Die Juicy Fields-Saga
In einem der größten Betrugsfälle unserer Zeit, also der „Juicy Fields“, bei dem über 685.000 Geschädigte betroffen sind und sich der Schaden auf etwa 645 Millionen EUR beläuft, haben wir nun begonnen, gegen das Zahlungsinstitut ISX vorzugehen. Für unsere Mandanten haben wir Aufforderungsschreiben versandt, in denen dem betreffenden Zahlungsinstitut die Mitwirkung an Geldwäsche gemäß § 261 StGB vorgeworfen wird. Da der Schaden deutschen Bürgern entstanden ist und es einen Tatort in Deutschland gibt, findet deutsches Recht Anwendung.
Die Aufforderungen wurden bereits an das Zahlungsinstitut verschickt, und nun warten wir innerhalb der gesetzten Frist auf eine Rückmeldung. Nach deren Eingang werden wir die weiteren Schritte umsetzen.
Gegen ein Zahlungsinstitut in Zypern vorzugehen, ist anspruchsvoll – insbesondere unter Berücksichtigung sprachlicher sowie auch praktischer Hürden –, aber wir sind nicht auf uns allein gestellt. Wir haben uns bereits an die Europäische Bankaufsichtsbehörde (European Banking Authority [EBA]) gewandt, die zur Aufsicht über Zahlungsinstitute wie ISX Financial EU PLC ermächtigt ist. Ihre Rückmeldung liegt uns bereits vor. Sie schlug vor, dass wir uns zur erfolgreichen Durchsetzung der Ansprüche unserer Mandanten an die Zentralbank Zyperns wenden sollten. Dies haben wir bereits getan, und uns liegt die Empfangsbestätigung der Zentralbank Zyperns vor.
Man kann sich die Frage stellen, ob sich die zypriotische Zentralbank auf unsere Seite stellen wird, da es sich um ein Zahlungsinstitut handelt, das in Zypern ansässig ist. Hier muss man die europäische Gesetzgebung berücksichtigen – insbesondere die Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 – sowie die Rolle der Europäischen Zentralbank und der zypriotischen Zentralbank.
Diese Richtlinie muss zwingend in die Rechtsordnung der EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Sie verpflichtet Banken und Zahlungsinstitute – wie ISX Financial EU PLC – zur Prüfung der wirtschaftlich Berechtigten (KYC [Know Your Customer]-Prüfung). Die Prüfung setzt voraus, dass die tatsächliche Person, die hinter dem Geschäft steht und es kontrolliert, ermittelt werden muss. Darüber hinaus enden diese Pflichten nicht automatisch nach Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten, sondern sie beinhalten auch die Überwachung der durchgeführten Transaktionen. Es ist zu beachten, dass nun das Zahlungsinstitut nachweisen muss, alle erforderlichen Maßnahmen getroffen zu haben. Genau diese Tatsache, dass eine Entlastungspflicht seitens des Instituts besteht, wirkt sich vorteilhaft auf unsere weitere Vorgehensweise aus.
Die zypriotische Zentralbank ist zur Aufsicht über die in Zypern ansässigen Zahlungsinstitute und Banken verpflichtet und gleichzeitig ein Teil der Europäischen Zentralbank, die wiederum zur Aufsicht über die Zentralbanken der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ermächtigt ist.
Zudem sind auch die gesellschaftlichen Konsequenzen zu beachten. Die Vorbeugung der Geldwäsche ist seit Jahren ein wichtiger Bestandteil der europäischen Debatte, und die EU-Mitgliedsstaaten sind durch die Richtlinie (EU) 2015/849 verpflichtet, diese in ihre jeweilige Rechtsordnung zu übernehmen und Transparenzregister einzurichten, die für Transparenz in den Geschäftsbeziehungen sorgen. Schon der bloße Verdacht auf Geldwäsche sowie die damit einhergehende Pflicht zur Aufklärung der Sachverhalte seitens der Banken und Zahlungsinstitute stellt eine erhebliche Belastung dar.
Abschließend lässt sich mitteilen, dass die Lage der geschädigten Anleger keinesfalls unbeaufsichtigt bleibt, und wir warten gespannt auf das weitere Vorgehen von ISX Financial EU PLC und der zypriotischen Zentralbank.
Sollten Sie Rückfragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Wenn Sie sich dem gemeinsamen Vorgehen noch anschließen möchten, besteht weiterhin die Gelegenheit dazu. Weitere Informationen dazu finden Sie auch hier.