Das Depot wird außerhalb Deutschlands geführt bzw. ich bin kein deutscher Staatsangehöriger – kann ich mich trotzdem an der Sammelklage beteiligen?

Ja. Scha­dens­er­satz­an­sprü­che be­stehen un­ab­hän­gig vom Sitz der de­pot­füh­ren­den Bank bzw. der Staats­an­ge­hö­rig­keit des Wert­pa­pier­in­ha­bers und kön­nen in Deutsch­land gel­tend ge­macht werden.

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