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Bericht zur Informationsveranstaltung der Euro-​Grundinvest-​Fonds und -Genussrechte und zu den Gesellschafterversammlungen am 21. Juli 2016 in München

von Rechts­an­walt Dr. Wolf­gang Schirp | Auf der In­for­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung am 21. Juli 2016 in Frei­sing bei Mün­chen er­fuh­ren Fonds­ge­sell­schaf­ter und Ge­nuss­rechts­gläu­bi­ger der Euro-​Grundinvest-​Gruppe erst­mals, wie es um ihr In­vest­ment be­stellt ist. Lei­der konn­ten keine op­ti­mis­ti­schen Nach­rich­ten ver­mel­det werden.

So muss­ten die ca. 150 an­we­sen­den An­le­ger und An­le­ger­ver­tre­ter auf der In­for­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung (und auf den Gesellschafter-​versammlungen der ge­schlos­se­nen Im­mo­bi­li­en­fonds am Nach­mit­tag) er­fah­ren, dass Vor­be­sit­zer Malte An­dré Hart­wieg ein im­menses Veruntreuungs-​Karussell ge­dreht hat. Die Ge­schäfts­füh­rung stellt den An­le­gern zwar bis zum 31. De­zem­ber 2017 eine So­ckel­zah­lung von 10 Pro­zent in Aus­sicht und sieht so­gar Bes­se­rungs­po­ten­tial bis ma­xi­mal 30 Pro­zent. Trotz­dem wird in je­dem Falle rie­si­ger Scha­den entstehen.

Auch hin­sicht­lich des seit 2014 zu­stän­di­gen Ge­schäfts­füh­rers und pro­mi­nen­ten Start-​up-​Investors Sven Don­huy­sen ha­ben viele An­le­ger kein gu­tes Ge­fühl. Da­her sind die von Don­huy­sen ge­wünsch­ten Be­schlüsse, ihn selbst zum Li­qui­da­tor in Ei­gen­re­gie zu be­stel­len und zu­dem Un­ter­neh­men sei­ner Gruppe in die Fonds neu mit­auf­zu­neh­men, nach bis­he­ri­ger Kennt­nis auch nicht ge­fasst wor­den. Die Aus­zäh­lung der Ab­stim­mun­gen der Gesellschafter-​versammlungen war am Don­ners­tag­abend noch nicht vor­ge­nom­men wor­den, je­doch ha­ben alle maß­geb­li­chen Voll­machts­in­ha­ber da­ge­gen gestimmt.

Es ist mit wei­te­ren Ver­su­chen sei­tens Don­huy­sen zu rech­nen, seine ei­ge­nen In­ter­es­sen auf dem Rü­cken der An­le­ger durchzusetzen.

Alleinverantwortlicher: Malte Hartwieg?

Don­huy­sen er­öff­nete die Ver­an­stal­tung mit der Ver­le­sung ei­nes um­fang­rei­chen Vor­tra­ges zu den bis­he­ri­gen Ge­scheh­nis­sen im Hause Euro Grundinvest:

In­itia­tor und Hin­ter­mann Hart­wieg habe alle Be­tei­lig­ten, dar­un­ter auch Don­huy­sen selbst, über Jahre hin­weg ge­täuscht und gro­ßen Scha­den an­ge­rich­tet. Als Ge­schäfts­füh­rer sei Don­huy­sen nun­mehr um best­mög­li­che Ein­däm­mung des Scha­dens be­müht. Hier­für habe er die Sa­nie­rungs­spe­zia­lis­ten der Knoll Res­truc­tu­ring Group eingeschaltet.

