Wirecard-​Skandal: APAS verhängt Rekordstrafe gegen EY

Die Ab­schluss­prü­fer­auf­sicht hat mas­sive Pflicht­ver­let­zun­gen bei EY im Zu­sam­men­hang mit dem Wirecard-​Skandal gefunden.

Die Apas ver­hängte An­fang April dra­ko­ni­sche Stra­fen ge­gen EY. So darf das Wirt­schafts­prü­fungs­un­ter­neh­men zwei Jahre lang keine neuen Prü­fungs­man­date bei Un­ter­neh­men von öf­fent­li­chem In­ter­esse über­neh­men. Auch eine Geld­strafe in Höhe von 500.000 Euro wird fäl­lig. Noch nie hat die APAS so eine hohe Strafe verhängt.

EY hatte mehr als zehn Jahre lang die Bi­lan­zen der Wire­card AG ge­prüft und un­ein­ge­schränkt tes­tiert. Im Juni 2020 war der Mil­li­ar­den­be­trug beim ehe­ma­li­gen Zah­lungs­dienst­leis­ter auf­ge­flo­gen, Wire­card musste In­sol­venz an­mel­den. An­schlie­ßend nah­men An­le­ger­an­wälte vor al­lem die ehe­ma­li­gen Wirt­schafts­prü­fer des Un­ter­neh­mens ins Vi­sier, so ver­tritt auch die Kanz­lei Schirp & Part­ner die größte Zahl der be­reits an­hän­gi­gen Kla­gen ge­gen EY.

Schon vor ei­ni­ger Zeit hatte das „Han­dels­blatt“ be­rich­tet, dass die Auf­sichts­be­hörde in ih­rer Un­ter­su­chung mas­sive Pflicht­ver­let­zun­gen von EY-​Mitarbeitern fest­ge­stellt hätte. Kon­kret un­ter­sucht wur­den da­bei die Wirecard-​Abschlüsse der Jahre 2015 bis 2018.

Dr. Wolf­gang Schirp von der Kanz­lei Schirp & Part­ner äu­ßerte sich be­reits in der ver­gan­ge­nen Wo­che, als das „Han­dels­blatt“ schon ein­mal be­rich­tete: „Zeit ist ein wich­ti­ger Fak­tor in den Ver­fah­ren ge­gen EY. Wir ha­ben seit dem Jahre 2020 Kla­gen ge­gen EY ein­ge­reicht und alle Ver­fah­ren mit vol­ler Kraft vor­an­ge­trie­ben. Die Be­weis­lage ist gut, alle Vor­aus­set­zun­gen sind ge­ge­ben, um Scha­dens­er­satz­an­sprü­che für die Klä­ger durch­zu­set­zen. Den­noch sind bis heute keine Ur­teile zu­guns­ten der Klä­ger er­gan­gen. Un­sere deut­schen und in­ter­na­tio­na­len Man­dan­ten se­hen mit gro­ßer Be­sorg­nis, dass sich die Ver­fah­ren zeit­lich so sehr hin­zie­hen. Das jetzt an­lau­fende Kapitalanleger-​Musterverfahren darf nicht An­lass für wei­tere Ver­zö­ge­run­gen sein, die EY Ge­le­gen­heit ge­ben, wirt­schaft­li­che Sub­stanz zu ver­la­gern. Sonst wür­den die Ge­schä­dig­ten am Ende recht­los ge­stellt. Es wäre für alle Klä­ger, und auch für die in­ter­na­tio­nale Re­pu­ta­tion Deutsch­lands, sehr schäd­lich, wenn nach dem Ver­sa­gen der Auf­sicht im Vor­feld des Wirecard-​Skandals nun auch im Nach­gang die Auf­ar­bei­tung durch die Zi­vil­jus­tiz schei­tern würde. Alle be­tei­lig­ten Ak­teure müs­sen ihr Bes­tes ge­ben, da­mit dies nicht pas­siert. Der Ruf Deutsch­lands und das An­se­hen der Jus­tiz ste­hen auf dem Spiel.“ 

Alle In­for­ma­tio­nen zum Mus­ter­ver­fah­ren ge­gen Wire­card und EY so­wie Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen fin­den Sie hier.

(03. April 2023)

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