Wirecard-Prozess: Aussage von Markus Braun beendet
Im Strafprozess gegen Ex-Wirecard-Chef Markus Braun ist die erste Etappe nun abgeschlossen.
Am 06. Oktober 2021 entschied der Bundesgerichtshof zum Aktenzeichen XI ZR 234/20, dass Sparerinnen und Sparer, die Prämiensparverträge abgeschlossen haben, Geld zurückverlangen können.
Einen Musterbrief an Ihre Bank und eine Anleitung dazu stellen wir Ihnen hier bereit.
So entschieden die Richter in Karlsruhe über eine erste Musterfeststellungsklage von Verbraucherschützern über unzulässige Klauseln zu variablen Zinssätzen in vielen älteren Prämiensparverträgen. Durch das Urteil erhalten Verbraucher nun Rückenwind.
Es handelt sich dabei um Prämiensparverträge, die vor allem in den 1990er und 2000er Jahren abgeschlossen wurden, welche Klauseln enthalten, die die Banken berechtigen, den Zinssatz weitgehend einseitig und frei anzupassen. So haben Sparerinnen und Sparer über viele Jahre hinweg zu wenig Zinsen erhalten.
Bereits 2004 und 2010 erklärte der BGH diese Zinsanpassungen für unwirksam, da sie für Kundinnen und Kunden zu undurchsichtig waren. Danach änderten die Banken die Zinsklauseln – allerdings zum Nachteil der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Verbraucherzentrale Leipzig klagte deshalb nun bis zum Bundesgerichtshof.
Der XI. Zivilsenat entschied nun, dass die Klauseln wegen eines Verstoßes gegen § 308 Nr. 4 BGB unwirksam ist, der Vorsitzende Jürgen Ellenberger wurde gegenüber der Sparkasse deutlich: „Die Musterbeklagte hat sich das Recht zur Änderung nach Gutsherrenart durch Aushang im Schalterraum ausbedungen. Das ist unzulässig.“
Nun muss die Frage des Referenzzinses geklärt werden. Für die ordnungsgemäße Berechnung der Zinsen hätte schon die Vorinstanz, das OLG Dresden genaue Berechnungsvorgaben machen müssen, so der BGH, der die Klage noch einmal nach Dresden zurückverwies.
In den nächsten Monaten muss nun also das Oberlandesgericht den Referenzzinssatz ermitteln, damit Sparerinnen und Sparer genau ausrechnen können, wie viel Geld sie von der Sparkasse noch erwarten können.
Die Fachanwälte der Kanzlei Schirp & Partner aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis seit mehr als 25 Jahren über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht. Als Ansprechpartnerin für Ihr weiteres Vorgehen stehen Ihnen gerne Rechtsanwältin Alexandra Binia, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, und Dr. Wolfgang Schirp für weitere Fragen zur Verfügung.
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