Das Depot wird außerhalb Deutschlands geführt bzw. ich bin kein deutscher Staatsangehöriger – kann ich mich trotzdem an der Sammelklage beteiligen?
Ja. Schadensersatzansprüche bestehen unabhängig vom Sitz der depotführenden Bank bzw. der Staatsangehörigkeit des Wertpapierinhabers und können in Deutschland geltend gemacht werden.