Der we­sent­li­che in­halt­li­che Teil der In­for­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung wurde dann auch von ge­nann­ten Spe­zia­lis­ten, Prof. Dr. Heinz-​Christian Knoll und ei­nem wei­te­ren Mit­ar­bei­ter der Knoll Res­truc­tu­ring Group, be­strit­ten. Dem Vor­trag lag eine über 60-​seitige Power Point-​Präsentation zu­grunde. (Die Ge­schäfts­füh­rung hat zu­ge­sagt, diese Prä­sen­ta­tion al­len An­le­gern auf An­frage zu über­sen­den. Auch wir wer­den diese Prä­sen­ta­tion an­for­dern und über den Ak­ti­ons­bund Ak­ti­ver An­le­ger­schutz e.V. für seine Mit­glie­der ver­füg­bar ma­chen, wenn die Ge­schäfts­füh­rung in die­sem Punkte Wort hält.)

Das „System Hartwieg“: Bestandsaufnahme der Euro-Grundinvest-Gruppe

Hart­wieg war die zen­trale Fi­gur der Gruppe, Fonds und Ge­nuss­rechte wur­den über seine Platt­form dima24 ver­trie­ben. Zu­dem war er der Grün­der der Euro-​Grundinvest-​Gruppe und steu­erte al­lei­nig ihre Ge­schi­cke. Der in den Pro­spek­ten auf­tau­chende Ge­schäfts­füh­rer Er­win Be­ran war in Wahr­heit nur der Chauf­feur Hartwiegs.

In den Jah­ren 2010-2014 wur­den über die Euro-​Grundinvest-​Fonds ca. 70 Mio. Euro an Ei­gen­ka­pi­tal ein­ge­sam­melt. Über die Na­mens­ge­nuss­rechte ka­men wei­tere ca. 25 Mio. Euro hinzu. Das Ge­samt­ei­gen­ka­pi­tal, das die Gruppe in nur vier Jah­ren ein­wer­ben konnte, er­reicht also fast die Grenze von 100 Mio. Euro.

Der Fonds Euro Grund­in­vest 12 konnte als letz­ter Fonds noch „er­folg­reich“ auf­ge­löst wer­den. Der Re­struk­tu­rie­rungs­be­ra­ter hat aber er­mit­telt, dass die da­für ver­wen­de­ten Gel­der aus den spä­ter auf­ge­leg­ten Fonds 15, 17 und 18 stamm­ten, also dort zweck-​entfremdet wur­den. Zu­dem wur­den viele An­le­ger des Fonds 12 mit dem Hin­weis auf den an­geb­li­chen Er­folg die­ses Fonds dazu be­wo­gen, das zu­ge­flos­sene Geld gleich wie­der neu in ei­nem der spä­te­ren Fonds an­zu­le­gen, wo es dann ver­lo­ren­ging. Der Fonds 12 wurde da­her auf der Ver­samm­lung mehr­fach als „Lock­fonds“ be­zeich­net. Alle spä­ter auf­ge­leg­ten Fonds sind in gro­ßen Schwierigkeiten.

Kenn­zeich­nend für das „Sys­tem Hart­wieg“ sind um­fang­rei­che Quer­fi­nan­zie­run­gen und Dar­le­hens­aus­rei­chun­gen zwi­schen den Ob­jekt­ge­sell­schaf­ten der ein­zel­nen Fonds: Es ist ein rich­ti­ges Untreue-​Karussell ent­stan­den. Da die Buch­hal­tung völ­lig un­zu­läng­lich ist und Jah­res­ab­schlüsse zu­letzt für das Jahre 2013 er­stellt wur­den, wird die Auf­klä­rung sehr er­schwert. Die vor­mals tä­ti­gen Buchhalter/​Steuerberater der WLP GmbH aus Ham­burg ko­ope­rie­ren nach Dar­stel­lung des jet­zi­gen Re­struk­tu­rie­rungs­be­ra­ters nur sehr unzureichend.

