Entscheidung im KapMuG-Verfahren zu „Frankreich 04“
Nach über zehn Jahren Verfahrensdauer liegt nun eine Entscheidung des OLG Hamburg im Kapitalanlegermusterverfahren („KapMuG“) zur Beteiligung Wölbern Frankreich 04 vor. Das Gericht hat insgesamt fünf Prospektfehler festgestellt.
RAin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach, die zuletzt die Musterklägerin vertrat, konnte auf dem Weg zu dieser Entscheidung alle Verfahren – mit Ausnahme des Verfahrens der Musterklägerin – erfolgreich abschließen. Auch das Verfahren der Musterklägerin wurde inzwischen erfolgreich beendet.
Dr. Schmidt-Morsbach hatte die Vertretung der Musterklägerin übernommen, nachdem eine andere Kanzlei das KapMuG-Verfahren ursprünglich initiiert hatte und anschließend alle eigenen Verfahren abgeschlossen hatte.
Insgesamt stellt das Urteil einen bedeutenden Erfolg für die Anlegerseite dar, auch wenn sich erneut gezeigt hat, dass das KapMuG-Verfahren in der Praxis nur begrenzt geeignet ist. Viele der beteiligten Anwälte und Richter waren Nachfolger der ursprünglichen Besetzung und teilweise nicht ausreichend vertraut mit dem Verfahren. Besonders die extreme Verfahrensdauer verdeutlicht, dass Anlegern auf diesem Wege nicht innerhalb zumutbarer Zeit geholfen werden kann.