2003
Wir übernehmen die Vertretung von 17 Fondsgesellschaften der Ärzte-Treuhand-Gruppe bei der Erarbeitung und Verhandlung von Sanierungsvereinbarungen. In den Fällen, in denen eine Sanierung zwischen Anlegern und Banken bis Mitte 2004 verhandelt und unterzeichnet werden konnte, leisteten die Banken in aller Regel Kapitalverzichte, während von den Anlegern ein Nachschuss zwischen 15% und 40% des ursprünglich gezeichneten Kapitals aufgebracht wurde. In einer ganzen Reihe von Fällen konnte bis zu diesem Zeitpunkt, an dem sich die Rechtsprechung des BGH deutlich gegen die Anleger wendete, eine Sanierung noch nicht verabschiedet werden. Häufig lag dies daran, dass ein Teil der Anleger auf den Rechtsrat Dritter vertraute, der ihnen eine vollständige Schadlosstellung versprach, und sich daher der Sanierung verweigerte. Sofern in diesen Fällen – Jahre später und nach Scheitern verschiedener prozessualer Ansätze – doch noch Sanierungen vereinbart wurden, mussten die Anleger bedeutend höhere Nachschüsse erbringen.