Wirecard-Skandal: APAS verhängt Rekordstrafe gegen EY
Die Abschlussprüferaufsicht hat massive Pflichtverletzungen bei EY im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal gefunden.
Die Apas verhängte Anfang April drakonische Strafen gegen EY. So darf das Wirtschaftsprüfungsunternehmen zwei Jahre lang keine neuen Prüfungsmandate bei Unternehmen von öffentlichem Interesse übernehmen. Auch eine Geldstrafe in Höhe von 500.000 Euro wird fällig. Noch nie hat die APAS so eine hohe Strafe verhängt.
EY hatte mehr als zehn Jahre lang die Bilanzen der Wirecard AG geprüft und uneingeschränkt testiert. Im Juni 2020 war der Milliardenbetrug beim ehemaligen Zahlungsdienstleister aufgeflogen, Wirecard musste Insolvenz anmelden. Anschließend nahmen Anlegeranwälte vor allem die ehemaligen Wirtschaftsprüfer des Unternehmens ins Visier, so vertritt auch die Kanzlei Schirp & Partner die größte Zahl der bereits anhängigen Klagen gegen EY.
Schon vor einiger Zeit hatte das „Handelsblatt“ berichtet, dass die Aufsichtsbehörde in ihrer Untersuchung massive Pflichtverletzungen von EY-Mitarbeitern festgestellt hätte. Konkret untersucht wurden dabei die Wirecard-Abschlüsse der Jahre 2015 bis 2018.
Dr. Wolfgang Schirp von der Kanzlei Schirp & Partner äußerte sich bereits in der vergangenen Woche, als das „Handelsblatt“ schon einmal berichtete: „Zeit ist ein wichtiger Faktor in den Verfahren gegen EY. Wir haben seit dem Jahre 2020 Klagen gegen EY eingereicht und alle Verfahren mit voller Kraft vorangetrieben. Die Beweislage ist gut, alle Voraussetzungen sind gegeben, um Schadensersatzansprüche für die Kläger durchzusetzen. Dennoch sind bis heute keine Urteile zugunsten der Kläger ergangen. Unsere deutschen und internationalen Mandanten sehen mit großer Besorgnis, dass sich die Verfahren zeitlich so sehr hinziehen. Das jetzt anlaufende Kapitalanleger-Musterverfahren darf nicht Anlass für weitere Verzögerungen sein, die EY Gelegenheit geben, wirtschaftliche Substanz zu verlagern. Sonst würden die Geschädigten am Ende rechtlos gestellt. Es wäre für alle Kläger, und auch für die internationale Reputation Deutschlands, sehr schädlich, wenn nach dem Versagen der Aufsicht im Vorfeld des Wirecard-Skandals nun auch im Nachgang die Aufarbeitung durch die Ziviljustiz scheitern würde. Alle beteiligten Akteure müssen ihr Bestes geben, damit dies nicht passiert. Der Ruf Deutschlands und das Ansehen der Justiz stehen auf dem Spiel.“
Alle Informationen zum Musterverfahren gegen Wirecard und EY sowie Hintergrundinformationen finden Sie hier.
(03. April 2023)