Bayerisches Staatsministerium der Finanzen lenkt zugunsten der Medienfonds Anleger ein

Der Druck der Fonds und der Anleger zeigt Wirkung

Ges­tern, am 29. Juni 2011, hat das Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­rium der Fi­nan­zen eine An­wei­sung an alle Fi­nanz­äm­ter her­aus­ge­ge­ben. Kurz zu­sam­men ge­fasst: Das Mi­nis­te­rium lenkt im Dau­er­streit mit Me­di­en­fonds­an­le­gern teil­weise ein, viele An­le­ger kön­nen aufatmen.

Hin­ter­grund des Ein­len­kens ist der er­folg­rei­che Fi­nanz­ge­richts­pro­zess, den die MDBF Film­ge­sell­schaft mbH & Co. KG ge­gen das Fi­nanz­amt Mün­chen ge­führt hat. Mit Be­scheid vom 08. April 2011 hat das Fi­nanz­ge­richt Mün­chen in vol­lem Um­fang zu­guns­ten des kla­gen­den Fonds ent­schie­den. Weit über tau­send Ein­spruchs­ver­fah­ren in ver­gleich­ba­ren Ver­fah­ren sind an­hän­gig, in der Mehr­zahl be­trie­ben von den Rechts­an­wäl­ten Schirp Schmidt-​Morsbach Neu­sel, Part­ner­kanz­lei des Ak­ti­ons­bun­des Ak­ti­ver An­le­ger­schutz e.V..

Der Re­fe­rats­lei­ter des Baye­ri­schen Fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums be­stä­tigte uns heute te­le­fo­nisch, dass es nach dem Ge­richts­be­scheid des Fi­nanz­ge­richts Mün­chen vom 8. April 2011 eine Ab­stim­mung auf Bund- und Län­der­ebene zwi­schen den ein­zel­nen Re­fe­rats­lei­tern gab. Man ei­nigte sich dar­auf, den Ge­richts­be­scheid vom 8. April 2011 rechts­kräf­tig wer­den zu las­sen. An der Auf­fas­sung, die Schluss­zah­lung we­gen der Um­qua­li­fi­zie­rung der Schuld­über­nah­me­ver­träge zu ak­ti­vie­ren, halte man nicht mehr fest. Die Auf­fas­sung des Fi­nanz­ge­richt sei in­so­weit nicht zu beanstanden.

Al­ler­dings trifft der Ge­richts­be­scheid vom 8. April 2011 nur Fest­stel­lun­gen zum ers­ten Jahr der Fonds­lauf­zeit. Nach Aus­kunft des Baye­ri­schen Fi­nanz­mi­nis­te­rium halte man da­her wei­ter an der Auf­fas­sung fest, dass eine Ver­tei­lung der Schluss­zah­lung pro rata tem­po­ris zu er­fol­gen habe und zwar von der Aus­lie­fe­rung des Films bis zur Schluss­zah­lung (sog. „Li­nea­ri­sie­rung“).

In die­sem Sinne seien die Fi­nanz­äm­ter vom Baye­ri­schen Fi­nanz­mi­nis­te­rium in­stru­iert wor­den. Die An­sicht wird bun­des­ein­heit­lich ver­tre­ten und von den Fi­nanz­äm­tern umgesetzt.

Für die An­le­ger be­deu­tet dies, dass die grund­sätz­li­chen Zwei­fel an der Schuld­über­nah­me­struk­tur und die da­mit ein­her­ge­hende Ak­ti­vie­rung der Schluss­zah­lung, die zu ei­ner fast voll­stän­di­gen Neu­tra­li­sie­rung der Ver­lust­zu­wei­sun­gen führte, vom Tisch sind. Auf­grund der zu er­war­ten­den li­nea­ren Ver­tei­lung der Schluss­zah­lung auf die Lauf­zeit der Fonds­ge­sell­schaft ab Aus­lie­fe­rung der Filme wer­den zwar wei­ter­hin Steu­er­rück­for­de­run­gen nebst Nach­for­de­rungs­zin­sen hier­auf er­ho­ben, dies je­doch in weit­aus ge­rin­ge­rem Um­fang als bis­her. Zu prü­fen bleibt al­ler­dings, in­wie­weit in den kon­kret be­trof­fe­nen Fonds aus sons­ti­gen Grün­den steu­er­li­che Be­den­ken be­stehen könn­ten; für eine flä­chen­de­ckende Ent­war­nung ist es zu früh.

Den­noch be­grü­ßen wir den grund­sätz­li­chen Sin­nes­wan­del der Fi­nanz­ver­wal­tung. Wir ge­hen da­von aus, dass auch die zahl­rei­chen von uns be­trie­be­nen wei­te­ren Ein­spruchs­ver­fah­ren ähn­lich po­si­tive Er­geb­nisse zei­gen werden.

Rechts­an­wäl­tin Anne Wenzelewski

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