AAA gegen XI. BGH-Senat – Brief an die Präsidentin des BGH
Vor etwas mehr als einem Jahr hat der XI. Zivilsenat des BGH mit einer überraschenden Entscheidung die Rechtsprechung der letzten Jahrzehnte zur Prospekthaftung bei geschlossenen Fonds auf den Kopf gestellt und damit dem Anlegerschutz einen brutalen Schlag versetzt. Seitdem hat er mit weiteren Entscheidungungen mehrmals nachgetreten. Zunehmend mehr Land- und Oberlandesgerichte folgen der Auffassung des XI. Zivilsenats, zumal dies für die Richter den Charme hat, sich mit Prospektfehlern gar nicht erst befassen zu müssen. Dabei sind wir nach intensiven Recherchen und in Abstimmung mit Rechtsanwälten im ganzen Bundesgebiet zum einen der Auffassung, dass der XI. Zivilsenat des BGH abweichend von seiner eigenen Auffassung keinesfalls den Willen des Gesetzgebers umsetzt, sondern sogar ganz ausdrücklich diesem zuwider handelt. Zum anderen widerspricht die Auffassung des XI. BGH-Senats den bisherigen Entscheidungen des II. und des III. Zivilsenats des BGH, die sich seitdem allerdings nicht dazu geäußert haben.
Man hätte vom XI. Senat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage für die Fortbildung des Rechts angesichts des beabsichtigten Bruchs mit einer dreißigjährigen ständigen gefestigten Rechtsprechung zur Prospekthaftung auch eine Vorlage an den Großen Senat des BGH erwarten können. Aus den Verfahren war dem XI. Senat erkennbar, dass seine Entscheidung jene schützen würde, die im Grauen Kapitalmarkt ihr Geschäft mit falschen, unvollständigen, irreführenden oder jedenfalls unvertretbaren Prospektversprechungen zu Lasten unerfahrener Anleger gemacht hatten und gegen die Hunderte Geschädigte prozessuale Ansprüche im Vertrauen auf die gefestigte Rechtsprechung erhoben hatten.
In einem weiteren Versuch, die Anlegerrechte zu schützen, haben wir die Präsidentin des Bundesgerichtshof, Frau Bettina Limperg, unter Vorlage des gesamten von uns gesammelten Materials darum gebeten, an der Klärung der bislang widersprüchlichen Rechtslage mitzuwirken. Unseren Brief finden Sie hier.
Sofern Sie an der in diesem Brief als Anlage genannten vollständigen Ausarbeitung einschließlich der Quellennachweise interessiert sind, sprechen Sie bitte direkt unsere Vorstandsvorsitzende Kerstin Kondert darauf an.
Quelle: Aktionsbund