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Euro Grundinvest AG: Insolvenzverfahren wurde eröffnet

Am 4. Mai 2017 wurde das In­sol­venz­ver­fah­ren über das Ver­mö­gen der Euro Grund­in­vest AG (EGI) we­gen Zah­lungs­un­fä­hig­keit und Über­schul­dung er­öff­net (AZ: 1507 IN 91/17). Für die In­ha­ber der EGI-​Genussrechte I und/​oder II be­deu­tet das, dass sie nun han­deln sollten:

Die Frist zur Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle endet am 22. Juni 2017.

Als Ge­nuss­rechts­in­ha­ber wer­den Ihre For­de­run­gen zwar ge­gen­über sons­ti­gen Gläu­bi­gern nach­ran­gig be­han­delt (vgl. Ge­nuss­rech­te­be­din­gun­gen § 10, Seite 54 des Pro­spek­tes der EGI I bzw. § 9, Seite 96 des Pro­spek­tes der EGI II). Aus die­sem Grund wird der In­sol­venz­ver­wal­ter Ihre An­sprü­che im In­sol­venz­ver­fah­ren vor­aus­sicht­lich bestreiten.

Den­noch ist für Ge­nuss­rechts­in­ha­ber die Si­tua­tion kei­nes­wegs hoff­nungs­los: Auch Ihre For­de­run­gen könn­ten be­dient wer­den, so­bald der In­sol­venz­ver­wal­ter fest­stellt, dass auch für Sie eine Quote üb­rig bleibt. Und dies ist im Fall EGI sehr wahrscheinlich!

Die Euro Grund­in­vest AG hat gute Aus­sich­ten, zu­min­dest ei­nen Teil der Er­löse aus dem von Malte Hart­wieg nach Liech­ten­stein ver­brach­ten Gold­ver­mö­gen zu­rück zu er­hal­ten. Denn den zu­stän­di­gen Liech­ten­stei­ner Be­hör­den ist es ge­lun­gen, die­ses Gold si­cher­zu­stel­len und es so­mit dem Zu­griff Hart­wiegs zu ent­zie­hen. So­bald diese Werte der Euro Grund­in­vest AG wie­der zu­ge­führt wer­den kön­nen, ste­hen der AG wie­derum Gel­der zur Ver­fü­gung, die dann an die Gläu­bi­ger zu ver­tei­len sind. Da­von dürf­ten auch die Ge­nuss­rechts­in­ha­ber profitieren.

Wir bie­ten Ih­nen an, auch Ihre For­de­run­gen aus Ge­nuss­rech­ten zur In­sol­venz­ta­belle anzumelden.

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