Deutsche Lichtmiete: OLG Oldenburg stärkt Rechte der Direktinvestoren
Das OLG Oldenburg hat heute ein aufsehenerregendes Urteil gefällt (Urt. v. 7.2.2023 – 2 U 8/23). Der Erwerbergesellschaft, mit der die Münchener Restrukturierer rund um One Square Advisory die wesentlichen Teile des Lichtmiete-Geschäfts weiterführen wollen, wird bei Strafandrohung untersagt, die Leuchten von Direktinvestoren Dritten gegenüber anzubieten.
Anlass der Klage war ein Schreiben der One Square Advisory GmbH aus dem November 2022, in dem das Münchener Unternehmen einer Firma aus Solingen das Eigentum der Klägerin zum Verkauf anbot. One-Square-Geschäftsführer Frank Günther habe hinter ihrem Rücken über ihr Eigentum verfügt, so die Klägerin.
Mit dem heutigen Urteil, das Dr. Wolfgang Schirp von der Berliner Kanzlei Schirp & Partner erwirkt hat, beleuchten die Oldenburger Richter schlaglichtartig einige der Geschäftspraktiken, die unter Führung des Insolvenzverwalters Weiß und der Restrukturierer von One Square Advisory zu beobachten sind und die Anlegerschützer mit Argwohn betrachten:
- Das Eigentum der Direktinvestoren an den ihnen gehörenden Leuchtmitteln ist ohne Wenn und Aber zu respektieren, daran lässt das OLG keine Zweifel.
- Es ist unzulässig, wenn die Leuchten von Direktinvestoren ohne deren Zustimmung verkauft werden und gar noch der Kaufpreis am Direktinvestor vorbei von der Erwerbergesellschaft eingezogen wird.
- Ein Fragezeichen malen Anlegerschützer auch an das Vorgehen des Insolvenzverwalters. Wie kommt der Insolvenzverwalter dazu, gerade im Falle von „unartigen“ Direktinvestoren gegenüber den Mietern von deren Leuchten die Nichterfüllung der Verträge zu erklären? Sollen Direktinvestoren, die ihre Rechte verteidigen, diszipliniert und abgestraft werden? Wie passt das zu der gesetzlich gebotenen Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters?
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Schirp & Partner werden der Verwertungsgesellschaft und dem Insolvenzverwalter weiter auf die Finger schauen und für die Rechte der Anleger intervenieren, wo dies nötig ist.
Weitere Informationen zum Geschehen bei der Deutschen Lichtmiete finden Sie auf dem Finanzportal investmentcheck von Stefan Loipfinger.