Urteil zur Haftung der Crowdinvesting Plattform Rockets
Unser Team hat vor dem Landgericht München I einen wichtigen Erfolg für eine Anlegerin erzielt. Die Plattform wurde verurteilt, 9.915 Euro zuzüglich Zinsen zu zahlen – Zug um Zug gegen Abtretung der Forderungen aus dem Projekt „Taucha“. Außerdem stellte das Gericht den Annahmeverzug der Plattform fest.
Warum das Urteil zählt:
- Klare Linie gegen irreführende Werbung: Das Gericht sah Werbeaussagen zur „grundbücherlichen Sicherstellung“ als irreführend an, weil sie den Eindruck erweckten, das Risiko sei tatsächlich reduziert – ohne transparente Angaben zu Bestellung und Rang der Grundschuld.
- Starke Anlegerrechte bei Informationspflichten: Zwischen Anlegerin und Plattform besteht ein Auskunftsvertrag. Wer informiert und wirbt, muss dies richtig, vollständig und eindeutig tun. Wird dieser Maßstab verfehlt, ist Schadensersatz geschuldet.
- Konkrete Konsequenz: Rückzahlung der Investition, Verzinsung ab Rechtshängigkeit und Feststellung des Annahmeverzugs.
Was bedeutet das für Anlegerinnen und Anleger?
- „Sicherheiten“ müssen belastbar sein. Werden Grundschulden oder Bürgschaften als Vorteil herausgestellt, ohne Rang, Bestellung oder reale Werthaltigkeit klarzumachen, kann dies Haftung auslösen.
- Plattformen stehen in der Verantwortung: Werbeaussagen, Landingpages und Projekt-Teaser werden künftig noch genauer geprüft werden.
Unser Fazit:
Dieses Urteil stärkt den Anlegerschutz im Crowdinvesting deutlich. Werbeaussagen zu „Sicherheiten“ brauchen Substanz und Transparenz – sonst drohen Rückabwicklung und Schadensersatz. Wir setzen diese Rechte konsequent für unsere Mandantinnen und Mandanten durch.