BGH zu Dieselskandal: Wer zahlt ein höherwertiges Nachfolgemodell?
Wie der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Urteil vom 08.12.2021 (Az. VIII ZR 190/19) entschied, müssen vom Dieselskandal betroffene Käufer unter Umständen etwas dazu zahlen, wenn er ein Neufahrzeug als Ersatzlieferung verlangt.
In der Vorinstanz hatte der Kläger die Umrüstung seines VW Caddys nach Bekanntwerden des Dieselskandals per Software-Update abgelehnt. Stattdessen verlangte er die Lieferung eines fabrikneuen, typengleichen Ersatzfahrzeugs. Allerdings ist das Nachfolgemodell erheblich teurer als der Vorgänger. Das Oberlandesgericht Braunschweig hatte die Kosten des Händlers für den Austausch auf knapp 12.000 Euro beziffert.
Die Karlsruher Richter urteilten nun, dass der Käufer zwar das Anrecht auf ein neuwertiges Nachfolgemodell habe. Soweit dieses Modell jedoch erheblich teurer als das ursprünglich erworbene KFZ sei, müsse der Käufer gegebenenfalls zuzahlen. So dürften die Kosten für den Händler nicht unverhältnismäßig sein. Hat sich der Listenpreis um mindestens ein Viertel erhöht, muss der Käufer bereit sein, Geld zuzuschießen.
Nach der Entscheidung des BGH muss das OLG Braunschweig nun noch einmal die Listenpreise abgleichen.