Deutsche Bank AG: Ansprüche ehemaliger Postbank Aktionäre verjähren zum 31. Dezember 2017

Ehe­ma­lige Ak­tio­näre der Deut­schen Post­bank AG (ISIN DE0008001009/(WKN 800100) ISINDE000A1E8HP5/ (WKN A1E8HP) ver­kla­gen die Deut­sche Bank AG in Mil­lio­nen­höhe und kri­ti­sie­ren, dass sie schon im Zuge des 2010 un­ter­brei­te­ten Über­nah­me­an­ge­bo­tes von der Deut­schen Bank AG be­nach­tei­ligt wur­den. Be­trof­fen sind Ak­tio­näre, die vor dem 7. Ok­to­ber 2010 Ak­tien der Deut­schen Post­bank AG hiel­ten und ent­we­der das Über­nah­me­an­ge­bot an­ge­nom­men ha­ben oder die­ses auf­grund des un­an­ge­mes­sen nied­ri­gen Prei­ses nicht an­ge­nom­men ha­ben und gar bis zum Squeeze Out ge­hal­ten haben.
Die Kanz­lei Schirp & Part­ner Rechts­an­wälte mbB klagt be­reits für eine Reihe von Alt-​Aktionären ge­gen die Deut­sche Bank AG vor dem Land­ge­richt Köln. Für die Klä­ger wird ein Nach­zah­lungs­an­spruch von bis zu 32,25 Euro je Postbank-​Aktie gel­tend ge­macht. Mit ei­ner rechts­kräf­ti­gen ge­richt­li­chen Ent­schei­dung ist je­doch nicht mehr in die­sem Jahr zu rechnen.

Betroffene Aktionäre sollten jetzt noch vor Ablauf der Verjährung zum 31. Dezember 2017 entscheiden, ob sie tätig werden wollen und ihre Ansprüche sichern.

Das Mus­ter­ver­fah­ren nach dem Kapitalanleger-​Musterverfahrensgesetz (KapMuG) ist be­reits ein­ge­lei­tet. Alle bis­her vor­lie­gen­den Mus­ter­ver­fah­rens­an­träge der Klä­ger wur­den von Schirp & Part­ner ge­stellt. Auch die be­klagte Deut­sche Bank AG hat zwi­schen­zeit­lich ei­gene Mus­ter­ver­fah­rens­an­träge ge­stellt. Es feh­len je­doch noch for­male Schritte zur Um­set­zung durch das Ge­richt, so dass eine ver­jäh­rungs­hem­mende An­spruchs­an­mel­dung im Mus­ter­ver­fah­ren der­zeit nicht er­fol­gen kann.

Aus die­sem Grund be­rei­tet die Kanz­lei Schirp & Part­ner der­zeit wei­tere Kla­gen in der Form ei­ner Sam­mel­klage vor. Es wird be­reits ein Vo­lu­men von über 100 Mio € ver­tre­ten, so dass sich das Pro­zess­kos­ten­ri­siko für je­den ein­zel­nen ver­rin­gert. Ak­tio­näre, die für ihr Recht kämp­fen wol­len, kön­nen sich der­zeit noch der Sam­mel­klage anschließen.

Zum Ab­lauf der Postbank-​Übernahme: Die Deut­sche Bank AG hat im Ok­to­ber 2010 den Ak­tio­nä­ren der Post­bank AG ein Über­nah­me­an­ge­bot un­ter­brei­tet. Der da­mals an­ge­bo­tene Kurs von 25 Euro je Ak­tie war je­doch nach Mei­nung der Klä­ger viel zu nied­rig. Denn wir ge­hen da­von aus, dass Die Deut­sche Bank AG be­reits im Sep­tem­ber 2008 die tat­säch­li­che Kon­trolle über die Deut­sche Post­bank AG hatte und da­her be­reits zu die­sem Zeit­punkt ein weit­aus hö­he­res Pflicht­an­ge­bot nach dem Wertpapiererwerbs- und Über­nah­me­ge­setz (WpÜG) hätte un­ter­brei­ten müs­sen. Für die Klä­ger, die das Über­nah­me­an­ge­bot an­ge­nom­men ha­ben wird da­her ein Nach­zah­lungs­an­spruch von wei­te­ren 32,25 Euro pro Ak­tie gel­tend ge­macht. Für Klä­ger, die das Über­nah­me­an­ge­bot als un­an­ge­mes­sen nied­rig nicht an­ge­nom­men ha­ben wird ein Zah­lungs­an­spruch in Höhe der Dif­fe­renz zwi­schen dem an­ge­mes­se­nen Preis von 57,25 Euro und dem tat­säch­lich er­hal­te­nen Preis gel­tend gemacht.
Die Ver­jäh­rung sämt­li­cher An­sprü­che tritt zum 31. De­zem­ber 2017 ein. Ehe­ma­lige Ak­tio­näre der Post­bank AG soll­ten da­her jetzt han­deln. An­sprech­part­ne­rin ist die pro­zess­füh­rende Part­ne­rin Rechts­an­wäl­tin Radtke-Rieger.

Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB

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