Bayerisches Staatsministerium der Finanzen lenkt zugunsten der Medienfonds Anleger ein
Der Druck der Fonds und der Anleger zeigt Wirkung
Gestern, am 29. Juni 2011, hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen eine Anweisung an alle Finanzämter herausgegeben. Kurz zusammen gefasst: Das Ministerium lenkt im Dauerstreit mit Medienfondsanlegern teilweise ein, viele Anleger können aufatmen.
Hintergrund des Einlenkens ist der erfolgreiche Finanzgerichtsprozess, den die MDBF Filmgesellschaft mbH & Co. KG gegen das Finanzamt München geführt hat. Mit Bescheid vom 08. April 2011 hat das Finanzgericht München in vollem Umfang zugunsten des klagenden Fonds entschieden. Weit über tausend Einspruchsverfahren in vergleichbaren Verfahren sind anhängig, in der Mehrzahl betrieben von den Rechtsanwälten Schirp Schmidt-Morsbach Neusel, Partnerkanzlei des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz e.V..
Der Referatsleiter des Bayerischen Finanzministeriums bestätigte uns heute telefonisch, dass es nach dem Gerichtsbescheid des Finanzgerichts München vom 8. April 2011 eine Abstimmung auf Bund- und Länderebene zwischen den einzelnen Referatsleitern gab. Man einigte sich darauf, den Gerichtsbescheid vom 8. April 2011 rechtskräftig werden zu lassen. An der Auffassung, die Schlusszahlung wegen der Umqualifizierung der Schuldübernahmeverträge zu aktivieren, halte man nicht mehr fest. Die Auffassung des Finanzgericht sei insoweit nicht zu beanstanden.
Allerdings trifft der Gerichtsbescheid vom 8. April 2011 nur Feststellungen zum ersten Jahr der Fondslaufzeit. Nach Auskunft des Bayerischen Finanzministerium halte man daher weiter an der Auffassung fest, dass eine Verteilung der Schlusszahlung pro rata temporis zu erfolgen habe und zwar von der Auslieferung des Films bis zur Schlusszahlung (sog. „Linearisierung“).
In diesem Sinne seien die Finanzämter vom Bayerischen Finanzministerium instruiert worden. Die Ansicht wird bundeseinheitlich vertreten und von den Finanzämtern umgesetzt.
Für die Anleger bedeutet dies, dass die grundsätzlichen Zweifel an der Schuldübernahmestruktur und die damit einhergehende Aktivierung der Schlusszahlung, die zu einer fast vollständigen Neutralisierung der Verlustzuweisungen führte, vom Tisch sind. Aufgrund der zu erwartenden linearen Verteilung der Schlusszahlung auf die Laufzeit der Fondsgesellschaft ab Auslieferung der Filme werden zwar weiterhin Steuerrückforderungen nebst Nachforderungszinsen hierauf erhoben, dies jedoch in weitaus geringerem Umfang als bisher. Zu prüfen bleibt allerdings, inwieweit in den konkret betroffenen Fonds aus sonstigen Gründen steuerliche Bedenken bestehen könnten; für eine flächendeckende Entwarnung ist es zu früh.
Dennoch begrüßen wir den grundsätzlichen Sinneswandel der Finanzverwaltung. Wir gehen davon aus, dass auch die zahlreichen von uns betriebenen weiteren Einspruchsverfahren ähnlich positive Ergebnisse zeigen werden.