Anleger verklagen P&R-Wirtschaftsprüfer auf Schadensersatz
Am 3. März 2020 hat die Kanzlei Schirp & Partner für eine erste Mandantin Schadensersatzklage beim Landgericht Regensburg gegen den Wirtschaftsprüfer… des insolventen Containeranbieters P&R eingereicht.
Den betrogenen P&R-Investoren bietet die Schadensersatzklage eine Chance, zumindest einen Teil der erlittenen Verluste zu kompensieren. Die Schadensersatzforderung richtet sich gegen Werner Wagner-Gruber, Wirtschaftsprüfer aus Regensburg, der im Auftrag von P&R anderthalb Jahrzehnte lang die Bilanzen der insgesamt vier P&R-Vertriebsgesellschaften und der Muttergesellschaft P&R AG prüfte und testierte. Die AG und ihre Vertriebsgesellschaften waren allesamt „große Kapitalgesellschaften“ gem. § 267 Abs. 3 HGB; somit waren alle Prüfungen „Pflichtprüfungen“ gem. § 316 Abs. 1 S. 1 HGB.
Was genau wurde geprüft – und von Wagner-Gruber testiert?
Neben den Jahresabschluss-Testaten hat Herr Wagner-Gruber gesellschaftsübergreifende Testate erstellt, in denen er bestätigte, dass P&R in der Vergangenheit die Mietzahlungen und die Rückkaufpreise für die Container jederzeit pünktlich und vollständig beglichen habe.
Insbesondere diese Testate hatten eminente Bedeutung für alle P&R-Investoren. Sie wurden nicht nur direkt „für die Investoren“ erstellt, wie es dort heißt, sondern sie bestätigten zudem aus berufenem Mund – nämlich dem eines Wirtschaftsprüfers! – dass bei P&R alles mit rechten Dingen zuging und alle Verträge pünktlich bedient wurden, und zwar schon seit Jahrzehnten. Der eigentliche Zweck dieser Testate war die gezielte Verwendung gegenüber Anlegern und Anlageinteressenten, zumal zu ihrer Erstellung – anders als bei den Jahresabschluss-Testaten – keine gesetzliche Verpflichtung bestand.
Beide Typen von Testaten waren bei P&R das entscheidende Werbemittel um Kunden vom Produkt zu überzeugen und haben zu dem Eindruck beigetragen, P&R sei ein verlässlicher Partner. Angesichts eines für die Anleger unüberschaubaren weltweiten Marktes des Containerhandels und -betriebes war umso wichtiger, dass ihr Partner seine Zuverlässigkeit belegbar und durch unabhängige Dritte attestiert unter Beweis gestellt hatte. Ohne diesen „Ritterschlag“ von Wirtschaftsprüfer Wagner-Gruber hätte P&R sicherlich keine Container verkaufen können.
Als Vertrauensbeleg eigneten sich die Testate ausgesprochen gut: Denn beide Arten enthalten keinerlei Warnhinweise, weder hinsichtlich der mehr als offensichtlichen Container-Fehlbestände (und damit auf das sich aufbauende Schneeballsystem), noch auf die fragwürdige Zahlungsfähigkeit der Schweizer Schwestergesellschaft, welche für die Containerbeschaffung und Mietengenerierung zuständig war.
Alle Testate waren falsch und begünstigten das Schneeballsystem P&R
Letztlich waren alle Testate Wagner-Grubers falsch. Denn unter seiner Ägide, buchstäblich unter seinen Augen, konnte sich das größte Schneeballsystem der deutschen Geschichte aufbauen:
Laut Buchhaltung hätten bei P&R ca. 1,6 Millionen Seefrachtcontainer vorhanden sein müssen, dies entspricht ca. 6 % der Welt-Containerflotte. Denn Container in dieser Anzahl waren von P&R angeblich erworben und an Anleger weiterverkauft worden. Von diesen 1,6 Millionen Seefrachtcontainern existierten in Wahrheit nur ca. 617.000, also nur ein gutes Drittel. Den Rest gibt es schlichtweg nicht. Tatsächlich fehlen ca. eine Million Seefrachtcontainer, das entspricht ca. 4 % der Welt-Containerflotte.
Insgesamt ist den Anlegern nach Schätzungen des Insolvenzverwalters Dr. Michael Jaffé durch diese atemberaubende Straftat seitens der P&R-Hauptverantwortlichen ein Schaden in Höhe von 2,5 bis 3 Milliarden Euro entstanden. Es fällt in den Verantwortungsbereich des Wirtschaftsprüfers zu erkennen, dass die Auszahlung von Mieten und Rückkaufpreisen, soweit sie denn erfolgt war, nicht als Rückfluss aus wirklichen Containerinvestments stammte, sondern sich als vertragswidrige Auszahlung der Gelder von Neuinvestoren an bereits vorhandene Investoren darstellt.
Dieses betrügerische Schneeballsystem zu erkennen und ahnungslose Anlageinteressenten zu warnen war die Pflicht des testierenden Wirtschaftsprüfers!
Schadensersatz vom P&R-Wirtschaftsprüfer fordern: Das ist zu beachten
Um Wirtschaftsprüfer Wagner-Gruber zivilrechtlich für seine Versäumnisse zur Rechenschaft zu ziehen und den klagenden Investoren die größtmögliche Sicherheit zu bieten, dass ihre Forderungen bei Erfolg der Klage auch befriedigt werden können, hat Schirp & Partner die Klagenden in 15 Gruppen zusammengefasst. Jeder dieser Klagegruppen liegt jeweils eine Bilanzprüfung im Sinne von § 323 Abs. 2 HGB zugrunde. Das Forderungsvolumen jeder Klagegruppe darf dabei die Maximalhöhe von einer Million Euro nicht überschreiten: Hierbei handelt es sich um die gesetzliche Haftungsobergrenze pro Prüfung und entspricht zugleich der Deckungsgrenze des Haftpflichtversicherungsschutzes des Wirtschaftsprüfers Wagner-Gruber.
Bei drei der 15 Klagegruppen wurde bereits die Obergrenze erreicht – hier können somit keine Klageinteressenten mehr teilnehmen. Bei den übrigen zwölf Gruppen bestehen hingegen noch begrenzte Kapazitäten, weitere Kläger aufzunehmen. Die sich bei uns in Vorbereitung befindlichen Klagen werden somit ein Gesamtvolumen von 15 Millionen Euro erreichen.
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung um zu erfahren, ob wir Sie in eine der noch offenen Klagegruppen aufnehmen können.Sollten Sie als geschädigter P&R-Investor ihre Insolvenzforderung an York Capital abgetreten haben (Informationen zum Angebot finden sie hier), ist eine Schadensersatzklage gegen den P&R-Wirtschaftsprüfer trotzdem möglich!
Schadensersatzansprüche müssen spätestens drei Jahre nachdem 2018 die Fehlbestände bei P&R öffentlich wurden, also bis Ende 2021, geltend gemacht werden, sonst droht Verjährung. Allerdings ist dies die früheste anzunehmende Frist; es kommen auch spätere in Betracht, da viele Details erst im Zuge der Aufdeckung des Schneeballsystems P&R ans Licht kamen.
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