Erste Sammelklage gegen UDI GmbH

Zahl­rei­che UDI-​Gesellschaften muss­ten An­trag auf Er­öff­nung ei­nes In­sol­venz­ver­fah­rens stel­len. Nun lei­ten wir erste Schritte ein.

(28.07.2021)

Was ist passiert?

Im Mai die­ses Jah­res ord­nete die Bun­des­fi­nanz­auf­sichts­be­hörde (BaFin) die Rück­ab­wick­lung der Dar­le­hen für die UDI En­er­gie Fest­zins VI GmbH & Co. KG an.

Der Hin­ter­grund: In den ver­gan­ge­nen Jah­ren hatte der Bun­des­ge­richts­hof die Recht­spre­chung zu Nach­r­an­gab­re­den ver­schärft und so die An­for­de­run­gen an eben­diese Klau­seln erhöht.

Da die UDI Ge­sell­schaft al­ler­dings nicht in der Lage war, diese Dar­le­hen rück­ab­zu­wi­ckeln, musste die UDI En­er­gie Fest­zins VI GmbH ei­nen In­sol­venz­an­trag stellen.

Es folg­ten wei­tere Rück­ab­wick­lungs­an­ord­nun­gen für UDI-​Festzinsgesellschaften, so­dass bis heute neun Ge­sell­schaf­ten ei­nen An­trag auf In­sol­venz in Ei­gen­ver­wal­tung ge­stellt haben.

Für tau­sende An­le­ger be­deu­tete dies den Ver­lust ih­rer Kapitaleinlagen.

Was wir für Sie tun können

Wir sind der Mei­nung, dass An­le­ger nun re­agie­ren sollten.

Die Stra­te­gie hängt da­bei maß­geb­lich da­von ab, ob die Emit­ten­tin be­reits ei­nen An­trag auf Er­öff­nung des In­sol­venz­ver­fah­rens ge­stellt hat. Sollte dies nicht der Fall sein, kön­nen wir die je­wei­lige Ge­sell­schaft au­ßer­ge­richt­lich zur Rück­zah­lung des ge­währ­ten Dar­le­hens auffordern.

So­fern die Emit­ten­tin be­reits An­trag auf Er­öff­nung des In­sol­venz­ver­fah­rens ge­stellt hat, emp­feh­len wir die Be­tei­li­gung an ei­ner Sammelklage.

Nä­here In­for­ma­tio­nen dazu fin­den Sie hier.

Gerne er­läu­tern wir Ih­nen, was Sie als be­trof­fe­ner An­le­ger nun tun kön­nen und wie das wei­tere Vor­ge­hen aus­se­hen könnte.

Als An­sprech­part­ne­rin für Ihr wei­te­res Vor­ge­hen steht Ih­nen gerne Rechts­an­wäl­tin Dr. Su­sanne Schmidt-​Morsbach, Fach­an­wäl­tin für Bank- und Ka­pi­tal­markt­recht, und Rechts­an­walt Ar­tem Zy­kov für wei­tere Fra­gen zur Verfügung.

Die Fach­an­wälte der Kanz­lei Schirp & Part­ner aus Ber­lin ver­fü­gen auf­grund lang­jäh­ri­ger Pra­xis seit mehr als 25 Jah­ren über eine um­fas­sende Ex­per­tise im Bank- und Kapitalmarktrecht.

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