Der ori­gi­näre Geld­fluss der obe­ren Ebene, also der Geld­fluss aus den Fonds oder Ge­nuss­rech­ten in die erste Ob­jekt­ge­sell­schaft (OG), lässt sich, in gro­ben Zü­gen, so abbilden:

  • Fonds EGI 15: Von 13,961 Mio. Euro Ei­gen­ka­pi­tal wur­den 7,96 Mio. Euro in der Ziel­ge­sell­schaft OG 217 investiert.
  • Fonds EGI 17: Von 20,573 Mio. Euro Ei­gen­ka­pi­tal wur­den 16,913 Mio. Euro in der Ziel­ge­sell­schaft OG 221 investiert.
  • Fonds EGI 18: Von 32,775 Mio. Euro Ei­gen­ka­pi­tal wur­den 24,657 Mio. Euro in die Ziel­ge­sell­schaft OG 219 investiert.
  • Fonds EGI 20: Von 3,285 Mio. Euro Ei­gen­ka­pi­tal wurden2,181 Mio. Euro in die Ziel­ge­sell­schaft OG 223 investiert.
  • EGI-​Genussrechte AG I: Von 3,337 Mil­lio­nen Euro Ei­gen­ka­pi­tal wurde eine un­be­kannte Summe in die Ziel­ge­sell­schaf­ten OG 224-226 investiert.
  • EGI-​Genussrechte AG II: Von 19,982 Mil­lio­nen Euro Ei­gen­ka­pi­tal wur­den 15 Mil­lio­nen Euro in die Ziel­ge­sell­schaf­ten OG 227 und „New Me­dia Cor­po­ra­tion“ investiert.
  • IPF Aus­tria Ge­nuss­rechte: Von 2,773 Mil­lio­nen Euro Ei­gen­ka­pi­tal wurde eine un­be­kannte Summe in eine eben­falls un­be­kannte Ziel­ge­sell­schaft investiert.

Das ei­gent­li­che Untreue-​Karussell drehte sich je­doch auf der un­te­ren Ebene, also zwi­schen den Ob­jekt­ge­sell­schaf­ten un­ter­ein­an­der. Diese ga­ben sich wech­sel­sei­tig un­zäh­lige Hin- und Her-​Darlehen, im­mer ge­rade so, wie Malte Hart­wieg das Geld zu brau­chen meinte.
Der un­rühm­lichste Fall ist die „New Me­dia Cor­po­ra­tion“, ver­sorgt mit ca. 15 Mil­lio­nen Euro aus der Emis­sion der EGI-​Genussrechte AG II. Diese wa­ren zu­nächst für ein Pfle­ge­heim in Po­len be­stimmt ge­we­sen. Letzt­lich wur­den die Mil­lio­nen dann aber voll­stän­dig zum Kauf von Gold (!) ver­wen­det: Die Staats­an­walt­schaft fand 230 Ki­lo­gramm des Edel­me­talls im pri­va­ten Be­sitz Hart­wiegs (!) und stellte es sicher.

Die Objektgesellschaften und ihr Status im Einzelnen:

