Ex-Verfassungsrichter Kirchhof hält Negativzins für verfassungswidrig.
(15.07.2021)
Die Börsen-Zeitung berichtet am 05.07.2021, dass die Kritik an der ultralockeren EZB-Geldpolitik in Deutschland immer lauter wird. Der Ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhof hält den Negativzins gar für verfassungswidrig und spricht in diesem Zusammenhang von einer „schleichenden Enteignung“. Er sagt: „Die Europäische Zentralbank betreibt mit ihrer hoheitlich gestützten Marktmacht eine Nullzinspolitik, die den Zins als Ertragsquelle versiegen lässt. Ausserdem verringert der Negativzins das Eigentum der Sparer Jahr für Jahr in seiner Substanz. Das Geldeigentum hat für den Sparer jedoch nur den Nutzwert des Zinses und den Substanzwert der gesparten Geldsumme. Beide Eigentumsrechte werden verletzt.“