an­ge­ord­nete Be­triebs­schlie­ßung, wenn Sie fak­tisch in der Be­triebs­aus­übung be­schränkt wur­den. Bun­des­weit wur­den durch die ein­zel­nen Län­der­ver­ord­nun­gen die Über­nach­tungs­an­ge­bote zu tou­ris­ti­schen Zwe­cken un­ter­sagt. Die Ver­bote rich­ten sich also ge­gen die be­tref­fen­den Tä­tig­kei­ten in ih­rer Ge­samt­heit, nicht nur ge­gen den rei­nen Be­trieb bzw. das Of­fen­hal­ten der Im­mo­bi­lie. Und da­mit sind Ihre Dienst­leis­tungs­an­ge­bote eben doch mit angesprochen.

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