Ankaufangebote der UDI bei Festzins 13 und 14
Die UDI hat mit einer Tochtergesellschaft den Anlegern von UDI Festzins 13 und 14 angeboten, deren Nachrangsdarlehen aufzukaufen. Eine Schuldnerin der UDI-Gruppe wird damit gegen eine andere Schuldnerin der UDI-Gruppe ausgetauscht. Wir haben uns zu diesem Angebot mit RAin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach ausgetauscht, die bereits zahlreiche Anleger vertritt und mit UDI seit Monaten in Verhandlungen steht. Unsere übereinstimmende Meinung ist zusammengefasst folgende:
Die rechtliche Ausgangslage ist zweifelhaft. Die UDI GmbH weist darauf hin, dass die Forderung aufgrund der in § 9 geregelten Nachrangklauseln nicht fällig sei. Das widerspricht dem allgemeinen vom BGH aufgestellten Grundsatz der Unwirksamkeit derartiger Klauseln gegenüber Verbrauchern. Darüber hinaus hat auch das OLG Nürnberg bereits entschieden, dass eine vergleichbare Klausel unwirksam ist. Aus diesem Grund hatte die BaFin bei ähnlichen Vermögensanlagen der UDI bereits die Rückabwicklung wegen der Unwirksamkeit der Nachrangklausel angeordnet. Es ist nicht auszuschließen, dass dies auch kurzfristig in den UDI Energie Festzins 10 bis 14 der Fall sein wird, mit der dann wahrscheinlichen Folge, dass auch hier die Schuldnerinnen insolvent werden. Aus diesem Grund kann eine Annahme des Kaufangebotes theoretisch wirtschaftlich sinnvoll sein, aber …
1. Das Angebot sieht eine Zahlung von zwischen 22 und 25 Prozent der Nominalforderung vor. Umgekehrt bedeutet das einen sicheren Verlust von rund dreiviertel der Investition, denn der Verkauf umfasst auch alle bisher aufgelaufenen sowie alle künftigen Zinsen.
2. Darüber hinaus soll die Kaufpreiszahlung über sieben Jahre gestreckt erfolgen, was weniger ist, als an Zinsen auf die ursprüngliche Beteiligung zu zahlen wären.
3. Die Verkäufer sollen mögliche Schadensersatzansprüche abtreten, nur nicht die gegen die ehemaligen Geschäftsführer Hetz und Keller. Die UDI GmbH wird durch diese Vereinbarung geschützt.
4. Die Bonität der kaufenden Gesellschaft ist unklar.
5. Die Projektgesellschaften behalten sich zudem vor, das von den Anlegern bis zum 16. Februar 2022 abzugebende Angebot nicht anzunehmen.
Alle diese Aspekte lassen das Kaufangebot aus unserer Sicht eher unattraktiv erscheinen. Das Mindeste wären aus unserer Sicht die Vereinbarung eines Besserungsscheins im Rahmen des Kaufvertrages sowie Bonitätsnachweise der kaufenden Gesellschaft.
Das ARD-Politik-Magazin Report Mainz wird sich in seiner Sendung am 1. Februar 2022 um 21.45 Uhr mit dem Thema UDI befassen. Hier werden Sie auch Stellungnahmen von Susanne Schmidt-Morsbach und Kerstin Kondert, unserer Vorstandsvorsitzenden, sehen können.
Quelle: Aktionsbund