4. Welche Unterlagen sind durch den Mandanten beizubringen?

Im ers­ten Schritt be­nö­ti­gen wir die un­ter­zeich­nete Man­dats­ver­ein­ba­rung und Voll­macht, den De­pot­aus­zug zu den ADR, eine Ko­pie des in der Voll­macht an­ge­ge­be­nen Iden­ti­täts­nach­wei­ses so­wie die Steu­er­num­mer. Zu­dem soll­ten Sie bei Ih­rer Bank den Nach­weis er­fra­gen, dass eine Trans­for­ma­tion der ADRs auf dem „klas­si­schen Weg“ nicht mög­lich war.

Des Wei­te­ren be­nö­ti­gen wir die Kauf­be­lege über die DRs, den Mak­ler­ver­trag so­wie Mak­ler­be­richte bzw. den Ver­trag mit Ih­rer De­pot­bank, eine Trans­fer­be­stä­ti­gung der DRs so­wie eine Ein­gangs­be­stä­ti­gung der DRs auf ih­rem Depot.

Wir be­stä­ti­gen Ih­nen so­dann die Man­dats­über­nahme und sen­den Ih­nen ei­nen Vor­druck für die beim No­tar zu be­glau­bi­gende, se­pa­rate Voll­macht für die rus­si­schen An­wälte. Diese Voll­macht bit­ten wir nach Ein­ho­lung der Apos­tille (Über­be­glau­bi­gung) an uns zu­rück­zu­sen­den. Wir ver­an­las­sen dann al­les Weitere.

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