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Die Juicy Fields-Saga

In ei­nem der größ­ten Be­trugs­fälle un­se­rer Zeit, also der „Juicy Fields“, bei dem über 685.000 Ge­schä­digte be­trof­fen sind und sich der Scha­den auf etwa 645 Mil­lio­nen EUR be­läuft, ha­ben wir nun be­gon­nen, ge­gen das Zah­lungs­in­sti­tut ISX vor­zu­ge­hen. Für un­sere Man­dan­ten ha­ben wir Auf­for­de­rungs­schrei­ben ver­sandt, in de­nen dem be­tref­fen­den Zah­lungs­in­sti­tut die Mit­wir­kung an Geld­wä­sche ge­mäß § 261 StGB vor­ge­wor­fen wird. Da der Scha­den deut­schen Bür­gern ent­stan­den ist und es ei­nen Tat­ort in Deutsch­land gibt, fin­det deut­sches Recht Anwendung.

Die Auf­for­de­run­gen wur­den be­reits an das Zah­lungs­in­sti­tut ver­schickt, und nun war­ten wir in­ner­halb der ge­setz­ten Frist auf eine Rück­mel­dung. Nach de­ren Ein­gang wer­den wir die wei­te­ren Schritte umsetzen.

Ge­gen ein Zah­lungs­in­sti­tut in Zy­pern vor­zu­ge­hen, ist an­spruchs­voll – ins­be­son­dere un­ter Be­rück­sich­ti­gung sprach­li­cher so­wie auch prak­ti­scher Hür­den –, aber wir sind nicht auf uns al­lein ge­stellt. Wir ha­ben uns be­reits an die Eu­ro­päi­sche Bank­auf­sichts­be­hörde (Eu­ro­pean Ban­king Aut­ho­rity [EBA]) ge­wandt, die zur Auf­sicht über Zah­lungs­in­sti­tute wie ISX Fi­nan­cial EU PLC er­mäch­tigt ist. Ihre Rück­mel­dung liegt uns be­reits vor. Sie schlug vor, dass wir uns zur er­folg­rei­chen Durch­set­zung der An­sprü­che un­se­rer Man­dan­ten an die Zen­tral­bank Zy­perns wen­den soll­ten. Dies ha­ben wir be­reits ge­tan, und uns liegt die Emp­fangs­be­stä­ti­gung der Zen­tral­bank Zy­perns vor.

Man kann sich die Frage stel­len, ob sich die zy­prio­ti­sche Zen­tral­bank auf un­sere Seite stel­len wird, da es sich um ein Zah­lungs­in­sti­tut han­delt, das in Zy­pern an­säs­sig ist. Hier muss man die eu­ro­päi­sche Ge­setz­ge­bung be­rück­sich­ti­gen – ins­be­son­dere die Richt­li­nie (EU) 2015/849 des Eu­ro­päi­schen Par­la­ments und des Ra­tes vom 20. Mai 2015 – so­wie die Rolle der Eu­ro­päi­schen Zen­tral­bank und der zy­prio­ti­schen Zentralbank.

Diese Richt­li­nie muss zwin­gend in die Rechts­ord­nung der EU-​Mitgliedsstaaten um­ge­setzt wer­den. Sie ver­pflich­tet Ban­ken und Zah­lungs­in­sti­tute – wie ISX Fi­nan­cial EU PLC – zur Prü­fung der wirt­schaft­lich Be­rech­tig­ten (KYC [Know Your Customer]-Prüfung). Die Prü­fung setzt vor­aus, dass die tat­säch­li­che Per­son, die hin­ter dem Ge­schäft steht und es kon­trol­liert, er­mit­telt wer­den muss. Dar­über hin­aus en­den diese Pflich­ten nicht au­to­ma­tisch nach Er­mitt­lung des wirt­schaft­lich Be­rech­tig­ten, son­dern sie be­inhal­ten auch die Über­wa­chung der durch­ge­führ­ten Trans­ak­tio­nen. Es ist zu be­ach­ten, dass nun das Zah­lungs­in­sti­tut nach­wei­sen muss, alle er­for­der­li­chen Maß­nah­men ge­trof­fen zu ha­ben. Ge­nau diese Tat­sa­che, dass eine Ent­las­tungs­pflicht sei­tens des In­sti­tuts be­steht, wirkt sich vor­teil­haft auf un­sere wei­tere Vor­ge­hens­weise aus.

Die zy­prio­ti­sche Zen­tral­bank ist zur Auf­sicht über die in Zy­pern an­säs­si­gen Zah­lungs­in­sti­tute und Ban­ken ver­pflich­tet und gleich­zei­tig ein Teil der Eu­ro­päi­schen Zen­tral­bank, die wie­derum zur Auf­sicht über die Zen­tral­ban­ken der Mit­glieds­staa­ten der Eu­ro­päi­schen Union er­mäch­tigt ist.

Zu­dem sind auch die ge­sell­schaft­li­chen Kon­se­quen­zen zu be­ach­ten. Die Vor­beu­gung der Geld­wä­sche ist seit Jah­ren ein wich­ti­ger Be­stand­teil der eu­ro­päi­schen De­batte, und die EU-​Mitgliedsstaaten sind durch die Richt­li­nie (EU) 2015/849 ver­pflich­tet, diese in ihre je­wei­lige Rechts­ord­nung zu über­neh­men und Trans­pa­renz­re­gis­ter ein­zu­rich­ten, die für Trans­pa­renz in den Ge­schäfts­be­zie­hun­gen sor­gen. Schon der bloße Ver­dacht auf Geld­wä­sche so­wie die da­mit ein­her­ge­hende Pflicht zur Auf­klä­rung der Sach­ver­halte sei­tens der Ban­ken und Zah­lungs­in­sti­tute stellt eine er­heb­li­che Be­las­tung dar.

Ab­schlie­ßend lässt sich mit­tei­len, dass die Lage der ge­schä­dig­ten An­le­ger kei­nes­falls un­be­auf­sich­tigt bleibt, und wir war­ten ge­spannt auf das wei­tere Vor­ge­hen von ISX Fi­nan­cial EU PLC und der zy­prio­ti­schen Zentralbank.

Soll­ten Sie Rück­fra­gen ha­ben, ste­hen wir Ih­nen selbst­ver­ständ­lich je­der­zeit gerne zur Ver­fü­gung. Wenn Sie sich dem ge­mein­sa­men Vor­ge­hen noch an­schlie­ßen möch­ten, be­steht wei­ter­hin die Ge­le­gen­heit dazu. Wei­tere In­for­ma­tio­nen dazu fin­den Sie auch hier.

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