Aquila HydropowerINVEST IV: Anleger sollten Schadensersatz fordern
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat gestern in von der Kanzlei Schirp & Partner geführten Verfahren bestätigt, dass… es im Prospekt des Fonds Aquila HydropowerINVEST IV erhebliche Prospektfehler sieht. Schirp & Partner reichen noch in diesem Jahr weitere Klagen ein. Wir raten allen geschädigten Anlegern, sich aufgrund der drohenden Verjährung noch in diesem Jahr unserer Sammelklage anzuschließen.
Aktuelles Urteil Aquila HydropwerINVEST IV – Prospekt ist fehlerhaft
Gegen die prospektverantwortlichen Gründungsgesellschafter wird Schadensersatz gefordert und die Rückabwicklung der Beteiligung durchgesetzt. Grundlage ist, dass der Prospekt insbesondere nicht ordnungsgemäß über die vereinbarten Kreditsicherheiten, die vereinbarten Darlehenskonditionen, die Energieleistung im Initialjahr und die gegenüber dem Schwesterfonds doch nicht gleichen Konditionen aufklärt.
Der Fonds „Aquila HydropwerINVEST IV GmbH & CO. KG“ des Emissionshauses Aquila Capital, der ab April 2012 aufglegt wurde, ist ein geschlossener Wasserkraftwerksfonds. Die Fondsgesellschaft investierte in eine Wasserkraftgesellschaft mit fünf Wasserkraftwerken in der Türkei, an der weitere Co-Investoren beteiligt sind.
Obwohl der Prospekt eine anfängliche Rendite von 2 % p.a. prognostizierte, haben die Anleger bis heute keinerlei Ausschüttungen erhalten. Die prognostizierte Gesamtrendite sollte, da über die Laufzeit zunehmend, rd. 201 % nach 10 Jahren bzw. rd. 361 % nach 20 Jahren erreichen. Ein Großteil hiervon sollte durch die jährliche Stromerzeugung erwirtschaftet werden, der Rest durch den Verkauf der Wasserkraftwerke.
Jetzt der Sammelklage anschließen
Schirp & Partner vertreten bereits mehrere Anleger dieses Fonds und bieten auch allen weiteren Geschädigten die kostenlose Prüfung ihres individuellen Falles an. Sofern Sie an einer Beratung interessiert sind, kontaktieren Sie uns bitte zeitnah: Wir planen, noch vor Jahresende eine weitere größere Sammelklage einzureichen, der Sie sich anschließen können.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Ihre weitergehenden Fragen gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Antje Radtke-Rieger.