4. Welche Unterlagen sind durch den Mandanten beizubringen?
Im ersten Schritt benötigen wir die unterzeichnete Mandatsvereinbarung und Vollmacht, den Depotauszug zu den ADR, eine Kopie des in der Vollmacht angegebenen Identitätsnachweises sowie die Steuernummer. Zudem sollten Sie bei Ihrer Bank den Nachweis erfragen, dass eine Transformation der ADRs auf dem „klassischen Weg“ nicht möglich war.
Des Weiteren benötigen wir die Kaufbelege über die DRs, den Maklervertrag sowie Maklerberichte bzw. den Vertrag mit Ihrer Depotbank, eine Transferbestätigung der DRs sowie eine Eingangsbestätigung der DRs auf ihrem Depot.
Wir bestätigen Ihnen sodann die Mandatsübernahme und senden Ihnen einen Vordruck für die beim Notar zu beglaubigende, separate Vollmacht für die russischen Anwälte. Diese Vollmacht bitten wir nach Einholung der Apostille (Überbeglaubigung) an uns zurückzusenden. Wir veranlassen dann alles Weitere.