Dieselskandal: EuGH stärkt Verbraucherrechte
Der Europäische Gerichtshof entschied nunmehr, dass Dieselkäufer Schadensersatzansprüche gegenüber Fahrzeugherstellern haben könnten. So urteilten die Luxemburger Richter, dass eine Entschädigung wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen – sogenannten Thermofenstern – auch gezahlt werden muss, wenn dem Autobauer kein vorsätzlich sittenwidriges Handeln nachgewiesen werden kann.
Damit stärkt der EuGH die Rechte der Dieselkäufer erheblich, Millionen Fahrzeuge unterschiedlicher Hersteller könnten betroffen sein. Wie hoch die möglichen Ansprüche sein könnten, bestimmten die Richter allerdings nicht.
Was sind Thermofenster?
Konkret geht es in dem Urteil um die sogenannten „Thermofenster“. Dabei handelt es sich um eine Software, die die Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen abhängig von der Außentemperatur drosselt und die von fast allen Herstellern bei Dieselautos eingesetzt wird. Allerdings stoßen die Fahrzeuge dadurch noch mehr giftige und gesundheitsschädliche Stickoxide aus als gesetzlich erlaubt. Die Autobauer hingegen meinen, die Thermofenster seien notwendig, um den Motor zu schützen.
Der BGH urteilte bislang in vergleichbaren Fällen zugunsten der Hersteller. So argumentierten die obersten deutschen Richter, dass es sich beim Einbau von Thermofenstern nicht um vorsätzliche sittenwidrige Schädigung handeln würde – höchstens um Fahrlässigkeit.
Dem jetzigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs ging eine Klage eines Dieselfahrers vor dem Landgericht Ravensburg voraus. Dieser hatte einen gebrauchten Mercedes Model C 220 CDI gekauft und verlangte vom Hersteller Schadensersatz aufgrund des eingebauten Thermofensters.
Mit der Entscheidung des EuGH, dass Hersteller auch bei Fahrlässigkeit haften, dürften Schadensersatzklagen in Deutschland Rückenwind bekommen.
(21. März 2023)