8. Welche Gesamtkosten entstehen?

Eine de­tail­lierte Kos­ten­auf­stel­lung kön­nen Sie un­se­ren Man­dats­un­ter­la­gen ent­neh­men. Wich­tig für Sie: Die rus­si­schen An­walts­kol­le­gen wer­den im Un­ter­auf­trag von uns be­zahlt. Sie müs­sen also nicht für zwei An­walts­kanz­leien aufkommen.

Ne­ben den An­walts­ge­büh­ren ent­ste­hen ex­terne Kos­ten, näm­lich No­tar­kos­ten für Be­glau­bi­gung der Voll­macht, deut­sche Ge­richts­kos­ten für die Er­tei­lung der Apos­tille und Über­set­zungs­kos­ten, die se­pa­rat zu be­zah­len sind.

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