  • OG 217, „Ja­cobi Pa­lais“ Mün­chen: Das Ob­jekt wurde mit Ver­lust ver­kauft; um­fang­rei­che Dar­le­hen wur­den an an­dere OG vergeben.
  • OG 218, „Atrio“ Mün­chen: Das Ob­jekt wurde mit Ver­lust ver­kauft; um­fang­rei­che Dar­le­hen wur­den an an­dere OG vergeben.
  • OG 219, „Gil­ching“: Das Ob­jekt wurde nicht rea­li­siert, das Grund­stück wurde wei­ter­ver­kauft; um­fang­rei­che Dar­le­hen wur­den an an­dere OG vergeben.
  • OG 221, „Feld­moching“: Das Ob­jekt wurde nicht rea­li­siert, das Grund­stück wurde wei­ter­ver­kauft; um­fang­rei­che Dar­le­hen wur­den an an­dere OG vergeben.
  • OG 222, „Markt Schwa­ben“: Nach Ent­ste­hung der Kos­ten für die Pro­jekt­ent­wick­lung wurde das Pro­jekt aufgegeben.
  • OG 223: Kein kon­kre­tes Pro­jekt, es fand nur Geld­durch­fluss zwi­schen den OG statt.
  • OG 224, „Villa Bel­le­vue Mar“: Das Ob­jekt wurde rea­li­siert, aber mit Ver­lust ver­kauft; um­fang­rei­che Dar­le­hen wur­den an an­dere OG vergeben.
  • OG 225, „Villa Sun­set Rock“: Das Ob­jekt wurde rea­li­siert, aber mit Ver­lust ver­kauft; um­fang­rei­che Dar­le­hen wur­den an an­dere OG vergeben.
  • OG 226, „Röhr­moos“: Das Ob­jekt wurde nicht rea­li­siert, das Grund­stück wurde wei­ter­ver­kauft; um­fang­rei­che Dar­le­hen wur­den an an­dere OG vergeben.
  • OG 227, „Vol­pi­ni­straße 23“ Mün­chen: Das Ob­jekt wurde nicht fer­tig­ge­stellt, dann mit Ver­lust ver­kauft, um­fang­rei­che Dar­le­hen wur­den an an­dere OG vergeben.
  • OG „Bay­ern Pa­lais“ Dachau: Das Ob­jekt wurde nicht fer­tig­ge­stellt, dann mit Ver­lust ver­kauft, um­fang­rei­che Dar­le­hen wur­den an an­dere OG vergeben.
  • OG „Mün­chen GmbH“: Es wurde nichts ge­baut; das Geld wurde für die Aus­zah­lung der An­le­ger des EGI 12 verwendet.
  • OG „Por­tal Hills“ Mal­lorca: Ein gro­ßes Pro­jekt, das der­zeit zum Ver­kauf steht.
  • OG „Mal­lorca S.L.“: Hier wurde nichts ge­macht; es fand nur Geld­durch­fluss zwi­schen den OG statt.
  • OG „New Me­dia Cor­po­ra­tion“: Ein Pfle­ge­heim in Po­len wurde zwar ge­plant; dann wurde das Geld je­doch für den Gold-​Ankauf für den Pri­vat­be­stand Hart­wiegs verwendet.

Ins­ge­samt ent­steht ein Bild von Selbst­herr­lich­keit und In­kom­pe­tenz, tat­säch­lich aber auch von ab­so­lu­ter Skru­pel­lo­sig­keit und dem gänz­li­chen Feh­len von Re­spekt für das Recht. Es kann kein Zwei­fel be­stehen, dass es sich bei den Darlehens-​Ausreichungen über die Fonds­gren­zen hin­weg um straf­bare Un­treue handelt.

Der jet­zige Ge­schäfts­füh­rer Sven Don­huy­sen hat die EGI-​Gruppe im Au­gust 2014 für 500.000 Euro ge­kauft. Vor­her will er eine Un­ter­neh­mens­prü­fung („due di­li­gence“) durch­ge­führt, aber die hier ge­schil­der­ten Fak­ten nicht be­merkt haben.

Die Pläne der Geschäftsführung und des Sanierungsberaters:

  • Es wer­den teil­weise noch Rück­flüsse er­war­tet, ins­be­son­dere aus dem Ver­kauf von „Por­tal Hills“. Diese Rück­flüsse sol­len ver­ein­nahmt werden.
  • So­weit noch mög­lich sol­len die Fonds und die Ge­nuss­rechte ge­bün­delt ihre Scha­dens­er­satz­an­sprü­che durch­set­zen. Ins­be­son­dere wird noch die Chance ge­se­hen, auf das Gold zu­zu­grei­fen, das die Staats­an­walt­schaft bei Hart­wieg ar­res­tiert hat.
  • So­dann muss ein fai­rer Aus­gleich zwi­schen den ein­zel­nen Fonds und Ge­nuss­rech­ten ge­fun­den wer­den. Dazu ist die Ge­samt­heit der Hin- und Her-​Darlehen aus­zu­wer­ten. Da­nach müs­sen die Rück­flüsse so ver­teilt wer­den, dass sie die­ses Darlehens-​Karussell so weit wie mög­lich zurückdrehen.
  • Die rück­stän­di­gen Jah­res­ab­schlüsse sol­len er­stellt und eine ord­nungs­ge­mäße Buch­füh­rung wie­der auf­ge­baut werden.
  • Bis da­hin soll mög­lichst „Ruhe im Schiff“ ge­schaf­fen wer­den. Ins­be­son­dere meint die Ge­schäfts­füh­rung, dass die Kla­gen stö­rend sind, die ein­zelne An­le­ger ge­gen die Komplementär-​GmbH, ge­gen die ge­schäfts­füh­rende Kom­man­di­tis­tin und ge­gen die Treuhand-​Kommanditistin ein­ge­reicht haben.
  • Ist die­ser Aufgaben-​Katalog ab­ge­ar­bei­tet, sol­len die Fonds li­qui­diert werden.

