Anmeldung von Schadensersatzansprüchen zum Musterverfahren betreffend den offenen Immobilienfonds P2 Value (WKN: A0F6G8) – Fristablauf 18. November 2015!
von Rechtsanwältin Antje Radtke-Rieger | Betroffene Anleger des offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value können noch bis zum 18. November 2015 ihre Schadensersatzansprüche zum Musterfeststellungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt anmelden.
Grundlage des Musterfeststellungsverfahrens gegen die Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH ist der Vorlagebeschlusses vom 8. Mai 2014. In dem Musterprozess soll die Fehlerhaftigkeit des in den Jahren 2005 bis 2009 in verschiedenen Versionen herausgegebenen Prospektes festgestellt werden. Alle Prospektversionen kranken an den gleichen Prospektfehlern. Die Prospekte erwecken insbesondere den falschen Eindruck, dass es sich um ein für jedes Anlageportfolio und damit auch für den unerfahrenen Anleger geeignetes Investment handelt. Dem Prospekt lässt sich auch nicht entnehmen, in welcher Höhe Vertriebsprovisionen gezahlt wurden. Entgegen den Angaben im Prospekt wurden zudem 100 % des Agios für die Vertriebsleistungen aufgewandt. Im Rahmen des Musterverfahrens sollen darüber hinaus die anwendbaren Verjährungsvorschriften und die Geltung der „Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens“ festgestellt werden.
Anleger haben nun die letzte Möglichkeit, ihre Schadensersatzansprüche zum Musterfeststellungsverfahren anzumelden. Die Frist zur Anmeldung der Ansprüche läuft am 18. November 2015 ab. Gerichtstermin ist in der Sache bereits für den 25. November 2015 anberaumt.
Sollten auch Sie Ihre Schadensersatzansprüche noch zum Musterverfahren anmelden wollen nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit uns auf.