Die Wirecard AG ist insolvent, was können Anleger tun?

Die In­ves­to­ren der WIRE­CARD AG (Aktien/​Derivate) sind zwar grund­sätz­lich keine Gläu­bi­ger im In­sol­venz­ver­fah­ren ih­rer ei­ge­nen AG. Aber: Den In­ves­to­ren ste­hen auf­grund der lang­jäh­ri­gen Bi­lanz­ma­ni­pu­la­tion, die dem Vor­stand und dem Auf­sichts­rat der WIRE­CARD AG vor­ge­wor­fen wird, Scha­dens­er­satz­an­sprü­che ge­gen die WIRE­CARD AG zu. Und mit die­sen Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen sind die In­ves­to­ren Gläu­bi­ger im Ver­fah­ren der WIRE­CARD AG.

Es ist sinn­voll, diese Scha­dens­er­satz­an­sprü­che im In­sol­venz­ver­fah­ren an­zu­mel­den. Selbst wenn die In­sol­venz­quote nicht hoch aus­fal­len sollte, ein ge­wis­ser Ka­pi­tal­rück­fluss lässt sich hier hof­fent­lich doch er­zie­len. Die Scha­dens­er­satz­an­sprü­che sind ju­ris­tisch nicht ganz ein­fach zu be­grün­den. Da­her ist es emp­feh­lens­wert, die An­mel­dung im In­sol­venz­ver­fah­ren nicht selbst durch­zu­füh­ren, son­dern durch eine An­walts­kanz­lei vor­neh­men zu las­sen. Hier­für läuft eine Frist bis zum 26. Ok­to­ber 2020. Wir bie­ten Ih­nen an, diese An­spruchs­an­mel­dung für Sie zu über­neh­men. Hier­für fällt eine ge­setz­li­che Ge­bühr in Höhe ei­ner 0,5-fachen RVG-​Gebühr zzgl. Aus­la­gen und USt. an. Falls ge­wünscht, über­neh­men wir auch die De­ckungs­an­frage ge­gen­über Ih­rer Rechtsschutzversicherung.

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