Dieselskandal: BGH bestätigt Schadenersatzansprüche gegen Audi
Mit seiner Entscheidung vom 25.11.2021 (Az: VII ZR 238/20, VII ZR 243/20, VII ZR 257/20 und VII ZR 38/21) bestätigte der Bundesgerichtshof ein Urteil vom Oberlandesgericht München.
Es ist das erste Mal, dass Audi im Zusammenhang mit dem Dieselskandal zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt wurde. Dabei geht es konkret um vier Fälle, in denen der jeweilige Kläger der Audi AG vorwarf, Kenntnis von der illegalen Abgastechnik zu haben.
In dem Verfahren ging es um verschiedene Modelle des Autobauers, darunter auch Gebrauchtwagen, die zum Preis zwischen 12.000 Euro und 30.000 Euro erworben wurden. Lange Zeit bestritt die VW-Tochter, selbst etwas von der Manipulation der VW-Dieselmotoren gewusst zu haben, die auch in Audi-Modellen eingebaut wurden.
Die Karlsruher Richter bestätigten nun die Argumentation der Vorinstanz, dass zumindest ein Verantwortlicher bei Audi Kenntnis davon hatte, dass die vom Mutterkonzern bezogenen Motoren eine unzulässige Abschalteinrichtung enthielten.
Es ist das erste negative Urteil für Audi beim BGH. Zuvor hatten die Bundesrichter immer wieder konkrete Anhaltspunkte dafür vermisst, dass Audi-Verantwortliche Kenntnis von der illegalen Abgastechnik hatten.
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