Kanzlei Schirp & Partner erneut ausgezeichnet
Das Wirtschafts-Magazin „Capital“ und der Marktforscher Statista küren jährlich die besten Kanzleien in sieben Disziplinen.
Neben anderen Dingen nehmen wir Ihre Rechte auf Privatsphäre, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung sehr ernst. Daher möchten wir Sie über folgendes informieren:
Wir sind Ihr potentieller Arbeitgeber und ab der Bewerbungsphase verantwortlich für Ihre Daten. Sie erreichen uns wie folgt:
Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB
Leipziger Platz 9 in 10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 – 327 617 0
Fax: +49 (0)30 – 327 617 17
E-Mail: mail@schirp.com
Vertreter: Rechtsanwälte Dr. Wolfgang Schirp, Dr. Susanne Schmidt-Morsbach, Antje Radtke-Rieger und Anne Wenzelewski.
Bei uns ist jeder für das Thema Datenschutz verantwortlich. Zusätzlich haben wir uns entschieden, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Um seine Unabhängigkeit zu gewährleisten, haben wir einen externen Berater beauftragt. Dabei handelt es sich um den Rechtsanwalt Dr. Stephan Gärtner. Gern können Sie ihn jederzeit kontaktieren. Sie erreichen ihn wie folgt:
StanhopeONE
Rechtsanwalt Dr. Stephan Gärtner
Voßstraße 20, 10117 Berlin
gaertner@stanhope.de
Tel. +49 30 89614237
Fax. +49 3012053097 9
Eine übersichtliche Antwort auf diese Fragen können Sie der folgenden Aufstellung entnehmen:
Quelle:
Ihre Bewerbung an uns.
Zweck:
Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses.
Speicherungsdauer:
Bei Zustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses: bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist, i.d.R. 10 Jahre nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Bei Nichtzustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses: bis drei Monate nach unserer Mitteilung darüber.
Rechtsgrundlage:
Artikel 88 Absatz 1 DSGVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG
Quelle:
Aus dem Bewerbungsgespräch heraus, angefertigt von einem Geschäftsführer und/oder einem anwesenden Mitarbeiter aus der für Sie in Betracht kommenden Fachabteilung.
Zweck:
Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses.
Speicherungsdauer:
Bei Zustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses: bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist,
i.d.R. 10 Jahre nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Bei Nichtzustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses: bis drei Monate nach unserer Mitteilung darüber.
Rechtsgrundlage:
Artikel 88 Absatz 1 DSGVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG
Eine gesetzliche Pflicht zu Erhebung dieser Daten besteht in der Bewerbungsphase noch nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass das Fehlen einiger oder aller Daten gelegentlich zu Nachfragen oder bei dauerhaftem Fehlen zur Unmöglichkeit der Einstellung führen kann.
Wir übermitteln Ihre Bewerberdaten nicht an Dritte und Ihre Daten verlassen auch nicht den europäischen Wirtschaftsraum.
Natürlich sagen wir niemandem gern ab. In den Fällen, in denen dies leider geschieht, speichern wir Ihre Bewerbungsdaten für weitere drei Monate. Hierbei berufen wir uns auf Artikel 6 Absatz 1 lit. f DSGVO. Nach dieser Vorschrift ist die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten zulässig, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.
Unser berechtigtes Interesse leiten wir aus § 15 Absatz 4 des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ab. Nach dieser Vorschrift muss ein Entschädigungsanspruch nach einer Diskriminierung innerhalb einer Frist von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden. Die Frist beginnt im Bewerbungsverfahren mit dem Zugang der Ablehnung. Nach unserem Dafürhalten ist, sofern drei Monate nach Absage uns noch keine Beschwerde bekannt ist, nicht davon auszugehen, dass eine solche gegeben ist, sodass wir bis dahin zur Wahrnehmung unserer berechtigten Interessen (Verteidigung gegen einen Entschädigungsanspruch) die Daten speichern dürfen. Sofern Sie einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot geltend machen, dürfen wir Daten bis zum Abschluss des Vorgangs speichern; auch dies zur Wahrnehmung unserer berechtigten Interessen (Verteidigung gegen einen Entschädigungsanspruch)
Sie haben einige Rechte. Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit. Ferner haben Sie die Möglichkeit, sich über uns bei der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. Höflich weisen wir darauf hin, dass diese Rechte ggf. an Voraussetzungen geknüpft sind, auf deren Vorliegen wir bestehen werden.
Der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz gratuliert der Kanzlei Schirp & Partner zu der Auflistung im Capital Magazin. (Lesezeit: 1 Min.)
Der Beitrag Auszeichnung CAPITAL als eine der besten Bankrechtskanzleien 2023 erschien zuerst auf Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V..
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