Ge­schäfts­füh­rung und Re­struk­tu­rie­rungs­be­ra­ter ge­hen da­von aus, bis zum 31. De­zem­ber 2017 an alle An­le­ger der Fonds und der Ge­nuss­rechte zu­min­dest ei­nen „So­ckel­be­trag“ in Höhe von 10 Pro­zent aus­zah­len zu kön­nen. Bei ei­nem gu­ten Ver­lauf (ins­be­son­dere bei er­folg­rei­chem Zu­griff auf das ar­res­tierte Gold) könn­ten auch bis zu 30 Pro­zent er­reicht werden.

Tat­säch­lich sieht es so aus, dass die­ses skiz­zierte Vor­ge­hen al­ter­na­tiv­los ist: Es gibt kei­nen Hand­lungs­weg mehr, um das Untreue-​Karussell voll­stän­dig zu­rück zu dre­hen. Auch Kla­ge­an­sätze auf Ebene des ein­zel­nen An­le­gers sind nicht aus­sichts­reich, die von man­chen An­le­gern ge­gen ein­zelne GmbHs aus der Fonds­struk­tur er­ho­be­nen Kla­gen nicht zielführend.

Wo liegen noch Probleme?

Pro­ble­ma­tisch an den Plä­nen der Ge­schäfts­füh­rung sind je­doch drei Aspekte, die auch mich per­sön­lich dazu be­wo­gen ha­ben, be­züg­lich der Vor­schläge sei­tens der Ge­schäfts­füh­rung mit „Nein“ zu stimmen:

Ich störe mich an der Per­son Sven Don­huy­sen. Ich glaube ihm nicht, dass er bei sei­ner „due di­li­gence“ nichts von den mas­si­ven Un­treueh­an­d­lun­gen be­merkt ha­ben will, die hier lie­fen. Auch nach sei­ner Über­nahme der EGI-​Gruppe im Au­gust 2014 hat er die An­le­ger nicht zeit­nah in­for­miert und das Ka­rus­sell nicht an­ge­hal­ten. Ich gehe auch da­von aus, dass er selbst noch ab Au­gust 2014 Hin- und Her-​Zahlungen durch­ge­führt hat, die ei­ner ju­ris­ti­schen Über­prü­fung nicht stand­hal­ten wer­den. Da­her ist eine Lö­sung, bei der Don­huy­sen selbst In­ha­ber und Ge­schäfts­füh­rer der­je­ni­gen Un­ter­neh­men bleibt, die die Li­qui­da­tion durch­füh­ren, nicht trag­bar. Hier muss es zwin­gend eine per­so­nelle Ver­än­de­rung geben.

Zu­dem sind die Kos­ten­struk­tu­ren zu hoch. Der der­zei­tige Ge­schäfts­füh­rer be­zif­fert sein per­sön­li­ches Ge­halt zwar „nur“ auf mo­nat­lich 15.000 Euro, aber darin sind die Ge­büh­ren sei­ner Un­ter­neh­men noch nicht ent­hal­ten. Der Re­struk­tu­rie­rungs­be­ra­ter er­hält – nach­dem er an­fäng­lich eine zeit­ab­hän­gige Ver­gü­tung er­hal­ten hatte, ge­folgt von ei­nem ein­ma­li­gen Pau­schal­be­trag von 40.000 Euro – der­zeit 30.000 Euro pro Mo­nat. Das mag in der Über­gangs­zeit an­ge­mes­sen ge­we­sen sein, ist aber nicht auf Dauer tragbar.

