Euro Grundinvest AG: Insolvenzverfahren wurde eröffnet
Am 4. Mai 2017 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Euro Grundinvest AG (EGI) wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (AZ: 1507 IN 91/17). Für die Inhaber der EGI-Genussrechte I und/oder II bedeutet das, dass sie nun handeln sollten:
Die Frist zur Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle endet am 22. Juni 2017.
Als Genussrechtsinhaber werden Ihre Forderungen zwar gegenüber sonstigen Gläubigern nachrangig behandelt (vgl. Genussrechtebedingungen § 10, Seite 54 des Prospektes der EGI I bzw. § 9, Seite 96 des Prospektes der EGI II). Aus diesem Grund wird der Insolvenzverwalter Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren voraussichtlich bestreiten.
Dennoch ist für Genussrechtsinhaber die Situation keineswegs hoffnungslos: Auch Ihre Forderungen könnten bedient werden, sobald der Insolvenzverwalter feststellt, dass auch für Sie eine Quote übrig bleibt. Und dies ist im Fall EGI sehr wahrscheinlich!
Die Euro Grundinvest AG hat gute Aussichten, zumindest einen Teil der Erlöse aus dem von Malte Hartwieg nach Liechtenstein verbrachten Goldvermögen zurück zu erhalten. Denn den zuständigen Liechtensteiner Behörden ist es gelungen, dieses Gold sicherzustellen und es somit dem Zugriff Hartwiegs zu entziehen. Sobald diese Werte der Euro Grundinvest AG wieder zugeführt werden können, stehen der AG wiederum Gelder zur Verfügung, die dann an die Gläubiger zu verteilen sind. Davon dürften auch die Genussrechtsinhaber profitieren.
Wir bieten Ihnen an, auch Ihre Forderungen aus Genussrechten zur Insolvenztabelle anzumelden.