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Ihr Kontakt zu uns

Wir sind je­der­zeit für Sie da und freuen uns über Ihre Nach­richt. So kön­nen Sie uns erreichen:

Te­le­fon: +49 (0)30 – 327 617 0

E-​Mail: mail@​schirp.​com

Alle Kon­takt­da­ten

Guten Tag und danke für Ihr Interesse, bei uns zu arbeiten.

Ne­ben an­de­ren Din­gen neh­men wir Ihre Rechte auf Pri­vat­sphäre, Da­ten­schutz und in­for­ma­tio­nelle Selbst­be­stim­mung sehr ernst. Da­her möch­ten wir Sie über fol­gen­des informieren:

Wer sind wir?

Wir sind Ihr po­ten­ti­el­ler Ar­beit­ge­ber und ab der Be­wer­bungs­phase ver­ant­wort­lich für Ihre Da­ten. Sie er­rei­chen uns wie folgt:

Schirp & Part­ner Rechts­an­wälte mbB
Leip­zi­ger Platz 9 in 10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 – 327 617 0
Fax: +49 (0)30 – 327 617 17
E-​Mail: mail@​schirp.​com

Ver­tre­ter: Rechts­an­wälte Dr. Wolf­gang Schirp, Dr. Su­sanne Schmidt-​Morsbach, Antje Radtke-​Rieger und Anne Wenzelewski.

Wer ist bei uns für den Datenschutz verantwortlich (Datenschutzbeauftragter)?

Bei uns ist je­der für das Thema Da­ten­schutz ver­ant­wort­lich. Zu­sätz­lich ha­ben wir uns ent­schie­den, ei­nen Da­ten­schutz­be­auf­trag­ten zu be­stel­len. Um seine Un­ab­hän­gig­keit zu ge­währ­leis­ten, ha­ben wir ei­nen ex­ter­nen Be­ra­ter be­auf­tragt. Da­bei han­delt es sich um den Rechts­an­walt Dr. Ste­phan Gärt­ner. Gern kön­nen Sie ihn je­der­zeit kon­tak­tie­ren. Sie er­rei­chen ihn wie folgt: 

Stanho­peONE
Rechts­an­walt Dr. Ste­phan Gärtner
Voß­straße 20, 10117 Berlin
gaertner@​stanhope.​de
Tel. +49 30 89614237
Fax. +49 3012053097 9

Wir erheben Daten von Ihnen. Welche? Woher? Wie lange? Und dürfen wir das überhaupt?

Eine über­sicht­li­che Ant­wort auf diese Fra­gen kön­nen Sie der fol­gen­den Auf­stel­lung entnehmen:

Name, Erreichbarkeitsdaten, sonstige Daten aus der Bewerbung

Quelle:
Ihre Be­wer­bung an uns.

Zweck:
Be­grün­dung ei­nes Beschäftigungsverhältnisses.

Spei­che­rungs­dauer:
Bei Zu­stan­de­kom­men des Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses: bis zum Ab­lauf der Auf­be­wah­rungs­frist, i.d.R. 10 Jahre nach Ende des Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses. Bei Nicht­zu­stan­de­kom­men des Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses: bis drei Mo­nate nach un­se­rer Mit­tei­lung darüber.

Rechts­grund­lage:
Ar­ti­kel 88 Ab­satz 1 DSGVO i.V.m. § 26 Ab­satz 1 BDSG

Notizen im Rahmen des Bewerbungsgespräches

Quelle:
Aus dem Be­wer­bungs­ge­spräch her­aus, an­ge­fer­tigt von ei­nem Ge­schäfts­füh­rer und/​oder ei­nem an­we­sen­den Mit­ar­bei­ter aus der für Sie in Be­tracht kom­men­den Fachabteilung.

Zweck:
Be­grün­dung ei­nes Beschäftigungsverhältnisses.

Spei­che­rungs­dauer:
Bei Zu­stan­de­kom­men des Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses: bis zum Ab­lauf der Aufbewahrungsfrist,
i.d.R. 10 Jahre nach Ende des Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses. Bei Nicht­zu­stan­de­kom­men des Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses: bis drei Mo­nate nach un­se­rer Mit­tei­lung darüber.

Rechts­grund­lage:
Ar­ti­kel 88 Ab­satz 1 DSGVO i.V.m. § 26 Ab­satz 1 BDSG

Sind wir verpflichtet, diese Daten zu erheben? Was geschieht, wenn wir diese Daten nicht erheben?

Eine ge­setz­li­che Pflicht zu Er­he­bung die­ser Da­ten be­steht in der Be­wer­bungs­phase noch nicht. Es be­steht je­doch die Mög­lich­keit, dass das Feh­len ei­ni­ger oder al­ler Da­ten ge­le­gent­lich zu Nach­fra­gen oder bei dau­er­haf­tem Feh­len zur Un­mög­lich­keit der Ein­stel­lung füh­ren kann.

Wem übermitteln wir die Daten? Und: Verlassen die Daten den europäischen Wirtschaftsraum?

Wir über­mit­teln Ihre Be­wer­ber­da­ten nicht an Dritte und Ihre Da­ten ver­las­sen auch nicht den eu­ro­päi­schen Wirtschaftsraum.

Warum speichern wir Ihre Daten im Falle einer Absage für drei Monate?

Na­tür­lich sa­gen wir nie­man­dem gern ab. In den Fäl­len, in de­nen dies lei­der ge­schieht, spei­chern wir Ihre Be­wer­bungs­da­ten für wei­tere drei Mo­nate. Hier­bei be­ru­fen wir uns auf Ar­ti­kel 6 Ab­satz 1 lit. f DSGVO. Nach die­ser Vor­schrift ist die Ver­ar­bei­tung zur Wah­rung der be­rech­tig­ten In­ter­es­sen des Ver­ant­wort­li­chen oder ei­nes Drit­ten zu­läs­sig, so­fern nicht die In­ter­es­sen oder Grund­rechte und Grund­frei­hei­ten der be­trof­fe­nen Per­son, die den Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Da­ten er­for­dern, überwiegen. 

