Corona-Lockdown: Gewerbetreibende fordern gemeinsam Entschädigung
Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie dauern an: Händler, Gastwirte, Hoteliers und Veranstalter… müssen nunmehr seit Monaten auf nahezu jegliche Umsätze verzichten, haben dabei jedoch weiterhin hohe laufende Kosten, insbesondere hohe Pachten. Ein Anspruch auf angemessene und vor allem rechtlich gestützte Entschädigung schien – bisher – nicht in Sicht.
Doch jetzt kommt Bewegung in die nur scheinbar hoffnungslose Situation: Eine Initiative von betroffenen Gewerbetreibenden verschiedenster Branchen, u.a. des Hotellerie- und Gaststättengewerbes, Einzelhändler, Veranstalter und Clubbetreiber, fordert gemeinsam von den jeweiligen Landesregierungen Entschädigungen für Betriebsschließungen, die wegen Corona angeordnet worden sind.
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Corona Entschädigung für Gewerbetreibende »
Corona-Verordnungen bedrohen Existenzen: Staatliche Hilfen greifen zu kurz
Die durch die „Corona-Verordnungen“ in den Bundesländern i.d.R. auf der Grundlage des Bundes-Infektionsschutzgesetzes (IfSG, hier insbesondere die Verordnungsermächtigung des § 32 lfSG i.V.m. § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 31 lfSG) angeordneten Betriebsschließungen und Veranstaltungsabsagen – und auch schlicht das Ausbleiben von Gästen bzw. Kunden – führt bei den betroffenen Gewerbetreibenden zu massiven Vermögensnachteilen bis hin zur Existenzgefährdung und Existenzvernichtung.
Zwar sind Bund und Länder bemüht, finanzielle Unterstützungspakete für die betroffenen Betriebsinhaber zu schaffen, wie z.B. die befristete Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen auf sieben Prozent oder dass kleine und mittelständische Unternehmen nun die erwarteten Verluste mit den bereits für 2019 geleisteten Steuer-Vorauszahlungen verrechnen dürfen (Verlustverrechnung).
Doch kann die Mehrwertsteuersenkung ab dem 1. Juli lediglich ein erster kleiner Schritt sein und erscheint eher als Starthilfe für die erste Phase nach der Beendigung des Lockdowns geeignet. Sie wird aber nicht ausreichen, um die hohen Umsatzausfälle des Frühlings- und Sommergeschäftes, auch aufgrund der dann einzuhaltenden Abstandsregelungen und Schutzmaßnahmen, kompensieren zu können.
Jetzt Betrieb retten und rechtmäßige Entschädigung von Landesregierungen fordern
Gewerbetreibende sind aber keineswegs auf den staatlichen Goodwill alleine angewiesen, um ihre Unternehmen über die Corona-Krise zu retten: Denn ihnen stehen gegenüber den Landesregierungen einklagbare Ansprüche auf Entschädigung zu. Dies ergab die rechtliche Prüfung der jeweiligen „Corona-Verordnungen“ der Länder und der weiteren einschlägigen Rechtsgrundlagen, die Schirp & Partner in Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht (mit Schwerpunkt Staatshaftung) und einem Professor für Gesundheitsrecht vorgenommen hat.
Wir werden diese Ansprüche zunächst bündeln, gegenüber den Regierungen der jeweiligen Bundesländer anmelden und in Verhandlungen eintreten. Wenn nichts vorangeht, sehen wir aber auch Spielraum für Musterprozesse und gegebenenfalls Sammelklagen (subjektive Klagehäufungen nach der Zivilprozessordnung).
Denn nach Prüfung der mit uns kooperierenden Kollegen gilt: Die betroffenen Gewerbetreibenden und Veranstalter haben Anspruch auf öffentliche Ersatzleistungen, und zwar, neben den gesetzlichen Ansprüchen nach dem IfSG, auch auf die sogenannten „Aufopferungsentschädigungen“ für Schäden, die selbst bei (unterstellt) rechtmäßigem Staatshandeln entstehen können.
Wir gehen bei unserer Arbeit von der Grundannahme aus, dass es sich bei den getroffenen behördlichen Anordnungen – sofern nicht irgendwelche Fehler gemacht wurden oder sich die Anordnung im Einzelfall als unverhältnismäßig erweist, was zu prüfen ist – um rechtmäßige Maßnahmen in der Wahrnehmung von Befugnissen nach dem IfSG handelt. Aber selbst dann ist Entschädigung zu leisten! Auf die im Einzelnen problematische Frage, welche Maßnahmen der Staat anordnen durfte und welche nicht, müssen wir also für den Entschädigungsanspruch gar nicht eingehen.
Sind auch Sie betroffen? Bleiben Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen! Schließen Sie sich der Initiative von betroffenen Gewerbetreibenden verschiedenster Branchen, u.a. des Hotellerie- und Gaststättengewerbes, Einzelhändler, Veranstalter und Clubbetreiber an und fordern gemeinsam von den jeweiligen Landesregierungen Entschädigungen für Betriebsschließungen, die wegen Corona angeordnet worden sind. Erfahren Sie hierzu nachfolgend mehr: