Auf welcher rechtlichen Grundlage kann Schadensersatz von EY gefordert werden?
Unsere Klage gegen EY basiert im Wesentlichen auf dem Umstand fehlender Saldenbestätigungen und der Erteilung eines schuldhaft falschen Bestätigungsvermerkes für den Konzernabschluss der Wirecard AG. EY haftet daher den Anlegern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB und nach den Grundsätzen des Vertrags mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter nach § 311 Abs. 3 BGB.