ADR auf russische Aktien

Worum geht es?

Der­zeit wer­den In­ha­ber von rus­si­schen De­po­si­tary Re­ceipts (sog. Hin­ter­le­gungs­schei­nen) auf­ge­for­dert, diese in die zu­grun­de­lie­gen­den Original-​Aktien um­zu­tau­schen. Ein funk­tio­nie­ren­der Um­tausch­pro­zess ist al­ler­dings noch nicht eta­bliert. 

De­po­si­tary Re­ceipts ha­ben den Zweck, im Aus­land nicht han­del­bare Ak­tien dort trotz­dem han­del­bar zu ma­chen. Hin­ter­grund die­ses zu­läs­si­gen Um­wegs sind die un­ter­schied­li­chen An­for­de­run­gen na­tio­na­ler Ge­setz­ge­ber zur No­tie­rung von Ak­tien an un­ter­schied­li­chen Han­dels­plät­zen. 

So han­delt es sich bei rus­si­schen DR auch um Hin­ter­le­gungs­scheine, die das Recht auf Ei­gen­tum an ei­ner Ak­tie ver­brie­fen. Aus­ge­ge­ben wer­den die Hin­ter­le­gungs­scheine von so­ge­nann­ten DR-​Programm-​Banken (auch Emit­ten­ten), zu­meist in­ter­na­tio­nal füh­rende In­vest­ment­ban­ken wie Bank of New York Mel­lon (BNYM), Citi Bank oder JP Mor­gan. 

Im April 2022 hat der rus­si­sche Ge­setz­ge­ber die Be­en­di­gung al­ler DR-​Programme an­ge­ord­net. Seit dem 27. April 2022 kön­nen DR-​Inhaber keine Stimm­rechte aus­üben oder Di­vi­den­den für die zu­grunde lie­gen­den Ak­tien er­hal­ten. Nicht ge­zahlte Di­vi­den­den kön­nen je­doch von ei­nem DR-​Inhaber ein­ge­for­dert wer­den, nach­dem er die DRs zu­rück­ge­ge­ben und die zu­grunde lie­gen­den Ak­tien er­hal­ten hat.

Der Um­tausch der ADRs ist zur­zeit mit gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen ver­bun­den. Selbst bei frist­ge­recht ein­ge­reich­ten An­trä­gen auf Kon­ver­tie­rung ist bis­her noch keine flä­chen­de­ckende Rück­mel­dung sei­tens der je nach DR zu­stän­di­gen Gaz­prom Bank und Raiff­ei­sen­bank er­folgt. Auch wenn schon in Ein­zel­fäl­len die Um­wand­lung er­folg­reich ver­lief, bangt noch ein Groß­teil der Investoren.

FAQ

Die wich­tigs­ten Fra­gen kom­pakt beantwortet:

ADR NEU

1. Wel­ches Vor­ge­hen ist ge­plant, um die ADRs ge­gen Ak­tien einzutauschen?

Die „eu­ro­päi­sche Weg“ der Um­wand­lung wurde schon mehr­fach er­folg­reich voll­zo­gen, ist nun­mehr aber blo­ckiert. Da­her ist nur noch der „rus­si­sche Weg“ möglich.

2. Wie ist der Ab­lauf der Umwandlung?

Wir er­öff­nen für un­sere Man­dan­ten ein De­pot­konto auf de­ren ei­ge­nen Na­men bei ei­ner rus­si­schen Bank. So­dann stel­len wir für die Kun­den den An­trag auf Ein­bu­chung ih­rer Ak­tien. Der „rus­si­sche Weg“ sieht vor, dass die west­li­chen In­ter­me­diäre – so­wohl die US-​Emissionsbanken als auch die west­li­chen De­pot­ban­ken – aus dem Pro­zess her­aus­ge­nom­men wer­den, ihn also nicht stö­ren kön­nen. Die Ein­zel­hei­ten sind noch durch Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen der rus­si­schen Zen­tral­bank zu re­geln; diese Aus­füh­rungs­vor­schrif­ten wur­den noch nicht er­las­sen. Die De­tails wer­den da­her vor Ort im Ge­spräch mit den Ent­schei­dungs­trä­gern in den Ban­ken ge­löst. Dies ge­lingt mitt­ler­weile gut.

3. Wel­che Al­ter­na­ti­ven zum Um­tausch gibt es?

Wenn Sie nichts tun wol­len, dann steht Ih­nen das selbst­ver­ständ­lich frei. Sie wer­den dann spä­ter am Ver­wer­tungs­er­lös nicht ge­tausch­ter Ak­tien teil­ha­ben. Die Er­lös­höhe und -zu­wei­sung sind nicht ver­nüf­tig pro­gnos­ti­zier­bar, es gibt hohe Un­si­cher­hei­ten und Ver­lust­wahr­schein­lich­kei­ten. Sor­gen ma­chen uns auch die letzt­lich nicht kon­trol­lier­ba­ren Ein­griffs­mög­lich­kei­ten der US-Emissionsbanken.

