Direktinvestments bei der Deutsche Lichtmiete
Bei der Deutsche Lichtmiete ermittelt die Staatsanwaltschaft, bei verschiedenen ihrer Gesellschaften wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Die Anleger erhalten jetzt Angebote, sich kostenpflichtig bei der Anmeldung von Forderungen vertreten zu lassen. Außerdem sollen sie schon mal ein Prozent ihrer Anlagesumme an die THD Treuhanddepot GmbH zahlen, damit diese für sie tätig wird. Die Anleger haben bereits bei Erwerb der Direktinvestments mit der THD einen Vertrag abgeschlossen, der aber erst wirksam wird, wenn die Deutsche Lichtmiete-Gesellschaften, die Anspruchsgegner aus der Vermietung oder dem Rückkauf der LED-Leuchtmittel sind, ins Insolvenzverfahren eintreten.
Quelle: Aktionsbund