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BREXIT-​Auswirkungen auf britische Lebensversicherer

Die Kanz­lei SCHIRP & PART­NER wird im­mer wie­der von Ver­si­che­rungs­neh­mern ei­nes bri­ti­schen Ver­si­che­rers, wie bei­spiels­weise Cle­ri­cal Me­di­cal (heute: Scot­tish Wi­dows Ltd.), Stan­dard Life, Scot­tish Mu­tual oder Fri­ends Pro­vi­dent, ge­fragt:

Wirkt sich der Brexit auf in Deutschland abgeschlossene Verträge aus?


Diese Frage kann mit ei­nem kla­ren „Ja“ be­ant­wor­tet wer­den Die Bri­ten wer­den – je­den­falls nach der­zei­ti­gem Stand – am 29. März 2019 die Eu­ro­päi­sche Union ver­las­sen. Die Fol­gen hän­gen aber da­von ab, wie der Brexit nun tat­säch­lich voll­zo­gen wird. Das weiß der­zeit nie­mand. Es ist auch nicht ganz klar, wel­che Aus­wir­kun­gen der Brexit wirk­lich ha­ben wird. Im Worst Case, also im Falle ei­nes un­ge­re­gel­ten Brexits, könn­ten die Fol­gen weit­rei­chend sein, näm­lich bis hin zu ei­ner Wei­ge­rung des Ver­si­che­rers die Leis­tung aus dem Ver­trag zu er­brin­gen. Dann wird dem Kun­den der Rechts­weg er­heb­lich er­schwert, weil er nach bri­ti­schem Recht kla­gen und voll­stre­cken muss. Um sol­che Schwie­rig­kei­ten zu ver­hin­dern, sind die be­trof­fe­nen bri­ti­schen Ge­sell­schaf­ten auf die Idee ge­kom­men, die Ver­träge deut­scher Kun­den – wie aber auch an­dere Be­stände – auf eine Toch­ter­ge­sell­schaft zu über­tra­gen. Stan­dard Life plant die Über­tra­gung auf eine in Dub­lin an­säs­sige Toch­ter­ge­sell­schaft, Scot­tish Wi­dows Ltd. (Cle­ri­cal Me­di­cal) hat eine Über­tra­gung auf die Toch­ter in Lu­xem­burg, die Scot­tish Wi­dows Eu­rope S.A., an­ge­kün­digt. Durch die Über­tra­gung soll si­cher­ge­stellt wer­den, dass auch nach dem Brexit deut­sches Recht An­wen­dung fin­det. Doch so ein­fach ist es nicht mit dem Trans­fer. Denn die­ser be­darf noch der ge­richt­li­chen Ge­neh­mi­gung. Für Cle­ri­cal Me­di­cal ist eine ge­richt­li­che An­hö­rung für den 14. März 2019 anberaumt.

Selbst für den Fall, dass der Trans­fer er­folg­reich voll­zo­gen wird, sind nicht alle Ge­fah­ren für den deut­schen Ver­si­che­rungs­neh­mer vom Tisch. Durch die Über­tra­gung ver­lie­ren die Ver­träge näm­lich ih­ren bis­he­ri­gen In­sol­venz­schutz. Bis­lang sprang im Falle ei­ner In­sol­venz der bri­ti­sche Ein­la­gen­si­che­rungs­fonds FSCS (Fi­nan­cial Ser­vices Com­pen­sa­tion Scheme) ein. Das ist nach der Über­tra­gung aber nicht mehr der Fall. Ein wei­te­res Pro­blem könnte sich dar­aus er­ge­ben, dass die bri­ti­schen Ver­si­che­rer stark in Ak­tien in­ves­tie­ren, vor al­lem aber auch in bri­ti­sche Ak­tien. Sollte es ei­nen Crash ge­ben, so wirkt sich das na­tür­lich auch auf den Ka­pi­tal­stock der bri­ti­schen Le­bens­ver­si­che­rungs­po­li­cen aus.

Was sollten betroffene Kunden jetzt tun?

Rechts­an­walt Alex­an­der Te­miz, der seit 2010 ge­gen Cle­ri­cal Me­di­cal viele Ge­richts­ver­fah­ren im ho­hen drei­stel­li­gen Be­reich er­folg­reich ge­führt hat : „Sie soll­ten nichts über­stür­zen, in dem zu vor­ei­lig die Kün­di­gung der Ver­träge er­klärt wird. Die Kün­di­gung führt näm­lich dazu, dass der Kunde nur den Rück­kaufs­wert er­hält, der meist weit hin­ter den ein­ge­zahl­ten Prä­mien liegt. Das Thema des Brexits und die un­ge­wis­sen Fol­gen soll­ten aber den­noch zum An­lass ge­nom­men wer­den, bri­ti­sche Ver­si­che­rungs­ver­träge ein­mal über­prü­fen zu las­sen. Ge­rade die bri­ti­schen Ver­si­che­rer ha­ben sich ei­nen Zu­tritt in den deut­schen Ver­si­che­rungs­markt ver­schafft, in­dem sie mit – ge­gen­über deut­schen Ver­si­che­rern weit­aus hö­he­ren – Ren­di­ten im Be­reich zwi­schen 6 und 10 % pro Jahr ge­wor­ben ha­ben. Doch von sol­chen Ren­di­ten ist nicht ein­mal an­satz­weise et­was zu se­hen. Viel­mehr be­gnü­gen sich die Ver­träge mit Ren­di­ten von 0,5 bis 1,5 % pro Jahr. Die Rück­ab­wick­lung die­ser Ver­träge durch Er­klä­rung des Wi­der­spruchs könnte eine echte Chance auf Rück­zah­lung der ge­leis­te­ten Prä­mien plus eine Ver­zin­sung, die häu­fig 30% mehr als die er­war­tete Ab­lauf­leis­tung be­trägt, sein.

Er­reich­bar für wei­tere Aus­künfte: SCHIRP & PART­NER Rechts­an­wälte, Rechts­an­walt Alex­an­der Te­miz, Leip­zi­ger Platz 9, 10117 Ber­lin, Tel.: 030 3276170, Fax.: 030 32761717, Mail: temiz@​schirp.​com

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