Breaking News bei Wirecard und EY: Erste Entscheidung des OLG München
Im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal gibt es in den Verfahren gegen EY gute Neuigkeiten für die Kläger. So hat das Oberlandesgericht München einen 17-seitigen Beschluss erlassen, der mehrere gute Nachrichten enthält. So äußerte sich der 8. Zivilsenat kritisch gegenüber Entscheidungen des Landgerichts München in diesen Fällen. Das LG habe nicht genügend „eigene Sachkunde“, um die Vorwürfe gegen die Wirtschaftsprüfer ausreichend beurteilen zu können.
Nach Ansicht des Oberlandesgericht hätten die Richter der Vorinstanz genauer prüfen müssen, ob EY vorsätzlich sittenwidrig handelte, schreibt auch das „Handelsblatt“. Ein Sachverständigengutachten – wie unsere Kanzlei schon vor Monaten beantragte – sei nun einzuholen.
Auch zur „Kausalitätsproblematik“ äußerte sich das OLG. So blockierte das Landgericht bislang die Kläger mit überzogenen Kausalitätsprüfungen, das OLG sagt nun: Hätte EY pflichtgemäß geprüft, dann wäre der Betrug bei Wirecard schon viel früher aufgeflogen, und Wirecard hätte Insolvenz anmelden müssen. Bei dieser Sachlage spricht die Lebenserfahrung dafür, dass die Kläger dann keine Wirecard-Aktien mehr gekauft hätten. Dann hätten die Kläger auch keinen Schaden erlitten. Damit ist die Kausalität unproblematisch gegeben, und die Klagen können an dieser Frage nicht scheitern.
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