Dieselskandal: Fiat Chrysler bekennt sich schuldig
Das Unternehmen wurde nun zu einer Strafe von 300 Millionen Dollar verurteilt. (mehr …)
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Wie der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Urteil vom 08.12.2021 (Az. VIII ZR 190/19) entschied, müssen vom Dieselskandal betroffene Käufer unter Umständen etwas dazu zahlen, wenn er ein Neufahrzeug als Ersatzlieferung verlangt.
In der Vorinstanz hatte der Kläger die Umrüstung seines VW Caddys nach Bekanntwerden des Dieselskandals per Software-Update abgelehnt. Stattdessen verlangte er die Lieferung eines fabrikneuen, typengleichen Ersatzfahrzeugs. Allerdings ist das Nachfolgemodell erheblich teurer als der Vorgänger. Das Oberlandesgericht Braunschweig hatte die Kosten des Händlers für den Austausch auf knapp 12.000 Euro beziffert.
Die Karlsruher Richter urteilten nun, dass der Käufer zwar das Anrecht auf ein neuwertiges Nachfolgemodell habe. Soweit dieses Modell jedoch erheblich teurer als das ursprünglich erworbene KFZ sei, müsse der Käufer gegebenenfalls zuzahlen. So dürften die Kosten für den Händler nicht unverhältnismäßig sein. Hat sich der Listenpreis um mindestens ein Viertel erhöht, muss der Käufer bereit sein, Geld zuzuschießen.
Nach der Entscheidung des BGH muss das OLG Braunschweig nun noch einmal die Listenpreise abgleichen.
Mit seiner Entscheidung vom 25.11.2021 (Az: VII ZR 238/20, VII ZR 243/20, VII ZR 257/20 und VII ZR 38/21) bestätigte der Bundesgerichtshof ein Urteil vom Oberlandesgericht München.
Es ist das erste Mal, dass Audi im Zusammenhang mit dem Dieselskandal zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt wurde. Dabei geht es konkret um vier Fälle, in denen der jeweilige Kläger der Audi AG vorwarf, Kenntnis von der illegalen Abgastechnik zu haben.
In dem Verfahren ging es um verschiedene Modelle des Autobauers, darunter auch Gebrauchtwagen, die zum Preis zwischen 12.000 Euro und 30.000 Euro erworben wurden. Lange Zeit bestritt die VW-Tochter, selbst etwas von der Manipulation der VW-Dieselmotoren gewusst zu haben, die auch in Audi-Modellen eingebaut wurden.
Die Karlsruher Richter bestätigten nun die Argumentation der Vorinstanz, dass zumindest ein Verantwortlicher bei Audi Kenntnis davon hatte, dass die vom Mutterkonzern bezogenen Motoren eine unzulässige Abschalteinrichtung enthielten.
Es ist das erste negative Urteil für Audi beim BGH. Zuvor hatten die Bundesrichter immer wieder konkrete Anhaltspunkte dafür vermisst, dass Audi-Verantwortliche Kenntnis von der illegalen Abgastechnik hatten.
Sind auch Sie vom Dieselskandal betroffen und möchten Ihre Schadenersatzansprüche prüfen lassen? Lassen Sie sich gerne jederzeit kostenfrei und bundesweit von Rechtsanwältin Jennifer Breßler beraten. Wir prüfen Ihren Vertrag kostenlos und unverbindlich. Nutzen Sie Ihre Chance!
(07.07.2021)
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat nach eigenen Angaben am 7. Juli 2021 eine Musterfeststellungsklage beim OLG Stuttgart eingereicht. Nach VW wird nun als zweiter Autohersteller auch Daimler im Skandal um manipulierte Dieselmotoren mit einer solchen Musterfeststellungsklage konfrontiert. Im Fall von VW endete das Verfahren mit einem Vergleich, in dessen Rahmen Tausende von Autofahrern eine Entschädigung im vierstelligen Bereich erhielten.
Mit der Musterfeststellungsklage gegen Daimler will der VZBV grundsätzliche Fragen klären lassen, wie beispielsweise die noch immer hoch umstrittene Frage, ob das Verhalten von Daimler als sittenwidrig einzustufen ist. Daimler hat nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) in Hunderttausenden Diesel-Fahrzeugen ihrer Stammmarke Mercedes-Benz eine unzulässige Abgastechnik verwendet. Daimler hält Funktion für zulässig und bestreitet trotz zahlreicher Rückrufe nach wie vor, Abgaswerte manipuliert zu haben. Das OLG Stuttgart soll nun endlich für Rechtsklarheit sorgen.
Konkret bezieht sich der VZVB auf knapp 50.000 Geländewagen-Modelle der Serien GLC und GLK, die Daimler auf Anweisung des KBA für ein Software-Update zurückgerufen hatte. In den Fahrzeugen ist der Motorentyp OM 651 verbaut, welcher sich ebenfalls in zahlreichen weiteren Modellen von Daimler findet.
Die Musterfeststellungsklage soll nun betroffenen Autofahrern den Weg zum Schadenersatz ebnen. Insbesondere mit Blick auf die drohende Verjährung sollte man jetzt handeln. Denn die meisten betroffenen Autos wurden bereits 2018 zurückgerufen, sodass Ansprüche zum Ende dieses Jahres verjähren, sofern keine verjährungshemmenden Maßnahmen – wie die Klageerhebung – getroffen werden.
Nehmen Sie all dies nicht einfach hin, sondern machen Sie jetzt Ihre Schadensersatzansprüche im Daimler Abgasskandal geltend!
Zahlreiche Landgerichte haben bereits festgestellt, dass die Daimler AG auf Schadensersatz haftet, auch das OLG Naumburg verurteilte am 18.09.2020, Az.: 8 U 8/20, die Daimler AG zur vollständigen Rückabwicklung des Kaufvertrages über einen Mercedes-Benz GLK 220 CDI.
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Wir sind daher der Meinung, betroffene Autofahrer sollten die Chance nutzen und Ihre Schadensersatzansprüche noch in 2021 vor Eintritt der Verjährung geltend machen oder sich zumindest der Musterfeststellungsklage durch Eintragung ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz anschließen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Schirp & Partner sind Ihnen dabei gerne behilflich.
Warten Sie nicht bis Ihr Diesel nichts mehr wert ist! Fordern Sie jetzt den Kaufpreis zurück oder ein adäquates Neufahrzeug. Wir setzen Ihre Rechte gegen die Autohersteller durch, die Betrugssoftware verbaut haben… (mehr …)
In der Vergangenheit hat das Kraftfahrt-Bundesamt (kurz KBA) diverse Fahrzeuge der deutschen Autohersteller Audi, Porsche und VW mit dem 3-Liter-Dieselmotor des Typs EA 897 und der Abgasnorm Euro 6 zurückgerufen… (mehr …)
Die Online Plattform TOGA über toga.legal hilft kostenfrei bei der Rücknahme
Mehr als 400.000 Verbraucher… (mehr …)
Haben Sie Ihren Autokauf darlehensfinanziert und möchten dieses Geschäft gerne ungeschehen machen? Womöglich sind Sie vom Dieselskandal betroffen… (mehr …)