Aquila HydropowerINVEST IV: Anleger sollten Schadensersatz fordern

Das Han­sea­ti­sche Ober­lan­des­ge­richt hat ges­tern in von der Kanz­lei Schirp & Part­ner ge­führ­ten Ver­fah­ren be­stä­tigt, dass… es im Pro­spekt des Fonds Aquila Hy­dro­powe­r­IN­VEST IV er­heb­li­che Pro­spekt­feh­ler sieht. Schirp & Part­ner rei­chen noch in die­sem Jahr wei­tere Kla­gen ein. Wir ra­ten al­len ge­schä­dig­ten An­le­gern, sich auf­grund der dro­hen­den Ver­jäh­rung noch in die­sem Jahr un­se­rer Sam­mel­klage anzuschließen.

Aktuelles Urteil Aquila HydropwerINVEST IV – Prospekt ist fehlerhaft

Ge­gen die pro­spekt­ver­ant­wort­li­chen Grün­dungs­ge­sell­schaf­ter wird Scha­dens­er­satz ge­for­dert und die Rück­ab­wick­lung der Be­tei­li­gung durch­ge­setzt. Grund­lage ist, dass der Pro­spekt ins­be­son­dere nicht ord­nungs­ge­mäß über die ver­ein­bar­ten Kre­dit­si­cher­hei­ten, die ver­ein­bar­ten Dar­le­hens­kon­di­tio­nen, die En­er­gie­leis­tung im In­iti­al­jahr und die ge­gen­über dem Schwes­ter­fonds doch nicht glei­chen Kon­di­tio­nen aufklärt.

Der Fonds „Aquila Hy­dro­p­we­r­IN­VEST IV GmbH & CO. KG“ des Emis­si­ons­hau­ses Aquila Ca­pi­tal, der ab April 2012 auf­glegt wurde, ist ein ge­schlos­se­ner Was­ser­kraft­werks­fonds. Die Fonds­ge­sell­schaft in­ves­tierte in eine Was­ser­kraft­ge­sell­schaft mit fünf Was­ser­kraft­wer­ken in der Tür­kei, an der wei­tere Co-​Investoren be­tei­ligt sind.

Ob­wohl der Pro­spekt eine an­fäng­li­che Ren­dite von 2 % p.a. pro­gnos­ti­zierte, ha­ben die An­le­ger bis heute kei­ner­lei Aus­schüt­tun­gen er­hal­ten. Die pro­gnos­ti­zierte Ge­samt­ren­dite sollte, da über die Lauf­zeit zu­neh­mend, rd. 201 % nach 10 Jah­ren bzw. rd. 361 % nach 20 Jah­ren er­rei­chen. Ein Groß­teil hier­von sollte durch die jähr­li­che Strom­erzeu­gung er­wirt­schaf­tet wer­den, der Rest durch den Ver­kauf der Wasserkraftwerke.

Jetzt der Sammelklage anschließen

Schirp & Part­ner ver­tre­ten be­reits meh­rere An­le­ger die­ses Fonds und bie­ten auch al­len wei­te­ren Ge­schä­dig­ten die kos­ten­lose Prü­fung ih­res in­di­vi­du­el­len Fal­les an. So­fern Sie an ei­ner Be­ra­tung in­ter­es­siert sind, kon­tak­tie­ren Sie uns bitte zeit­nah: Wir pla­nen, noch vor Jah­res­ende eine wei­tere grö­ßere Sam­mel­klage ein­zu­rei­chen, der Sie sich an­schlie­ßen können.

Selbst­ver­ständ­lich ste­hen wir Ih­nen für Ihre wei­ter­ge­hen­den Fra­gen gerne zur Ver­fü­gung. Bitte wen­den Sie sich an Antje Radtke-​Rieger.

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