Bundesverfassungsgericht kippt hohe Steuerzinsen
(18.08.2021)
Während Sparerinnen und Sparer seit geraumer Zeit auf hohe Zinsen verzichten müssen, hielten die Finanzbehörden an ihrem vor Jahrzehnten festgelegten Steuerzins von sechs Prozent im Jahr fest.
Nun entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass dies nicht verfassungsgemäß sei. Wie das Gericht erklärte, gelte dies sowohl für Zinsen auf Steuernachzahlungen als auch auf Steuererstattungen (Aktenzeichen 1 BvR 2237/14 u.a.).
Das Verfassungsgericht ordnete eine rückwirkende Korrektur ab dem Jahr 2019 an.
Die Zinsen werden fällig, wenn sich eine Steuernachzahlung oder -erstattung um mehr als 15 Monate verzögert. Im ersten Fall profitiert der Fiskus, im zweiten der Steuerzahler. Die Zinsen gibt es bei der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- und Gewerbesteuer.
Der Zinssatz von 6 Prozent im Jahr wurde bereits im Jahr 1961 festgelegt – geändert wurde er auch in der nun schon seit 2014 andauernden Niedrigzinsphase nicht. So habe der Zins nichts mit der Realität am Kapitalmarkt zu tun, wo potentielle Gewinne in dieser Höhe überhaupt nicht zu erzielen seien, entschied nun das Gericht.
Was bedeutet das nun für Steuerzahler? Wahrscheinlich ist, dass nicht alle Steuerzahler von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts profitieren werden. Da die Entscheidung des Gerichts auch Erstattungen umfasst, müssen diejenigen, die zu viele Steuern zurückerhalten haben, möglicherweise die Verzinsung zurückzahlen. Wer nachzahlen musste, könnte hingegen einen Teil der Zinsen zurückbekommen.
Wie hoch der Zinssatz sein darf, hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts nicht festgelegt. Stattdessen forderten die Richter den Gesetzgeber auf, bis 2022 eine Neuregelung zu finden.