Cleantech-Fonds von Thomas Lloyd: „Fonds-Splitting“ ist rechtswidrig. Fachanwälte für Kapitalmarktrecht betreiben die Untersagung dieser Maßnahme.
Die Geschäftsführung der Cleantech-Infrastrukturfonds von Thomas Lloyd will ein „Fonds-Splitting“ durchführen. Die Anleger der Fonds werden aufgefordert, zwischen einer (mit geringen Ausschüttungen verbundenen) „Strategie ERTRAG“ und einer (ausschüttungslosen) „Strategie WACHSTUM“ zu wählen.
In einer E-Mail vom 15.01.2021 hat die Geschäftsführung diese Ankündigung dahingehend zugespitzt, dass das Splitting schon rückwirkend zum 01.10.2020 in Kraft treten solle und dass alle Anleger, die sich nicht ausdrücklich für etwas anderes entscheiden, der „Strategie WACHSTUM“ zugeschlagen würden.
Wir halten dieses Fonds-Splitting für rechtswidrig. Für unsere Mandanten widersprechen wir dieser Geschäftsführungsmaßnahme ganz ausdrücklich. Das Vorgehen von Thomas Lloyd läuft auf eine eigenmächtige Abänderung des Gesellschaftsvertrages und auf eine Ungleichbehandlung der Gesellschafter und Treugeber hinaus.
Zu diesen Maßnahmen ist die Geschäftsführung unseres Erachtens nicht berechtigt. Im Gegenteil: Wir fordern Thomas Lloyd auf, auch in Zukunft alle Gesellschafter gleich zu behandeln und mit den gesellschaftsvertraglich vorgegebenen Ausschüttungen zu bedienen, insbesondere auch die bislang nicht gezahlte Ausschüttung für das IV. Quartal des Jahres 2020 nachzuholen. Das eingeleitete Fonds-Splitting ist sofort abzubrechen.
Für weitere Informationen steht zur Verfügung:
Dr. Susanne Schmidt-Morsbach
mail: schmidt-morsbach@ssma.de
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