7. Wie kann der Anleger nach Umtausch über seine Originalaktien verfügen?

Die Ak­tien wer­den auf ein so­ge­nann­tes „C-​Konto“ ein­ge­bucht. Die­ses ist nach der­zei­ti­ger Rechts­lage zwar ge­sperrt, Di­vi­den­den wer­den je­doch gut­ge­schrie­ben. Die Sper­rung soll sich nach rus­si­scher Aus­kunft lö­sen las­sen, wenn die Ver­hält­nisse sich wie­der be­ru­higt ha­ben. Dann kann nor­mal ver­fügt werden.

Copyright © Schirp & Partner Rechtsanwälte | Impressum | Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang