Dieselskandal: Rechte als Autokäufer

Der Bun­des­ge­richts­hof hat mit Be­schluss vom 8. Ja­nuar 2019, Ak­ten­zei­chen VIII ZR 225/17, ent­schie­den: Au­tos mit il­le­ga­ler Ab­schal­tung der Ab­gas­rei­ni­gung sind man­gel­haft. Fah­ren auch Sie ei­nen Die­sel? Wir sind Ih­nen gerne bei der Durch­set­zung Ih­rer Rechte behilflich.

Sie kön­nen Ihre An­sprü­che ge­gen­über dem Au­to­her­stel­ler oder Ih­rem Händ­ler gel­tend ma­chen. Da­bei ha­ben Sie zwei recht­li­che Mög­lich­kei­ten des Vorgehens:

  • Kauf­preis zu­rück­for­dern oder ein ver­gleich­ba­res Neufahrzeug
    oder
  • Auto be­hal­ten und Scha­dens­er­satz fordern

Wir küm­mern uns um die Kos­ten­über­nahme durch Ihre Rechts­schutz­ver­si­che­rung oder die Fi­nan­zie­rung durch ei­nen Prozessfinanzierer.

Die Erst­be­ra­tung durch uns ist für Sie kos­ten­los. Neh­men Sie gerne di­rekt mit uns Kon­takt auf.

Soll­ten Sie den Kauf Ih­res Die­sel fi­nan­ziert ha­ben prü­fen wir ne­ben den An­sprü­chen ge­gen den Her­stel­ler und den Au­to­händ­ler auch ei­nen mög­li­chen Kre­dit­wi­der­ruf auf Grund­lage feh­ler­haf­ter Kreditverträge.

Schadenersatz -und Rückabwicklungsansprüche

War­ten Sie nicht bis Ihr Die­sel nichts mehr wert ist! For­dern Sie jetzt den Kauf­preis zu­rück oder ein ad­äqua­tes Neu­fahr­zeug. Wir set­zen Ihre Rechte ge­gen die Au­to­her­stel­ler durch, die Be­trugs­soft­ware ver­baut ha­ben und so Sie als Kun­den ge­schä­digt haben.

Käu­fer ei­nes Die­sel­fahr­zeugs mit ver­bau­ter Be­trugs­soft­ware ha­ben das Recht auf Rück­ab­wick­lung des Kauf­ver­tra­ges und Rück­gabe des Wa­gens an den Fahr­zeug­her­stel­ler. Der Käu­fer er­hält den Kauf­preis mit Zins un­ter Ab­zug ei­ner ge­rin­gen Nut­zungs­ent­schä­di­gung für die ge­fah­re­nen Ki­lo­me­ter zu­rück. Auf­grund des wei­ter­hin stei­gen­den Wert­ver­lus­tes von Die­sel Fahr­zeu­gen lau­tet un­sere Emp­feh­lung: For­dern Sie den Kauf­preis ge­gen Rück­gabe Ih­res Die­sel Au­tos zu­rück oder ver­lan­gen Sie ein ver­gleich­ba­res Neu­fahr­zeug, dass die Ab­gas­nor­men einhält!

Wenn Sie den­noch Ihr Fahr­zeug un­be­dingt be­hal­ten wol­len, kön­nen Sie zu­min­dest Scha­dens­er­satz für die Wert­min­de­rung, mög­li­che Mo­bi­li­täts­ein­schrän­kun­gen und sons­tige dro­hende Be­las­tun­gen fordern.

Ge­hen Sie ak­tiv ge­gen den dro­hen­den Wert­ver­lust Ih­res Die­sels, Fahr­ver­bote und ei­nen mög­li­chen Ent­zug der Be­triebs­er­laub­nis vor.

Un­ser Team von er­fah­re­nen Rechts­an­wäl­tin­nen und Rechts­an­wäl­ten steht als ver­läss­li­cher Part­ner an Ih­rer Seite.

Alle Informationen und Ihre Möglichkeiten im Dieselskandal zusammengefasst

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