Bei sol­chen Kos­ten blu­ten die Fonds wäh­rend der Li­qui­da­ti­ons­phase fi­nan­zi­ell aus. Dar­über hin­aus zahlt die EGI-​Gruppe nach ei­ge­nen An­ga­ben der­zeit 60.000 Euro pro Mo­nat für Kos­ten der Rechts-​verteidigung ge­gen die An­le­ger­kla­gen. Es ist nicht ver­tret­bar, wenn der­ar­tige Kos­ten, die die Struktur-​GmbHs be­tref­fen, aus Mit­teln der Fonds oder der Ge­nuss­rechte be­gli­chen werden.
Drit­tens fehlt eine an­ge­mes­sene Ver­tre­tung der An­le­ger­rechte. Es wäre das Aller-​Allermindeste ge­we­sen, in die jetzt zur Ab­stim­mung ge­stell­ten Vor­schläge auch die Schaf­fung ei­nes star­ken Anleger-​beirates auf­zu­neh­men. Die An­le­ger müs­sen, ge­rade an­ge­sichts der dra­ma­ti­schen Kri­mi­nal­ge­schichte, die sich hier ab­ge­spielt hat, bei al­len wei­te­ren Schrit­ten mit am Tisch sit­zen und mit­be­stim­men können.

Da­her ha­ben wir, ge­mein­sam mit an­de­ren zen­tra­len Voll­machts­trä­gern, auf den ei­gent­li­chen Gesellschafter-​versammlungen am Nach­mit­tag alle Vor­schläge ab­ge­lehnt und mit „Nein“ ge­stimmt. Zwar wur­den die Stim­men nach den recht müh­sa­men (und von der Ge­schäfts­füh­rung auch nicht durch­weg pro­fes­sio­nell durch­ge­führ­ten) Ab­stim­mun­gen nicht mehr am sel­ben Tage aus­ge­zählt, aber ich gehe da­von aus, dass die Beschluss-​vorlagen der Ge­schäfts­füh­rung mehr­heit­lich ab­ge­lehnt wur­den – vor­be­halt­lich ei­ner ma­ni­pu­la­ti­ons­freien Auszählung.

Die nächsten Schritte

Wir wer­den uns grund­sätz­lich ei­ner Lö­sung nicht ver­schlie­ßen, bei der die ver­blie­be­nen Ver­mö­gens­werte best­mög­lich ge­si­chert wer­den. Im An­schluss daran fin­den wir es rich­tig, den Er­lös an die An­le­ger aus­zu­schüt­ten und die Fonds zu liquidieren.

Wir ar­bei­ten aber dar­auf hin, dass die ge­schil­der­ten drei Problem-​punkte im Sinne der An­le­ger ge­löst wer­den. Wir brau­chen ein „neues Ge­sicht“ als Li­qui­da­tor, eine ver­nünf­tige Be­gren­zung der Kos­ten auf al­len Ebe­nen und eine ef­fek­tive Kon­troll­in­stanz zu­guns­ten der Anleger.

In die­sem Sinne ar­bei­ten wir wei­ter auf die Bün­de­lung der An­le­ger hin. Wir ge­hen da­von aus, dass die Ge­schäfts­füh­rung – wenn die Aus­zäh­lung der Stim­men er­gibt, dass ihre Be­schluss­vor­la­gen vor­läu­fig ge­schei­tert sind – als­bald er­neut auf die An­le­ger zu­ge­hen muss. Wir wer­den uns dann ak­tiv um eine For­mu­lie­rung der Be­schlüsse be­mü­hen, zu der auch wir „Ja“ sa­gen kön­nen. Bis da­hin hof­fen wir, dass sich wei­tere EGI-​Anleger dem ex­ter­ner Link Ak­ti­ons­bund Ak­ti­ver An­le­ger­schutz e.V. an­schlie­ßen, da­mit wir die größt­mög­li­che Druck­po­si­tion im In­ter­esse der An­le­ger auf­bauen können.

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