10. Was ist der nächste Schritt (nach der Mandatierung)?

Nach der Man­da­tie­rung muss die rus­si­sche Voll­macht un­ter­zeich­net und von No­tar be­glau­bigt und mit Apos­tille durch das Land­ge­richt ver­se­hen wer­den (Der No­tar küm­mert sich um Apostille).

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