ECI-Fonds XVII: Musterentscheid verurteilt TB Treuhand GmbH, Rieck und Moosmann
Das Oberlandesgericht Celle hat am 11. Dezember 2019 im Kapitalanlegermusterverfahren mit seinem Musterentscheid das Vorliegen von mindestens drei Prospektfehlern im Prospekt der Energy Capital Invest Verwaltungsgesellschaft mbH zum US Öl- und Gasfonds XVII GmbH & Co. KG bestätigt (hier das Dokument als PDF: 9 Kap 4/19). Damit stellte der Senat fest, dass sowohl die TB Treuhand GmbH als auch Kay Rieck und Matthias Moosmann grundsätzlich zum Schadensersatz gegenüber den klagenden Anlegern verpflichtet sind.
Noch ist der Musterentscheid jedoch nicht rechtskräftig, denn es ist sehr wahrscheinlich, dass die Musterbeklagten gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Celle Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen bzw. bereits eingelegt haben.
Die festgestellten Prospektfehler
Das Oberlandesgericht Celle sieht im fehlenden Hinweis auf die 2011 durch die US-Behörden verhängte Strafzahlung gegen die operativ tätig werdende Furie Operating Alaska LLC in Höhe von 15 Mio. US-$, in der Darstellung der prognostizierten Explorations- und Fördererfolge „ins Blaue hinein und ohne nachvollziehbare Grundlage“ sowie in der falschen Darstellung des Subventionssystems in Alaska Prospektfehler.
Übertragbarkeit auf weitere ECI-Fonds
Die vom Oberlandesgericht Celle festgestellten Prospektfehler beim ECI-Fonds XVII sind auf weitere ECI-Fonds übertragbar – ihre Prospekte sind nahezu identisch.
Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg am 12. Dezember 2019
Der positive Musterentscheid des Oberlandesgerichtes Celle wurde nur einen Tag vor der mündlichen Verhandlung am 12. Dezember 2019 vor dem Landgericht Hamburg verkündet, jedoch noch nicht veröffentlicht. Aus diesem Grund konnte er nicht im Rahmen der mündlichen Verhandlung erörtert werden. Allerdings stellte das Landgericht Hamburg in Aussicht, sich durchaus am Musterentscheid orientieren zu wollen.
Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Musterverfahren wurden die Verfahren vor dem Landgericht Hamburg ruhend gestellt, können aber jederzeit wieder aufgenommen werden, sobald dies sinnvoll erscheint.
Handlungsempfehlung
Sollten wir für Sie bereits Klage vor dem Landgericht Hamburg erhoben haben, ist von Ihnen gegenwärtig nichts weiter zu veranlassen. Sobald wir die Verfahren wieder aufnehmen, werden wir Sie informieren.
Falls Sie Ihre Ansprüche aus den ECI-Fonds bisher noch nicht eingeklagt haben, so können Sie sich gerne an uns wenden. Wir prüfen für Sie, ob eine Schadensersatzklage noch in Betracht kommt. Ihre Ansprüche sind hinsichtlich der vom Oberlandesgericht Celle angenommenen Prospektfehler nach unserem Dafürhalten noch nicht verjährt und könnten daher noch eingeklagt werden. Dies gilt für die ECI-Fonds XI, XIII, XIV, XV und XVII.