Dieselskandal: Fiat Chrysler bekennt sich schuldig

Das Un­ter­neh­men wurde nun zu ei­ner Strafe von 300 Mil­lio­nen Dol­lar ver­ur­teilt. (mehr …)

BGH zu Dieselskandal: Wer zahlt ein höherwertiges Nachfolgemodell?

Wie der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) mit sei­nem Ur­teil vom 08.12.2021 (Az. VIII ZR 190/19) ent­schied, müs­sen vom Die­sel­skan­dal be­trof­fene Käu­fer un­ter Um­stän­den et­was dazu zah­len, wenn er ein Neu­fahr­zeug als Er­satz­lie­fe­rung verlangt.

In der Vor­in­stanz hatte der Klä­ger die Um­rüs­tung sei­nes VW Cad­dys nach Be­kannt­wer­den des Die­sel­skan­dals per Software-​Update ab­ge­lehnt. Statt­des­sen ver­langte er die Lie­fe­rung ei­nes fa­brik­neuen, ty­pen­glei­chen Er­satz­fahr­zeugs. Al­ler­dings ist das Nach­fol­ge­mo­dell er­heb­lich teu­rer als der Vor­gän­ger. Das Ober­lan­des­ge­richt Braun­schweig hatte die Kos­ten des Händ­lers für den Aus­tausch auf knapp 12.000 Euro beziffert.

Die Karls­ru­her Rich­ter ur­teil­ten nun, dass der Käu­fer zwar das An­recht auf ein neu­wer­ti­ges Nach­fol­ge­mo­dell habe. So­weit die­ses Mo­dell je­doch er­heb­lich teu­rer als das ur­sprüng­lich er­wor­bene KFZ sei, müsse der Käu­fer ge­ge­be­nen­falls zu­zah­len. So dürf­ten die Kos­ten für den Händ­ler nicht un­ver­hält­nis­mä­ßig sein. Hat sich der Lis­ten­preis um min­des­tens ein Vier­tel er­höht, muss der Käu­fer be­reit sein, Geld zuzuschießen.

Nach der Ent­schei­dung des BGH muss das OLG Braun­schweig nun noch ein­mal die Lis­ten­preise abgleichen.

Dieselskandal: BGH bestätigt Schadenersatzansprüche gegen Audi

Mit sei­ner Ent­schei­dung vom 25.11.2021 (Az: VII ZR 238/20, VII ZR 243/20, VII ZR 257/20 und VII ZR 38/21) be­stä­tigte der Bun­des­ge­richts­hof ein Ur­teil vom Ober­lan­des­ge­richt München.

Es ist das erste Mal, dass Audi im Zu­sam­men­hang mit dem Die­sel­skan­dal zur Zah­lung von Scha­den­er­satz ver­ur­teilt wurde. Da­bei geht es kon­kret um vier Fälle, in de­nen der je­wei­lige Klä­ger der Audi AG vor­warf, Kennt­nis von der il­le­ga­len Ab­gas­tech­nik zu haben.

In dem Ver­fah­ren ging es um ver­schie­dene Mo­delle des Au­to­bau­ers, dar­un­ter auch Ge­braucht­wa­gen, die zum Preis zwi­schen 12.000 Euro und 30.000 Euro er­wor­ben wur­den. Lange Zeit be­stritt die VW-​Tochter, selbst et­was von der Ma­ni­pu­la­tion der VW-​Dieselmotoren ge­wusst zu ha­ben, die auch in Audi-​Modellen ein­ge­baut wurden.

Die Karls­ru­her Rich­ter be­stä­tig­ten nun die Ar­gu­men­ta­tion der Vor­in­stanz, dass zu­min­dest ein Ver­ant­wort­li­cher bei Audi Kennt­nis da­von hatte, dass die vom Mut­ter­kon­zern be­zo­ge­nen Mo­to­ren eine un­zu­läs­sige Ab­schalt­ein­rich­tung enthielten.

Es ist das erste ne­ga­tive Ur­teil für Audi beim BGH. Zu­vor hat­ten die Bun­des­rich­ter im­mer wie­der kon­krete An­halts­punkte da­für ver­misst, dass Audi-​Verantwortliche Kennt­nis von der il­le­ga­len Ab­gas­tech­nik hatten.

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Musterfeststellungsklage gegen Daimler AG

(07.07.2021)

Der Ver­brau­cher­zen­trale Bun­des­ver­band (VZBV) hat nach ei­ge­nen An­ga­ben am 7. Juli 2021 eine Mus­ter­fest­stel­lungs­klage beim OLG Stutt­gart ein­ge­reicht. Nach VW wird nun als zwei­ter Au­to­her­stel­ler auch Daim­ler im Skan­dal um ma­ni­pu­lierte Die­sel­mo­to­ren mit ei­ner sol­chen Mus­ter­fest­stel­lungs­klage kon­fron­tiert. Im Fall von VW en­dete das Ver­fah­ren mit ei­nem Ver­gleich, in des­sen Rah­men Tau­sende von Au­to­fah­rern eine Ent­schä­di­gung im vier­stel­li­gen Be­reich erhielten.