4. Wel­che Un­ter­la­gen sind durch den Man­dan­ten beizubringen?

Im ers­ten Schritt be­nö­ti­gen wir die un­ter­zeich­nete Man­dats­ver­ein­ba­rung und Voll­macht, den De­pot­aus­zug zu den ADR, eine Ko­pie des in der Voll­macht an­ge­ge­be­nen Iden­ti­täts­nach­wei­ses so­wie die Steu­er­num­mer. Zu­dem soll­ten Sie bei Ih­rer Bank den Nach­weis er­fra­gen, dass eine Trans­for­ma­tion der ADRs auf dem „klas­si­schen Weg“ nicht mög­lich war.

Des Wei­te­ren be­nö­ti­gen wir die Kauf­be­lege über die DRs, den Mak­ler­ver­trag so­wie Mak­ler­be­richte bzw. den Ver­trag mit Ih­rer De­pot­bank, eine Trans­fer­be­stä­ti­gung der DRs so­wie eine Ein­gangs­be­stä­ti­gung der DRs auf ih­rem Depot.

Wir be­stä­ti­gen Ih­nen so­dann die Man­dats­über­nahme und sen­den Ih­nen ei­nen Vor­druck für die beim No­tar zu be­glau­bi­gende, se­pa­rate Voll­macht für die rus­si­schen An­wälte. Diese Voll­macht bit­ten wir nach Ein­ho­lung der Apos­tille (Über­be­glau­bi­gung) an uns zu­rück­zu­sen­den. Wir ver­an­las­sen dann al­les Weitere.

5. Wel­che Fris­ten sind einzuhalten?

Für den „rus­si­schen Weg“ musste der An­trag auf Kon­ver­tie­rung bis zum 11.11.2022 ge­stellt werden.

6. Wie sind die Erfolgsaussichten?

Erste Um­wand­lun­gen und Über­tra­gun­gen, ein­ge­lei­tet noch auf dem „eu­ro­päi­schen Weg“, sind ge­lun­gen, auch für die ers­ten In­ves­to­ren konn­ten nach dem „rus­si­schen Weg“ Er­folge ver­mel­det werden.

7. Wie kann der An­le­ger nach Um­tausch über seine Ori­gi­nal­ak­tien verfügen?

Die Ak­tien wer­den auf ein so­ge­nann­tes „C-​Konto“ ein­ge­bucht. Die­ses ist nach der­zei­ti­ger Rechts­lage zwar ge­sperrt, Di­vi­den­den wer­den je­doch gut­ge­schrie­ben. Die Sper­rung soll sich nach rus­si­scher Aus­kunft lö­sen las­sen, wenn die Ver­hält­nisse sich wie­der be­ru­higt ha­ben. Dann kann nor­mal ver­fügt werden.

9. Wie wird das Man­dat angenommen?

Durch eine Be­stä­ti­gungs­mail mit Vor­schuss­rech­nung und Über­sen­dung der zu un­ter­zeich­nen­den und beim No­tar zu be­glau­bi­gen­den Voll­macht für die rus­si­schen Anwälte.

10. Was ist der nächste Schritt (nach der Mandatierung)?

Nach der Man­da­tie­rung muss die rus­si­sche Voll­macht un­ter­zeich­net und von No­tar be­glau­bigt und mit Apos­tille durch das Land­ge­richt ver­se­hen wer­den (Der No­tar küm­mert sich um Apostille).

10. Wird es noch eine to-​do-​Liste für mich geben?

Sie be­kom­men zu je­dem Schritt de­tail­lierte Handlungsanweisungen.

11. Be­nö­ti­gen Sie eine Meldebescheinigung?

Grund­sätz­lich nein. Nur wenn Ihre Mel­de­adresse nicht auf dem Pass ver­merkt sein sollte, dann könnte eine Mel­de­be­schei­ni­gung hilf­reich sein.

12. Be­nö­ti­gen Sie die Li­zenz­num­mer des Brokers?

Nein, die be­nö­ti­gen wir nicht.

13. In wel­cher Form und von wel­chem Da­tum be­nö­ti­gen Sie den Depotauszug?

Wir be­nö­ti­gen den De­pot­aus­zug mit dem mög­lichst ak­tu­el­len Da­tum. Bis­lang wa­ren alle For­men, z.B. Screen­shot, oder PDF ak­zep­ta­bel. So­bald Aus­füh­rungs­vor­schrif­ten vor­lie­gen, mag es sein, dass er­gän­zen­den Nach­weise not­wen­dig wer­den, die wir ggf. so­dann bei Ih­nen abfragen.

