Autokredit widerrufen – wir beraten Sie gern
Haben Sie Ihren Autokauf darlehensfinanziert und möchten dieses Geschäft gerne ungeschehen machen? Womöglich sind Sie vom Dieselskandal betroffen… und der Wert Ihres PKWs ist seitdem erheblich gesunken. oder es drohen gar Fahrverbote? Die Kanzlei Schirp & Partner prüft gern kostenlos, ob Sie sich von unliebsamen Autokäufen oder Finanzierungsleasingverträgen durch Widerruf der Verträge befreien können. In diesem Fall können Sie sowohl den Kreditvertrag als auch den damit verbundenen Autokauf- bzw. Leasingvertrag im Verhältnis zur Bank rückabwickeln.
Viele Verbraucher fühlen sich getäuscht.
Sie haben einen PKW erworben, der nach Bekanntwerden des Dieselskandals erheblich an Wert eingebüßt hat und mangelbehaftet ist. Darüber hinaus waren womöglich Werbeaussagen der Hersteller über niedrige Abgaswerte des PKWs das ausschlaggebende Kaufkriterium. In einigen Städten drohen nun sogar Fahrverbote für Dieselautos. Doch es besteht die Möglichkeit, sich von dem darlehensfinanzierten Autokauf durch Widerruf zu lösen. Der Widerrufsjoker steht dabei auch nicht lediglich Käufern von Dieselautos zu, sondern kann gleichermaßen bei Benzinern eingesetzt werden.
Für die Erklärung des Vertragswiderrufs gilt grundsätzlich eine Zwei-Wochen-Frist. Diese beginnt jedoch erst bei ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung zu laufen. Genau daran hapert es in vielen Verträgen. Eine Vielzahl von Darlehensverträgen ist fehlerhaft, sodass ein Widerruf mangels ordnungsgemäßer Belehrung noch Jahre später gegenüber der finanzierenden Bank erklärt werden kann. In diesem Fall sind die gewährten Leistungen zurückzugeben. Demnach haben Sie nach Erklärung des Widerrufs einen Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Anzahlung und sämtlicher geleisteter Monatsraten (Tilgungsraten und Zinsen) gegen die Bank. Ihre Zahlungsverpflichtungen hinsichtlich der restlichen Monatsraten sowie der Schlussrate entfallen. Sofern der Autokredit vor dem 13.06.2014 abgeschlossen wurde, steht Ihnen darüber hinaus ein Nutzungsersatz für die geleisteten Raten in Form von Zinsen zu. Die Bank kann hingegen die Herausgabe des PKWs sowie den im Darlehensvertrag vereinbarten Sollzins verlangen. Darüber hinaus kommt je nach Datum des Vertragsschlusses und Ausgestaltung des Vertrages ein Wertersatzanspruch für die Nutzung des PKWs in Betracht.
Sofern Sie Ihren darlehensfinanzierten Autokauf rückgängig machen möchten, melden Sie sich bei uns. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich Ihre Erfolgsaussichten. Hierfür übersenden Sie bitte Ihren Kauf- oder Leasingvertrag sowie den Darlehensvertrag nebst Widerrufsbelehrung an:
RAin Tischner unter tischner@schirp.com
Sekretariat: Frau Streng
Tel.: 030/327 617-33
Fax: 030/327 617-17
Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB
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