8. Welche Gesamtkosten entstehen?
Eine detaillierte Kostenaufstellung können Sie unseren Mandatsunterlagen entnehmen. Wichtig für Sie: Die russischen Anwaltskollegen werden im Unterauftrag von uns bezahlt. Sie müssen also nicht für zwei Anwaltskanzleien aufkommen.
Neben den Anwaltsgebühren entstehen externe Kosten, nämlich Notarkosten für Beglaubigung der Vollmacht, deutsche Gerichtskosten für die Erteilung der Apostille und Übersetzungskosten, die separat zu bezahlen sind.