14. Or­ga­ni­sie­ren Sie die rus­si­sche Vollmacht?

Nein, die rus­si­sche Voll­macht müs­sen Sie bitte selbst or­ga­ni­sie­ren. Bitte un­ter­zeich­nen Sie die Voll­macht bei ei­nem No­tar (dazu müs­sen Sie ei­nen No­tar­ter­min ver­ein­ba­ren). Der No­tar muss so­dann die Un­ter­schrift be­glau­bi­gen und die Voll­macht mit ei­ner Apos­tille des Land­ge­richts sei­nes Be­zirks ver­se­hen las­sen. Dann sen­den Sie uns diese Voll­macht im Ori­gi­nal zu. Wir or­ga­ni­sie­ren dann den Rest.

15. Wel­che Mög­lich­kei­ten ha­ben die Kun­den auf ihr neu ein­ge­rich­te­tes, rus­si­sches De­pot mit den Stamm­ak­tien und auf das zu­ge­hö­rige, rus­si­sche Konto zu­zu­grei­fen (on­line über WEB-​Browser, te­le­fo­nisch, per Email oder schriftlich)?

Wir ge­hen da­von aus, dass die für Sie ein­ge­rich­te­ten De­pot­kon­ten bei rus­si­schen Ban­ken (z.B. Gazprom-​Bank) die üb­li­chen Kommunikations- und Zu­gangs­mög­lich­kei­ten bie­ten. Be­ach­ten Sie bitte, dass die Ak­tien und Di­vi­den­den zu­nächst ge­sperrt sind, das heißt, dass Sie zu­nächst nicht über diese ver­fü­gen kön­nen. Dies soll sich aber in na­her Zu­kunft wie­der lösen.

16. Wel­che re­gel­mä­ßi­gen Depot- und Kon­to­füh­rungs­ge­büh­ren fal­len beim rus­si­schen Bro­ker an?

Das kön­nen wir Stand heute nicht sa­gen, aber wir ha­ben keine Hin­weise, dass die Ge­büh­ren un­ver­hält­nis­mä­ßig sein werden.

17. Wie wird der ADR-​Umtausch in Stamm­ak­tien steu­er­lich behandelt?

Da es sich nur um ei­nen Um­wand­lung von ADR in Ak­tie han­delt, spricht vie­les da­für, dass dies steu­er­lich ohne Aus­wir­kung ist. Si­cher kön­nen wir das aber nicht sa­gen, dazu müs­sen Sie ih­ren Steu­er­be­ra­ter fragen.

18. Mit wel­chen No­tar­kos­ten für Be­glau­bi­gung, Voll­macht und Ge­richts­kos­ten für die Er­tei­lung der Apos­tille muss man rechnen?

Ca. 100 Euro für Be­glau­bi­gung und Apostille.

19. Muss ich per­sön­lich nach Mos­kau rei­sen um den Um­tausch vor Ort zu beantragen?

Nein.

20. Kön­nen ver­schie­dene ADR-​Positionen für die Kos­ten­be­rech­nung zu­sam­men­ge­rech­net werden?

Die Ant­wort dar­auf ist lei­der „Nein“. Wir hät­ten eine sol­che Maß­nahme zur Kos­ten­re­du­zie­rung gerne an­ge­bo­ten, wur­den aber von den rus­si­schen Kol­le­gen dar­auf hin­ge­wie­sen, dass sie für jede Po­si­tion se­pa­rate Ban­ken­ter­mine wahr­neh­men müs­sen, es also keine sys­te­ma­ti­schen Ein­spa­rungs­mög­lich­kei­ten gibt. Da­her müs­sen wir je­des ADR ein­zeln abrechnen.

21. Sind ADR-​Überträge und Um­wand­lun­gen schon er­folg­reich voll­zo­gen worden?

Ja. Erste Um­wand­lun­gen und Über­tra­gun­gen sind be­reits voll­zo­gen wor­den. Die Ak­tien wur­den auf Kon­ten un­se­rer Man­dan­ten bei der Gaz­prom­bank eingebucht.

Der­zeit ist der eu­ro­päi­sche Weg der Über­tra­gung ver­sperrt. Nach den Ge­sprä­chen, die un­sere rus­si­schen Kol­le­gen vor Ort in Mos­kau füh­ren, dür­fen wir da­von aus­ge­hen, dass auch der rus­si­sche Weg der Über­tra­gung und Um­wand­lung er­folg­reich sein wird.

Kontakt

Gern ste­hen wir Ih­nen für Fra­gen zur Ver­fü­gung. Wen­den Sie sich per E-​Mail an fol­gende Adresse: ADR@​schirp.​com.

So erreichen Sie uns

Schirp & Part­ner Rechts­an­wälte mbB
Leip­zi­ger Platz 9
10117 Berlin

Tel.: +49 (0)30 – 327 617 0
Fax: +49 (0)30 – 327 617 17
E-​Mail: mail@​schirp.​com

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Beachten Sie bitte, dass wir an dieser Stelle nicht beratend antworten können. Sollten Sie dies dennoch wünschen, haben Sie die Möglichkeit, uns eine entsprechende Vollmacht zu erteilen. Laden Sie dazu einfach dieses Formular herunter und senden Sie es uns unterschrieben zurück.

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