Bavaria Ertragsfonds 1
Beschluss über Vergleich auf Fondsebene
Nachdem im schriftlichen Umlaufverfahren der Vergleich zwischen Fondsgesellschaft und Garanten gescheitert ist, hat die IBV nunmehr zu einer Gesellschafterversammlung eingeladen, um den – überarbeiteten – Vergleichsvorschlag zur Diskussion und Abstimmung zu stellen (wir waren von Anfang der Meinung, dass ein solcher Beschluss nicht schriftlich gefasst werden sollte). Wie sehen wir, Dr. Wolfgang Schirp und Kerstin Kondert, den Vergleich? Zunächst gilt auch für diesen Fonds, dass das Abfindungsangebot für die Zeichner, die noch im Fonds verblieben sind, nur noch einmal geöffnet wird, wenn der Vergleich beschlossen wird. Diese Überlegung dürfte für einige Zeichner eine maßgebliche Rolle spielen, zumal die Zukunft des Fonds keineswegs gesichert ist. Halten wir den Vergleich auf Fondsebene für sinnvoll? Um das Ergebnis vorweg zu nehmen: Unsere Antwort lautet ja. Der Bavaria Ertragsfonds 1 hat – im Gegensatz zu anderen Fonds – vergleichsweise geringe Ansprüche gegen die Garanten. Auf der anderen Seite hat er ein echtes Liquiditätsproblem. Es mag sein, dass gegenüber der HVB, der die Reserve verpfändet wurde, eine Bürgschaft durch die LBB gegeben wurde. Das ändert aber nichts daran, dass die HVB weiterhin auf der Verpfändung und einer Teiltilgung bestehen kann. Die LBB gehört nicht mehr zum Land Berlin. Insofern ist auch hier eher davon auszugehen, dass sie mit allen Mitteln versuchen wird, Ansprüche von sich abzuwenden. Ein kurzfristiger Mittelzufluss aus dem Vergleich beseitigt wesentliche Probleme des Fonds. Auf der anderen Seite fehlt dem Fonds letztlich das Geld, bei Scheitern des Vergleichs alle Ansprüche klageweise zu verfolgen. Unter dem Strich halten wir daher die Annahme des Vergleichs für empfehlenswert. Denn anders, als manch anderer glaubt, halten wir die Insolvenz des Fonds keinesfalls für ausgeschlossen.