Un­ser be­rech­tig­tes In­ter­esse lei­ten wir aus § 15 Ab­satz 4 des All­ge­mei­nes Gleich­be­hand­lungs­ge­set­zes (AGG) ab. Nach die­ser Vor­schrift muss ein Ent­schä­di­gungs­an­spruch nach ei­ner Dis­kri­mi­nie­rung in­ner­halb ei­ner Frist von zwei Mo­na­ten schrift­lich gel­tend ge­macht wer­den. Die Frist be­ginnt im Be­wer­bungs­ver­fah­ren mit dem Zu­gang der Ab­leh­nung. Nach un­se­rem Da­für­hal­ten ist, so­fern drei Mo­nate nach Ab­sage uns noch keine Be­schwerde be­kannt ist, nicht da­von aus­zu­ge­hen, dass eine sol­che ge­ge­ben ist, so­dass wir bis da­hin zur Wahr­neh­mung un­se­rer be­rech­tig­ten In­ter­es­sen (Ver­tei­di­gung ge­gen ei­nen Ent­schä­di­gungs­an­spruch) die Da­ten spei­chern dür­fen. So­fern Sie ei­nen Ver­stoß ge­gen das Be­nach­tei­li­gungs­ver­bot gel­tend ma­chen, dür­fen wir Da­ten bis zum Ab­schluss des Vor­gangs spei­chern; auch dies zur Wahr­neh­mung un­se­rer be­rech­tig­ten In­ter­es­sen (Ver­tei­di­gung ge­gen ei­nen Entschädigungsanspruch)

Welche Rechte haben Sie?

Sie ha­ben ei­nige Rechte. Sie ha­ben das Recht auf Aus­kunft über die zu Ih­rer Per­son ver­ar­bei­te­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten so­wie auf Be­rich­ti­gung oder Lö­schung, auf Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung, auf Wi­der­spruch ge­gen die Ver­ar­bei­tung so­wie auf Da­ten­über­trag­bar­keit. Fer­ner ha­ben Sie die Mög­lich­keit, sich über uns bei der für uns zu­stän­di­gen Auf­sichts­be­hörde zu be­schwe­ren. Höf­lich wei­sen wir dar­auf hin, dass diese Rechte ggf. an Vor­aus­set­zun­gen ge­knüpft sind, auf de­ren Vor­lie­gen wir be­stehen werden.

News

Auszeichnung CAPITAL als eine der besten Bankrechtskanzleien 2023

Der Ak­ti­ons­bund Ak­ti­ver An­le­ger­schutz gra­tu­liert der Kanz­lei Schirp & Part­ner zu der Auf­lis­tung im Ca­pi­tal Ma­ga­zin. (Le­se­zeit: 1 Min.)

Der Bei­trag Aus­zeich­nung CA­PI­TAL als eine der bes­ten Bank­rechts­kanz­leien 2023 er­schien zu­erst auf Ak­ti­ons­bund Ak­ti­ver An­le­ger­schutz e.V..

Kanzlei Schirp & Partner erneut ausgezeichnet

Das Wirtschafts-​Magazin „Ca­pi­tal“ und der Markt­for­scher Sta­tista kü­ren jähr­lich die bes­ten Kanz­leien in sie­ben Disziplinen.

Wirecard-​Skandal: APAS verhängt Rekordstrafe gegen EY

Die Ab­schluss­prü­fer­auf­sicht hat mas­sive Pflicht­ver­let­zun­gen bei EY im Zu­sam­men­hang mit dem Wirecard-​Skandal gefunden.

Spezialisten der Hinhalte-Taktik

Tho­masLloyd ver­trös­tet die Fonds­an­le­ger ein wei­te­res Mal Bild von Ralph auf Pix­a­bay Der AAA hat heute von sei­nen Mit­glie­dern eine Rund­mail aus dem Hause Tho­masLloyd er­hal­ten, die sich durch zwei Dinge aus­zeich­net: Wort­reich­tum und In­halts­leere. Die Cle­an­tech Ma­nage­ment GmbH hat am 26. April 2023 die An­le­ger der Zwei­ten, Drit­ten bzw. Fünf­ten Cle­an­tech In­fra­struk­tur­ge­sell­schaft mbH & Co. KG […]

Wirecard: Entwicklung im Musterverfahren – Einladung zum Webinar

An­fang Mai 2023 möch­ten wir Sie zu ei­nem wei­te­ren Web­i­nar einladen.

Insolvenz der Deutschen Lichtmiete AG: Interessenkonflikt beim Gemeinsamen Vertreter

Wird die In­sol­venz­masse zum Nach­teil der Gläu­bi­ger aus­ge­höhlt? Mit im­mer grö­ße­rem Un­ver­ständ­nis be­ob­ach­ten An­le­ger­schüt­zer die Vor­gänge im In­sol­venz­ver­fah­ren der Deut­schen Licht­miete AG. In ei­ner Gläu­bi­ger­ver­samm­lung am 13.03.2023 hat der Ge­mein­same Ver­tre­ter One Square Ad­vi­sory Ser­vices S.á.r.l. in Ver­tre­tung der An­lei­he­gläu­bi­ger dem „Ver­kauf“ al­ler wert­hal­ti­gen As­sets der Deut­schen Lichtmiete-​Gruppe an die neue Trä­ger­ge­sell­schaft No­valu­men zu­ge­stimmt, ohne […]

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