Deutsche Bank AG: Ansprüche ehemaliger Postbank Aktionäre verjähren zum 31. Dezember 2017
Ehemalige Aktionäre der Deutschen Postbank AG (ISIN DE0008001009/(WKN 800100) ISINDE000A1E8HP5/ (WKN A1E8HP) verklagen die Deutsche Bank AG in Millionenhöhe und kritisieren, dass sie schon im Zuge des 2010 unterbreiteten Übernahmeangebotes von der Deutschen Bank AG benachteiligt wurden. Betroffen sind Aktionäre, die vor dem 7. Oktober 2010 Aktien der Deutschen Postbank AG hielten und entweder das Übernahmeangebot angenommen haben oder dieses aufgrund des unangemessen niedrigen Preises nicht angenommen haben und gar bis zum Squeeze Out gehalten haben.
Die Kanzlei Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB klagt bereits für eine Reihe von Alt-Aktionären gegen die Deutsche Bank AG vor dem Landgericht Köln. Für die Kläger wird ein Nachzahlungsanspruch von bis zu 32,25 Euro je Postbank-Aktie geltend gemacht. Mit einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ist jedoch nicht mehr in diesem Jahr zu rechnen.
Betroffene Aktionäre sollten jetzt noch vor Ablauf der Verjährung zum 31. Dezember 2017 entscheiden, ob sie tätig werden wollen und ihre Ansprüche sichern.
Das Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) ist bereits eingeleitet. Alle bisher vorliegenden Musterverfahrensanträge der Kläger wurden von Schirp & Partner gestellt. Auch die beklagte Deutsche Bank AG hat zwischenzeitlich eigene Musterverfahrensanträge gestellt. Es fehlen jedoch noch formale Schritte zur Umsetzung durch das Gericht, so dass eine verjährungshemmende Anspruchsanmeldung im Musterverfahren derzeit nicht erfolgen kann.
Aus diesem Grund bereitet die Kanzlei Schirp & Partner derzeit weitere Klagen in der Form einer Sammelklage vor. Es wird bereits ein Volumen von über 100 Mio € vertreten, so dass sich das Prozesskostenrisiko für jeden einzelnen verringert. Aktionäre, die für ihr Recht kämpfen wollen, können sich derzeit noch der Sammelklage anschließen.
Zum Ablauf der Postbank-Übernahme: Die Deutsche Bank AG hat im Oktober 2010 den Aktionären der Postbank AG ein Übernahmeangebot unterbreitet. Der damals angebotene Kurs von 25 Euro je Aktie war jedoch nach Meinung der Kläger viel zu niedrig. Denn wir gehen davon aus, dass Die Deutsche Bank AG bereits im September 2008 die tatsächliche Kontrolle über die Deutsche Postbank AG hatte und daher bereits zu diesem Zeitpunkt ein weitaus höheres Pflichtangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) hätte unterbreiten müssen. Für die Kläger, die das Übernahmeangebot angenommen haben wird daher ein Nachzahlungsanspruch von weiteren 32,25 Euro pro Aktie geltend gemacht. Für Kläger, die das Übernahmeangebot als unangemessen niedrig nicht angenommen haben wird ein Zahlungsanspruch in Höhe der Differenz zwischen dem angemessenen Preis von 57,25 Euro und dem tatsächlich erhaltenen Preis geltend gemacht.
Die Verjährung sämtlicher Ansprüche tritt zum 31. Dezember 2017 ein. Ehemalige Aktionäre der Postbank AG sollten daher jetzt handeln. Ansprechpartnerin ist die prozessführende Partnerin Rechtsanwältin Radtke-Rieger.
Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel. 030 327 617 0
Fax 030 327 617 17
E-Mail: radtke-rieger@schirp.com
http://schirp.com