BaFin verbietet Leerverkäufe bei Wirecard
Der Aktienkurs der Wirecard AG befindet sich in einer Berg- und Talfahrt. Der Zahlungsdienstleister aus Aschheim bei München wuchs binnen weniger Jahre… von einem Start-up zu einem Fintech-Konzern mit Milliardenumsatz. Seit 2015 hat sich der Wert der Aktie fast verdreifacht.
Angesichts schwerwiegender Vorwürfe der britischen Financial Times ist der Kurs der Aktie in den vergangenen Wochen unter massiven Druck geraten. Die Financial Times wirft dem Unternehmen Kontomanipulationen und Dokumentenfälschungen vor, die bei einer Tochter der Wirecard AG in Singapur begangen worden sein sollen. Nach einem weiteren Bericht der Financial Times soll eine Anwaltskanzlei das Management über Fälle von Buchhaltungsbetrug unterrichtet haben. Diese Vorwürfe wiegen schwer. Wirecard bestreitet die Vorwürfe und erstattete Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Marktmanipulation. Die Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen Unbekannt wegen Marktmanipulation.
Für die jüngsten Ereignisse gibt es nur zwei Erklärungen: Entweder das Unternehmen hat sich tatsächlich unsauber verhalten und getrickst, oder aber das Unternehmen ist – erneut – zum Opfer von Marktmanipulationen geworden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geht von Letzterem aus und erließ am 18. Februar 2019 eine Allgemeinverfügung, wonach Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien der Wirecard verboten werden.
Wirecard ist nicht zum ersten Mal Gegenstand schwerer Anschuldigungen. In den Jahren 2008 und 2016 wurden Vorwürfe gegen das Unternehmen erhoben, die ebenfalls als sog. Short-Attacken eingeordnet wurden, da Leerverkäufer durch entsprechende Positionen profitiert hatten. Die Strafverfolgungsbehörden und die BaFin untersuchten diese Vorgänge ebenfalls wegen Marktmanipulation und die Staatsanwaltschaft erließ Ende 2018 Strafbefehle gegen Verfasser einer im Internet unter dem Namen Zatarra verbreiteten Analyse über Wirecard.
Wir können zurzeit noch nicht beurteilen, ob die wiederkehrenden Vorwürfe gegen die Wirecard AG berechtigt sind. In diesem Fall hätten die Aktionäre Schadenersatzansprüche gegen die Wirecard AG.
Interessenten können sich bei uns melden.Wir beobachten den Markt!
Als Ansprechpartner und für eventuelle Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Dr. Wolfgang Schirp, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin, Tel. 030-3276170, mail: schirp@schirp.com
Dr. Susanne Schmidt-Morsbach, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin, Tel. 030-3276170, mail: schmidt-morsbach@ssma.de