EuGH stärkt Verbraucherrechte: Gute Nachrichten zur Autofinanzierung
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Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil vom 09. September 2021 feststellte, können viele Verbraucherkreditverträge auch nach Jahren noch widerrufen werden. Grund dafür sind die von deutschen Banken häufig verwendeten fehlerhaften Klauseln in Darlehensverträgen. Außerdem kritisierten die Luxemburger Richter vor allem die ungenauen Angaben bzw. völlig unzureichenden Informationen in den Kreditverträgen.
Die Verbraucher würden nicht ausreichend über ihre Rechte belehrt, erklärte der EuGH. Damit widersprechen die europäischen Richter dem Bundesgerichtshof. Dieser hatte zuletzt eine eher bankenfreundliche Linie zu den gesetzlichen Pflichtangaben in Autokrediten eingeschlagen.
Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs können nun auch (Auto-)Kredite widerrufen werden, deren Vertragsschluss bereits einige Jahre zurückliegt. Das bedeutet für Verbraucher, die ein solches Darlehen erhalten haben, dass sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen sollten. Ist ein Widerruf des Autokreditvertrags möglich, wird dieser rückabgewickelt: Der Autokäufer erhält die bereits gezahlten Raten sowie die Anzahlung von seiner Bank zurück, im Gegenzug muss er das Auto an die Bank abgeben.
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