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Das Geschäftsmodell der Wirecard AG

Das Ge­schäfts­mo­dell der Wire­card AG

Dass die Wire­card AG Bi­lan­zen ge­fälscht und An­le­ger und In­ves­to­ren be­tro­gen hat, ist mitt­ler­weile hin­läng­lich be­kannt. Die Blase zer­platzte jäh am 25. Juni 2020, als die Nach­richt von den „ver­schwun­de­nen“ 1,9 Mil­li­ar­den Euro, die auf Treu­hand­kon­ten lie­gen soll­ten, pu­blik wurde. Warum ist das so lange nie­man­dem auf­ge­fal­len? Und vor al­lem – wie hat Wire­card das angestellt?

Wie hat das Be­trugs­mo­dell von Wire­card funk­tio­niert, fra­gen sich nicht nur ge­schä­digte An­le­ger. Da­bei hat es sich um ein kom­ple­xes Sys­tem ge­han­delt, das nach Ver­mu­tung ei­ni­ger Ex­per­ten nur zur Geld­wä­sche exis­tiert hat. Bei der Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Wirecard-​Skandal muss man das Sys­tem als Gan­zes betrachten.

Grund­sätz­li­ches zum Ge­schäfts­mo­dell „Ac­qui­rer“

Als zwi­schen­ge­schal­te­ter Zah­lungs­dienst­leis­ter, im Fach­jar­gon, „Ac­qui­rer“ ge­nannt, lei­tet man Geld vom Käu­fer an ei­nen Händ­ler wei­ter. Der Ac­qui­rer er­hält eine For­de­rung ge­gen die Kre­dit­kar­ten­firma des Käu­fers und haf­tet im Fall des Zah­lungs­aus­falls. Sollte also der Käu­fer oder seine Kre­dit­kar­ten­firma nicht zah­len (kön­nen), muss ein Ac­qui­rer trotz­dem den Händ­ler be­zah­len. Um das Ri­siko für sich zu mi­ni­mie­ren, be­hält der Ac­qui­rer bei ei­nem sol­chen Vor­gang eine Si­cher­heit ein, die er dem Händ­ler erst bei voll­stän­di­ger Be­zah­lung aus­zahlt. Diese be­trägt nor­ma­ler­weise nur ei­nen ge­rin­gen Teil des Kauf­prei­ses. Klei­nes Bei­spiel: Bei ei­nem Kauf i.H.v. 100€ er­hält der Händ­ler zu­nächst nur 95€ vom Ac­qui­rer, da 4€ als Si­cher­heit die­nen und 1€ die Ge­schäfts­ge­bühr be­trägt. So­bald der Ac­qui­rer von der Kre­dit­kar­ten­firma das Geld er­hal­ten hat, zahlt er an den Händ­ler die rest­li­chen 4€ aus.

Die Be­son­der­heit der Ge­schäfts­idee Wirecard

Da die Mar­gen bei der Ab­wick­lung sol­cher Ge­schäfte ver­hält­nis­mä­ßig ge­ring sind, braucht man als Zah­lungs­ab­wick­ler viele Trans­ak­tio­nen, um ein ren­ta­bles Ge­schäfts­mo­dell zu ha­ben. Ver­mut­lich aus die­sem Grund hat Wire­card mit­tels Ge­schäfts­part­ner die Ab­wick­lun­gen in Nicht-​EU-​Ländern aus­ge­wei­tet. Nach dem der­zei­ti­gen Stand der Er­mitt­lun­gen ist da­von aus­zu­ge­hen, dass es sich größ­ten­teils um er­fun­dene Ge­schäfte han­delte. Wire­card hat den Ge­schäfts­part­nern die ver­meint­li­chen Kun­den und die Tech­nik zur Zah­lungs­ab­wick­lung zur Ver­fü­gung ge­stellt, um schein­bar die Ge­bühr der ver­meint­li­chen Trans­ak­tio­nen zu er­hal­ten. Diese (er­fun­dene) Ge­bühr, ha­ben die Dritt­part­ner über Um­wege auf die ver­meint­li­chen Treu­hand­kon­ten überwiesen.

Die Idee der be­sag­ten Treu­hand­kon­ten wurde ab 2015 ein­ge­führt, wohl weil sich zu die­ser Zeit die kri­ti­schen Nach­fra­gen hin­sicht­lich des Ge­schäfts­mo­dells ge­häuft ha­ben. Zu­vor hatte Wire­card die (an­geb­li­chen) Ge­büh­ren als For­de­run­gen in den Bi­lan­zen ausgewiesen.

Mit­tels der Er­löse der er­fun­de­nen For­de­run­gen konnte Un­ter­neh­mens­käufe ge­tä­tigt wer­den. Auf­fäl­lig da­bei die er­höh­ten Preise. Dies mut­maß­lich um Geld aus dem Un­ter­neh­men und wie­der in den Kon­zern zu schleu­sen. Die Er­mitt­lun­gen ge­hen da­her da­von aus, dass sich mit die­ser Me­thode ver­mut­lich auch das „Se­nior Ma­nage­ment“ von Wire­card be­rei­chert hat und die Bi­lan­zen des Kon­zerns ge­schönt wurden.

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