Dieselskandal: EuGH stärkt Verbraucherrechte

Der Eu­ro­päi­sche Ge­richts­hof ent­schied nun­mehr, dass Die­sel­käu­fer Scha­dens­er­satz­an­sprü­che ge­gen­über Fahr­zeug­her­stel­lern ha­ben könn­ten. So ur­teil­ten die Lu­xem­bur­ger Rich­ter, dass eine Ent­schä­di­gung we­gen un­zu­läs­si­ger Ab­schalt­ein­rich­tun­gen – so­ge­nann­ten Ther­m­ofens­tern – auch ge­zahlt wer­den muss, wenn dem Au­to­bauer kein vor­sätz­lich sit­ten­wid­ri­ges Han­deln nach­ge­wie­sen wer­den kann.

Da­mit stärkt der EuGH die Rechte der Die­sel­käu­fer er­heb­lich, Mil­lio­nen Fahr­zeuge un­ter­schied­li­cher Her­stel­ler könn­ten be­trof­fen sein. Wie hoch die mög­li­chen An­sprü­che sein könn­ten, be­stimm­ten die Rich­ter al­ler­dings nicht.

Was sind Thermofenster?

Kon­kret geht es in dem Ur­teil um die so­ge­nann­ten „Ther­m­ofens­ter“. Da­bei han­delt es sich um eine Soft­ware, die die Ab­gas­rei­ni­gung in Die­sel­fahr­zeu­gen ab­hän­gig von der Au­ßen­tem­pe­ra­tur dros­selt und die von fast al­len Her­stel­lern bei Die­sel­au­tos ein­ge­setzt wird. Al­ler­dings sto­ßen die Fahr­zeuge da­durch noch mehr gif­tige und ge­sund­heits­schäd­li­che Stick­oxide aus als ge­setz­lich er­laubt. Die Au­to­bauer hin­ge­gen mei­nen, die Ther­m­ofens­ter seien not­wen­dig, um den Mo­tor zu schützen.

Der BGH ur­teilte bis­lang in ver­gleich­ba­ren Fäl­len zu­guns­ten der Her­stel­ler. So ar­gu­men­tier­ten die obers­ten deut­schen Rich­ter, dass es sich beim Ein­bau von Ther­m­ofens­tern nicht um vor­sätz­li­che sit­ten­wid­rige Schä­di­gung han­deln würde – höchs­tens um Fahrlässigkeit.

Dem jet­zi­gen Ur­teil des Eu­ro­päi­schen Ge­richts­hofs ging eine Klage ei­nes Die­sel­fah­rers vor dem Land­ge­richt Ra­vens­burg vor­aus. Die­ser hatte ei­nen ge­brauch­ten Mer­ce­des Mo­del C 220 CDI ge­kauft und ver­langte vom Her­stel­ler Scha­dens­er­satz auf­grund des ein­ge­bau­ten Thermofensters.

Mit der Ent­schei­dung des EuGH, dass Her­stel­ler auch bei Fahr­läs­sig­keit haf­ten, dürf­ten Scha­dens­er­satz­kla­gen in Deutsch­land Rü­cken­wind bekommen.

(21. März 2023)

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