Wirecard-Prozess: Aussage von Markus Braun beendet
Im Strafprozess gegen Ex-Wirecard-Chef Markus Braun ist die erste Etappe nun abgeschlossen.
Die „europäische Weg“ der Umwandlung wurde schon mehrfach erfolgreich vollzogen, ist nunmehr aber blockiert. Daher ist nur noch der „russische Weg“ möglich.
Wir eröffnen für unsere Mandanten ein Depotkonto auf deren eigenen Namen bei einer russischen Bank. Sodann stellen wir für die Kunden den Antrag auf Einbuchung ihrer Aktien. Der „russische Weg“ sieht vor, dass die westlichen Intermediäre – sowohl die US-Emissionsbanken als auch die westlichen Depotbanken – aus dem Prozess herausgenommen werden, ihn also nicht stören können. Die Einzelheiten sind noch durch Ausführungsbestimmungen der russischen Zentralbank zu regeln; diese Ausführungsvorschriften wurden noch nicht erlassen. Die Details werden daher vor Ort im Gespräch mit den Entscheidungsträgern in den Banken gelöst. Dies gelingt mittlerweile gut.
Wenn Sie nichts tun wollen, dann steht Ihnen das selbstverständlich frei. Sie werden dann später am Verwertungserlös nicht getauschter Aktien teilhaben. Die Erlöshöhe und -zuweisung sind nicht vernüftig prognostizierbar, es gibt hohe Unsicherheiten und Verlustwahrscheinlichkeiten. Sorgen machen uns auch die letztlich nicht kontrollierbaren Eingriffsmöglichkeiten der US-Emissionsbanken.
Im ersten Schritt benötigen wir die unterzeichnete Mandatsvereinbarung und Vollmacht, den Depotauszug zu den ADR, eine Kopie des in der Vollmacht angegebenen Identitätsnachweises sowie die Steuernummer. Zudem sollten Sie bei Ihrer Bank den Nachweis erfragen, dass eine Transformation der ADRs auf dem „klassischen Weg“ nicht möglich war.
Des Weiteren benötigen wir die Kaufbelege über die DRs, den Maklervertrag sowie Maklerberichte bzw. den Vertrag mit Ihrer Depotbank, eine Transferbestätigung der DRs sowie eine Eingangsbestätigung der DRs auf ihrem Depot.
Wir bestätigen Ihnen sodann die Mandatsübernahme und senden Ihnen einen Vordruck für die beim Notar zu beglaubigende, separate Vollmacht für die russischen Anwälte. Diese Vollmacht bitten wir nach Einholung der Apostille (Überbeglaubigung) an uns zurückzusenden. Wir veranlassen dann alles Weitere.
Für den „russischen Weg“ musste der Antrag auf Konvertierung bis zum 11.11.2022 gestellt werden.
Erste Umwandlungen und Übertragungen, eingeleitet noch auf dem „europäischen Weg“, sind gelungen, auch für die ersten Investoren konnten nach dem „russischen Weg“ Erfolge vermeldet werden.
Die Aktien werden auf ein sogenanntes „C-Konto“ eingebucht. Dieses ist nach derzeitiger Rechtslage zwar gesperrt, Dividenden werden jedoch gutgeschrieben. Die Sperrung soll sich nach russischer Auskunft lösen lassen, wenn die Verhältnisse sich wieder beruhigt haben. Dann kann normal verfügt werden.
Durch eine Bestätigungsmail mit Vorschussrechnung und Übersendung der zu unterzeichnenden und beim Notar zu beglaubigenden Vollmacht für die russischen Anwälte.
Nach der Mandatierung muss die russische Vollmacht unterzeichnet und von Notar beglaubigt und mit Apostille durch das Landgericht versehen werden (Der Notar kümmert sich um Apostille).
Sie bekommen zu jedem Schritt detaillierte Handlungsanweisungen.
Grundsätzlich nein. Nur wenn Ihre Meldeadresse nicht auf dem Pass vermerkt sein sollte, dann könnte eine Meldebescheinigung hilfreich sein.
Nein, die benötigen wir nicht.
Wir benötigen den Depotauszug mit dem möglichst aktuellen Datum. Bislang waren alle Formen, z.B. Screenshot, oder PDF akzeptabel. Sobald Ausführungsvorschriften vorliegen, mag es sein, dass ergänzenden Nachweise notwendig werden, die wir ggf. sodann bei Ihnen abfragen.
Nein, die russische Vollmacht müssen Sie bitte selbst organisieren. Bitte unterzeichnen Sie die Vollmacht bei einem Notar (dazu müssen Sie einen Notartermin vereinbaren). Der Notar muss sodann die Unterschrift beglaubigen und die Vollmacht mit einer Apostille des Landgerichts seines Bezirks versehen lassen. Dann senden Sie uns diese Vollmacht im Original zu. Wir organisieren dann den Rest.
Wir gehen davon aus, dass die für Sie eingerichteten Depotkonten bei russischen Banken (z.B. Gazprom-Bank) die üblichen Kommunikations- und Zugangsmöglichkeiten bieten. Beachten Sie bitte, dass die Aktien und Dividenden zunächst gesperrt sind, das heißt, dass Sie zunächst nicht über diese verfügen können. Dies soll sich aber in naher Zukunft wieder lösen.
Das können wir Stand heute nicht sagen, aber wir haben keine Hinweise, dass die Gebühren unverhältnismäßig sein werden.
Da es sich nur um einen Umwandlung von ADR in Aktie handelt, spricht vieles dafür, dass dies steuerlich ohne Auswirkung ist. Sicher können wir das aber nicht sagen, dazu müssen Sie ihren Steuerberater fragen.
Ca. 100 Euro für Beglaubigung und Apostille.
Nein.
Die Antwort darauf ist leider „Nein“. Wir hätten eine solche Maßnahme zur Kostenreduzierung gerne angeboten, wurden aber von den russischen Kollegen darauf hingewiesen, dass sie für jede Position separate Bankentermine wahrnehmen müssen, es also keine systematischen Einsparungsmöglichkeiten gibt. Daher müssen wir jedes ADR einzeln abrechnen.
Ja. Erste Umwandlungen und Übertragungen sind bereits vollzogen worden. Die Aktien wurden auf Konten unserer Mandanten bei der Gazprombank eingebucht.
Derzeit ist der europäische Weg der Übertragung versperrt. Nach den Gesprächen, die unsere russischen Kollegen vor Ort in Moskau führen, dürfen wir davon ausgehen, dass auch der russische Weg der Übertragung und Umwandlung erfolgreich sein wird.
Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB
Leipziger Platz 9
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Tel.: +49 (0)30 – 327 617 0
Fax: +49 (0)30 – 327 617 17
E-Mail: mail@schirp.com
Beachten Sie bitte, dass wir an dieser Stelle nicht beratend antworten können. Sollten Sie dies dennoch wünschen, haben Sie die Möglichkeit, uns eine entsprechende Vollmacht zu erteilen. Laden Sie dazu einfach dieses Formular herunter und senden Sie es uns unterschrieben zurück.
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