Mit der Mus­ter­fest­stel­lungs­klage ge­gen Daim­ler will der VZBV grund­sätz­li­che Fra­gen klä­ren las­sen, wie bei­spiels­weise die noch im­mer hoch um­strit­tene Frage, ob das Ver­hal­ten von Daim­ler als sit­ten­wid­rig ein­zu­stu­fen ist. Daim­ler hat nach Auf­fas­sung des Kraftfahrt-​Bundesamts (KBA) in Hun­dert­tau­sen­den Diesel-​Fahrzeugen ih­rer Stamm­marke Mercedes-​Benz eine un­zu­läs­sige Ab­gas­tech­nik ver­wen­det. Daim­ler hält Funk­tion für zu­läs­sig und be­strei­tet trotz zahl­rei­cher Rück­rufe nach wie vor, Ab­gas­werte ma­ni­pu­liert zu ha­ben. Das OLG Stutt­gart soll nun end­lich für Rechts­klar­heit sorgen.

Kon­kret be­zieht sich der VZVB auf knapp 50.000 Geländewagen-​Modelle der Se­rien GLC und GLK, die Daim­ler auf An­wei­sung des KBA für ein Software-​Update zu­rück­ge­ru­fen hatte. In den Fahr­zeu­gen ist der Mo­to­ren­typ OM 651 ver­baut, wel­cher sich eben­falls in zahl­rei­chen wei­te­ren Mo­del­len von Daim­ler findet.

Die Mus­ter­fest­stel­lungs­klage soll nun be­trof­fe­nen Au­to­fah­rern den Weg zum Scha­den­er­satz eb­nen. Ins­be­son­dere mit Blick auf die dro­hende Ver­jäh­rung sollte man jetzt han­deln. Denn die meis­ten be­trof­fe­nen Au­tos wur­den be­reits 2018 zu­rück­ge­ru­fen, so­dass An­sprü­che zum Ende die­ses Jah­res ver­jäh­ren, so­fern keine ver­jäh­rungs­hem­men­den Maß­nah­men – wie die Kla­ge­er­he­bung – ge­trof­fen werden.

Machen Sie jetzt Ihre Schadensersatzansprüche im Mercedes Dieselskandal geltend.

Neh­men Sie all dies nicht ein­fach hin, son­dern ma­chen Sie jetzt Ihre Scha­dens­er­satz­an­sprü­che im Daim­ler Ab­gas­skan­dal geltend!

Zahl­rei­che Land­ge­richte ha­ben be­reits fest­ge­stellt, dass die Daim­ler AG auf Scha­dens­er­satz haf­tet, auch das OLG Naum­burg ver­ur­teilte am 18.09.2020, Az.: 8 U 8/20, die Daim­ler AG zur voll­stän­di­gen Rück­ab­wick­lung des Kauf­ver­tra­ges über ei­nen Mercedes-​Benz GLK 220 CDI.

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Wir sind da­her der Mei­nung, be­trof­fene Au­to­fah­rer soll­ten die Chance nut­zen und Ihre Scha­dens­er­satz­an­sprü­che noch in 2021 vor Ein­tritt der Ver­jäh­rung gel­tend ma­chen oder sich zu­min­dest der Mus­ter­fest­stel­lungs­klage durch Ein­tra­gung ins Kla­ge­re­gis­ter beim Bun­des­amt für Jus­tiz an­schlie­ßen. Die Rechts­an­wälte der Kanz­lei Schirp & Part­ner sind Ih­nen da­bei gerne behilflich.

Dieselskandal

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Abgasskandal – OLG Karlsruhe beschließt die Einholung eines Sachverständigengutachtens für 3-​Liter-​Motoren EA 897 sowie EA 896 und mit der Abgasnorm EURO 5

In der Ver­gan­gen­heit hat das Kraftfahrt-​Bundesamt (kurz KBA) di­verse Fahr­zeuge der deut­schen Au­to­her­stel­ler Audi, Por­sche und VW mit dem 3-​Liter-​Dieselmotor des Typs EA 897 und der Ab­gas­norm Euro 6 zu­rück­ge­ru­fen… (mehr …)

Noch bis 30. September 2019 die Anmeldung zur Musterfeststellungsklage zurück nehmen und Individualklage erheben.

Die On­line Platt­form TOGA über toga​.le​gal hilft kos­ten­frei bei der Rücknahme

Mehr als 400.000 Ver­brau­cher… (mehr …)

Autokredit widerrufen – wir beraten Sie gern

Ha­ben Sie Ih­ren Au­to­kauf dar­le­hens­fi­nan­ziert und möch­ten die­ses Ge­schäft gerne un­ge­sche­hen ma­chen? Wo­mög­lich sind Sie vom Die­sel­skan­dal be­trof­fen… (mehr …)

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