WEITERE ANKAUFSANGEBOTE FÜR P&R-INSOLVENZANSPRÜCHE
Schirp & Partner vertreten einen angelsächsischen Finanzinvestor, der neue Ankaufsangebote für P&R-Insolvenzansprüche macht. (mehr …)
Schirp & Partner vertreten einen angelsächsischen Finanzinvestor, der neue Ankaufsangebote für P&R-Insolvenzansprüche macht. (mehr …)
Für das zweite Quartal 2021 ist eine erste Abschlagsverteilung für die Anleger bei P&R von mehr als 200 Mio. Euro geplant. Bei der GC (P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH) und LF (P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH) können nach aktuellem Stand 7,5 % auf die festgestellten Forderungen ausgezahlt werden, bei der CL (P&R Container Leasing GmbH) und der TC (P&R Transport-Container GmbH) 4 %.
Quelle: Aktionsbund
Die von der Interessengemeinschaft P&R vorbereiteten, für den 30. März bis zum 07. April 2020 geplanten Präsenzveranstaltungen zu den Entwicklungen im Rahmen der Insolvenz des Containeranbieters P&R, sollen aufgrund der Corona-Situation nun als Webinar am 01. April 2020 stattfinden. Das Webinar wendet sich an betroffene Berater und Vermittler sowie an Banken und Sparkassen. Denn letztlich sind von der P&R-Insolvenz im Frühjahr 2018 nicht nur weit über 50.000 Anleger direkt betroffen, sondern insbesondere auch die mit der Distribution betrauten Vertriebe.
Die Interessengemeinschaft P&R stellt eine zentrale Informationsplattform für Berater und Vermittler dar, die ihren Klienten und Kunden in der Vergangenheit P&R-Investments empfohlen haben, und die sich nun trotz der sehr guten Kommunikation der Insolvenzverwalter, zahlreicher Webinare und Telefonkonferenzen und auch vieler bilateraler Gespräche unterschiedlicher Beteiligter nach wie vor mit zahlreichen Fragen konfrontiert sehen, die ihnen ihre Anleger in ihrer täglichen Vertriebsarbeit stellen.
Es ist geplant, insbesondere das Kaufangebot von York Capital (Dauerhaft Invest) detailliert vorzustellen sowie den Sachstand rund um die Rückforderungsbestrebungen der Insolvenzverwalter gegenüber den Anlegern zu erläutern. Daneben steht die Behandlung der komplexen Haftungsfragen für den Vertrieb ebenso im Mittelpunkt wie der bevorstehende Aufsichtswechsel und die sich hieraus ergebenden Handlungsmöglichkeiten.
Als einer der zahreichen fachkompetenten Referenten wird Ihnen Dr. Wolfgang Schirp gerne Rede und Antwort stehen.
Die Anmeldung ist auf der Internetseite der Interessengemeinschaft P&R www.ig-pundr.de möglich; hier erfahren Sie alle notwendigen weiteren Details.
Am 3. März 2020 hat die Kanzlei Schirp & Partner für eine erste Mandantin Schadensersatzklage beim Landgericht Regensburg gegen den Wirtschaftsprüfer… (mehr …)
Noch vor Weihnachten hat der US-Investor York Capital, der Insolvenzansprüche der P&R-Gläubiger ankauft, eine erste Tranche ausgezahlt. Die bislang erworbenen Forderungen gegen die insolventen P&R Gesellschaften haben ein Volumen in zweistelliger Millionenhöhe. Der Investor ist nach wie vor am Kauf der P&R-Verträge interessiert und konnte durch die zügige Auszahlung der Kaufpreise seine Ernsthaftigkeit bekräftigen. Derzeit läuft eine zweite Ankaufs-Tranche und das freibleibende Angebot steht allen geschädigten P&R-Anlegern weiterhin offen.
Schirp & Partner ist autorisiert, interessierten P&R-Gläubigern die individualisierten Angebote zu unterbreiten. Die von uns vertretenen P&R-Gläubiger, die seit Mitte November ihre Kaufangebote erhalten haben, haben das Angebot sehr positiv aufgenommen. Für viele der Anleger ist es in erster Linie interessant, jetzt einen Schlussstrich unter das Investment zu ziehen und schnell aus den Insolvenzverfahren aussteigen zu können.
Darüber hinaus ermöglicht der Verkauf der Insolvenzansprüche an den Investor, mögliche Rückforderungsansprüche abzuwehren, die die Insolvenzverwalter Dr. Jaffé und Dr. Heinke derzeit noch prüfen. Allerdings muss den geschädigten Anlegern auch bewusst sein, dass sie mit dem Verkauf auf eventuell höher ausfallende Erlöse verzichten, die im Verlaufe des Insolvenzverfahrens – vielleicht – in den nächsten Jahren erzielt werden können.
Das aktuelle P&R-Kaufangebot stellt damit eine bedenkenswerte Alternative zur weiteren Teilnahme am Insolvenzverfahren dar.
weitere FAQs zum P&R Kaufangebot »
Wir bieten auch weiterhin allen interessierten Anlegern der insolventen P&R-Firmen an, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Schirp & Partner unterbreitet Ihnen sodann kostenfrei ein für Sie unverbindliches Kaufangebot, das Sie in Ruhe prüfen können. Die anwaltlichen Gebühren für die Prüfung, Unterbreitung und Abwicklung des Kauf- und Übertragungsvertrages werden vom Käufer übernommen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Ihre weitergehenden Fragen gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Dr. Wolfgang Schirp und Dr. Susanne Schmidt-Morsbach.
Schirp und Partner Rechtsanwälte mbB und Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. (AAA) bündeln Anleger für ein gemeinsames Vorgehen
Die Lage bei P&R wird von Tag zu Tag bedrohlicher für die Anleger:
Angesichts dieser Katastrophe prüfen Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, ob der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) Verstöße gegen ihre Aufsichtspflichten anzulasten sind.
Wären die sich aufdrängenden Fragen gestellt worden, so hätten jedenfalls die „späten“ Investoren bei P&R vor ihrem Investment geschützt werden können – erheblicher Schaden wäre ihnen erspart geblieben. Die Anlegerschützer prüfen, ob die geschädigten Anleger die BAFIn wegen Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflicht in Anspruch nehmen können. Zwar versucht der Gesetzgeber, Amtshaftungsansprüche gegen die BAFin auszuschließen. Hierauf zielt die gesetzliche Vorschrift in § 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG), wonach die BAFin ihre Aufgaben ausschließlich im öffentlichen Interesse wahrnimmt. Schirp & Partner, die in dieser Frage eng mit dem Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. (AAA) zusammenarbeiten, in dem bereits mehrere hundert P&R-Geschädigte organisiert sind, wollen jedoch gemeinsam für alle betroffenen Anleger politischen und medialen Druck aufbauen. Außerdem prüft die Kanzlei Schirp, ob sich aus europarechtlichen Vorschriften ein Hebel ergibt, um die BAFin jedenfalls bei krassen Fehlleistungen auch juristisch zur Rechenschaft zu ziehen.
Für weitere Auskünfte steht zur Verfügung:
Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB:
Dr. Wolfgang Schirp
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel.: 030-3276170
E-Mail schirp@schirp.com
URL www.schirp.com
Quelle: dgap-Meldung