Erste Sammelklage gegen UDI GmbH
Zahlreiche UDI-Gesellschaften mussten Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. Nun leiten wir erste Schritte ein.
(28.07.2021)
Was ist passiert?
Im Mai dieses Jahres ordnete die Bundesfinanzaufsichtsbehörde (BaFin) die Rückabwicklung der Darlehen für die UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG an.
Der Hintergrund: In den vergangenen Jahren hatte der Bundesgerichtshof die Rechtsprechung zu Nachrangabreden verschärft und so die Anforderungen an ebendiese Klauseln erhöht.
Da die UDI Gesellschaft allerdings nicht in der Lage war, diese Darlehen rückabzuwickeln, musste die UDI Energie Festzins VI GmbH einen Insolvenzantrag stellen.
Es folgten weitere Rückabwicklungsanordnungen für UDI-Festzinsgesellschaften, sodass bis heute neun Gesellschaften einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt haben.
Für tausende Anleger bedeutete dies den Verlust ihrer Kapitaleinlagen.
Was wir für Sie tun können
Wir sind der Meinung, dass Anleger nun reagieren sollten.
Die Strategie hängt dabei maßgeblich davon ab, ob die Emittentin bereits einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat. Sollte dies nicht der Fall sein, können wir die jeweilige Gesellschaft außergerichtlich zur Rückzahlung des gewährten Darlehens auffordern.
Sofern die Emittentin bereits Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, empfehlen wir die Beteiligung an einer Sammelklage.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Gerne erläutern wir Ihnen, was Sie als betroffener Anleger nun tun können und wie das weitere Vorgehen aussehen könnte.
Als Ansprechpartnerin für Ihr weiteres Vorgehen steht Ihnen gerne Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, und Rechtsanwalt Artem Zykov für weitere Fragen zur Verfügung.
Die Fachanwälte der Kanzlei Schirp & Partner aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis seit mehr als 25 Jahren über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht.